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21 Stunden Woche dann krank wegen Corona

B
Bananenbrot
Okt 2022 bearbeitet

Hey Leute, hätte eine Frage, hoffe hier kann man mir helfen ? Ich hab eine 21h Woche (Teilzeit) steht auch so im Vertrag. Hier noch einige Infos zum Verständnis um was es geht.. Meine Arbeitszeiten sind von Montag bis Mittwoch 7-15uhr.. aber meistens arbeite ich diese 3 Tage von 7-17uhr, und öfters bin ich auch am Donnerstag und Freitag anwesend. (Familienbetrieb). Bin eine Aushilfe hier.

Ich bin vor 1,5 Wochen Mo-Mi in der Arbeit gewesen, und ab Donnerstag war ich krank geschrieben bis Montag (letzte Woche) da ich Corona Positiv war (auch mit PCR Test bestätigt).. Donnerstag und Freitag zählen offiziell nicht als meine Arbeitstage, wurde da aber auch krankgeschrieben.. wie zählt das dann hier? Sind das Überstunden? Oder werden diese Tage hier nicht berücksichtigt?

Ich war aber die ganze letzte Woche auch krank, wegen Corona halt, bin aber nicht mehr zum Arzt gegangen für ne Folgebescheinigung. Mir fehlen also diese 2 Tage die ich noch hätte arbeiten müssen um auf meine 21 Stunden zu kommen. (Letzt Woche) 1 Tag war ich ja noch krankgeschrieben und 2 Tage fehlen mir, da ich nicht mehr beim Arzt war.

Meine Frage ist, wenn man bis Montag krankgeschrieben war, man aber nicht zum Arzt gegangen ist, zählen dann die 2 Tage als krank ebenfalls (gesetzlich gesehen)? Man kann ja 2-3 Tage ohne Krankmeldung krank sein, zählt das hier auch? Oder MUSS ich eine weitere Krankmeldung bringen? Und was ist mit den Tagen Donnerstag und Freitag an denen ich krank geschrieben war obwohl diese Tage in meinem Vertrag nicht als offizielle Arbeitstage gelten? Wie wird das damit gehandhabt?

Wäre froh wenn man mir hier weiter helfen kann.. vielen dank im Voraus. Schönen Tag euch noch.

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Community-Antworten (2)

K
Kjarrigan

24.10.2022 um 15:33 Uhr

Ich habe da keine guten Nachrichten für dich.

  1. Wenn Do und Fr nicht deine offiziellen, das heißt im Dienstplan angeordneten Arbeitstage sind, gibt es bei AU auch keine Stundengutschrift. Du solltest hier mit dem AG offiziell deine Verteilung vereinbaren.
  2. Auch bei der "Verlängerung der Krankheit gilt leider - ohne Folgebescheinigung keine Stundengutschrift. ES könnte sich zwar ja um eine andere Krankheit handeln, aber auch da sollte man immer zum Arzt gehen um sich eine Folgebescheinigung zu holen. In deinem FAll war es aber sogar die gleiche Krankheit und da musste auf jeden Fall eine Folgebescheinigung haben.
G
GabrielBischoff

24.10.2022 um 16:56 Uhr

Donnerstag und Freitag zählen offiziell nicht als meine Arbeitstage, wurde da aber auch krankgeschrieben.. wie zählt das dann hier? Sind das Überstunden? Oder werden diese Tage hier nicht berücksichtigt?<<

Wenn du nur diese drei Tage eingeplant bist, dann kriegst du nur die geplante Zeit gutgeschrieben. Überstunden sind ja theoretisch, die hättest du ja vielleicht auch nicht gemacht.

Ich war aber die ganze letzte Woche auch krank, wegen Corona halt, bin aber nicht mehr zum Arzt gegangen für ne Folgebescheinigung.<<

Bei 1-3 Tagen KANN dein Arbeitgeber das ohne AU akzeptieren, muss aber nicht. Hier wirst du leider ein Problem haben, du bist wegen Folge schon weit drüber.

Man kann es positiv sehen - immerhin hat dich der AG deswegen nicht abgemacht. ;)

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