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Freie Tage bei der Urlaubsplanung (Kinobetrieb) - wer hat dazu Erfahrungen?

M
Movie-Man
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich hab da mal eine Frage: Wir sind BR in einem Kinounternehmen und wollen uns einmal erkundigen wie in anderen Kino´s bzw in Unternehmen in denen AUCH Samstag und Sonntag gearbeitet wird, bei der Gewährung von Urlaub die freien Tage festgelegt werden. 5 Tage Urlaub, dann 2 Tage frei. Beispiel: ich will ab Mi Urlaub: 5 Tage bis So, Mo + Di würden demnach die freien Tage sein. Nehme ich ab Sa Urlaub 5 Tage bis Mi, sind Do + Fr frei. Ist diese Art der freien Tage in anderen Betrieben die AUCH Sa + So arbeiten gleich, oder wird Sa+So generell als frei Fiktiv angenommen??? Im Gesetz findet sich kein verbindlichler Hinweis dass Sa+So als freie Tage bei der Urlaubsgewährung anzunehmen sind.

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Community-Antworten (3)

H
Homeland25

17.01.2006 um 12:03 Uhr

§ 3 Bundesurlaubsgesetz: Der Urlaubsanspruch betrifft die Werktage (Tage, die nicht Sonn- oder Feiertage sind). Ist eure Wochenarbeitszeit auf 5 oder 6 Tage verteilt? Wenn fünf Tage, dann zählt auch der Samstag nicht zu den Urlaubstagen, denn dann verteilt sich eure Arbeitspflicht grundsätzlich auf fünf Tage Arbeit und zwei Tage frei.

RI
Ramses II

18.01.2006 um 00:33 Uhr

Homeland25,

dass Dein Beitrag Quatsch ist hättest Du eigentlich schon beim Schreiben bemerken müssen.

M
Movie-Man

18.01.2006 um 11:27 Uhr

Wir haben eine 5 Tage-Arbeitswoche, diese verteilt sich aber auf 7 Tage in der Woche. Da Kino ja kein produzierendes Gewerbe ist, hilft mir der Verweis auf das Bundesurlaubsgesetz leider nicht viel weiter. Denn auch Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr ect. arbeiten an 7 Tagen in der Woche....und da wäre es einmal sehr wichtig zu erfahren wie dort die Regelung der Frei+ Urlaubstage vorgenommen wird.

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