Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Hallo und guten Tag, einem Kollegen wurde die Lohnfortzahlung verweigert, da er nach dem Bezug (3Wochen) des Krankengeld von seiner Krankenkasse, zwei Wochen arbeite und erneut erkrankte, mit einer anderen Krankheit, die Begründung des Arbeitgebers lautete, es könne sich ja auch um die alte Erkrankung handeln und verlangt Auskunt über seine Krankheiten. Der Kollege lehnte es ab Auskunft über seine Krankheiten zu geben. Habt ihr sowas schon mal gehabt, der Kollege steht jetzt Mittellos da und wir waben ihn geraten, sich bei der Krankenkasse zu Melden. MFG Hassan
Community-Antworten (4)
15.11.2024 um 09:35 Uhr
Wenn der Arbeitgeber Lohnfortzahlung verweigert muss der AN sich an die Krankenkasse wenden. Die muss dann Entgeltersatzleistungen erbringen. Es kommt dabei nicht drauf an ob die Lohnfortzahlung berechtigt oder unberechtigt verweigert wurde. Wenn es nicht berechtigt ist wird sich die Krankenkasse schon beim AG melden. Insofern hast du schon den richtigen Rat gegeben
18.11.2024 um 12:49 Uhr
meiner Meinung nach hängt es davon ab, ob der Arzt zur zweiten AU eine Erstbescheinigung oder eine Folgebescheinigung ausstellt. Die Info liegt dem AG ja vor und das sollte der Kollege eigentlich wissen.
18.11.2024 um 15:59 Uhr
Hallo ilschenw, wie ich oben schrieb, es war eine andere Erkrankung und mit der neuen Krankheit auch eine Erstbescheinigung, der Kollege hat einen Termin bei der Krankenkasse. Die sagten auch es ist nicht Normal. Unser Kollege ist 60 Jahre Jung, es belastet ihn alles sehr! Liebe Grüße Hassan
19.11.2024 um 08:46 Uhr
Eine Folgebescheinigung darf nur nahtlos an die vorherige Bescheinigung ausgestellt werden.
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