Zeiterfassung Leiharbeiter
Hallo zusammen,
wir haben saisonbedingt ca. 60 Leiharbeiter. Diese erfassen ihre Arbeitszeiten handschriftlich und unser jeweiliger AL muss das abzeichnen.
Die technische Leitung möchte nun ein Fingerabdruckscanner besorgen, mit dem die Leiharbeiter ihr Kommen und Gehen erfassen können. Der Entleiher hätte das auch gerne, da er sämtliche handschriftlichen Erfassungen erst noch bei sich eingeben muss.
Ist unser Betriebsrat hier in der Mitbestimmung?
Danke schonmal für eure Antworten.
Grüße
Community-Antworten (28)
14.11.2024 um 14:18 Uhr
tststs Das lernt man eigentlich in der ersten Schulung. Es geht um ein technische Hilfsmittel zur Zeiterfassung.
Zitat: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen. von: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/br-mitbestimmung-technische-einrichtungen_idesk_PI42323_HI3548243.html
Da man als BR auch für Zeitarbeiter zuständig ist so ist dies denke ich beantwortet.
14.11.2024 um 14:53 Uhr
Wie erfassen denn die festangestellten MA ihre Zeit?
14.11.2024 um 15:43 Uhr
Hallo singasong 1
" nicht brauchen " hat bereits die richtige Antwort geliefert. Frag doch mal bei den Leihknechten nach, ob in ihrem Betrieb ein BR existiert. Wenn nicht, könnt ihr sie dazu aufhetzen, einen zu wählen.
14.11.2024 um 16:37 Uhr
@ nicht brauchen: Das ist bekannt, die Frage ist aber, ob wir bei den Leiharbeitern in diesem Zusammenhang in der MB sind!?
@ jutti1965: mittels Chip mit unserem Zeiterfassungssystem, da haben wir auch einiges mitbestimmt! Das für die Leiharbeiter für 6 Wochen einzurichten wäre aber zu aufwendig.
@ Challenger: wir sind ein OT-Betrieb, da verdienen die Leiharbeiter manchmal besser als manche unserer MA. Und ohne diese "Leihknechte" könnte so mancher Betrieb zu machen, einschließlich uns. Aber das wäre wahrscheinlich eine abendfüllende Diskussion!
Bei den Arbeitszeiten usw. sind wir auch bei Leiharbeitern in der MB.
Aber nochmal konkret gefragt: Sind wir, nach eurer Meinung, bei dem Thema Zeiterfassung bei Leiharbeitern auch in der MB?
Ich habe nichts konkretes gefunden!
Danke und Grüße
15.11.2024 um 02:38 Uhr
Ich würde unter keinen Umständen einer Zeiterfassung durch Fingerabdrucksensor zustimmen.
15.11.2024 um 10:06 Uhr
Bei uns wird die Zeit der Leiharbeitnehmer seit Jahren über ein digitales System mittels Chip erfasst. Niemals über einen Fingerabdrucksensor. Mitbestimmt haben wir das damals nicht, allerdings wird auch unsere Zeit über ein ähnliches System erfasst.
15.11.2024 um 11:25 Uhr
Warum nicht über den Fingerabdrucksensor?
15.11.2024 um 11:57 Uhr
Fingeradrücke sind persönliche Daten, die mMn nichts in den Händen eines AGs oder dessen Dienstleisters zu suchen haben.
15.11.2024 um 12:18 Uhr
so umgeht man Missbrauch, ein Chip kann weitergereicht werden. Man kann doch regeln, dass der Fingerabdruck nur zweckgebunden verwendet werden darf.
15.11.2024 um 12:24 Uhr
"Man kann doch regeln, dass der Fingerabdruck nur zweckgebunden verwendet werden darf."
Das wäre mir trotzdem zu persönlich. Sogar die Polizei bekommt meine Fingerabdrücke nicht ohne rechtliche Barrieren. Und das hat seinen Grund.
15.11.2024 um 12:51 Uhr
"Man kann doch regeln, dass der Fingerabdruck nur zweckgebunden verwendet werden darf."
Man kann aber auch den Mißbrauch solcher Daten von vornherein ausschließen, indem man es gar nicht erst per Fingerabdruck macht.
"so umgeht man Missbrauch, ein Chip kann weitergereicht werden."
Warum sollte ich akzeptieren, das mit Dingen von MIR Mißbrauch betrieben werden KÖNNTE? Nur weil man mit seinen Dingen Mißbrauch betreiben KÖNNTE.
15.11.2024 um 13:34 Uhr
Sehe ich ähnlich - wenn ein Fingerabdruck, ein unveränderliches biometrisches Merkmal, geleakt wird, ist das eines weitaus größere Katastrophe.
15.11.2024 um 17:59 Uhr
Wenn etwas geleakt wurde, habe ich doch schadensersatzansprüche gegenüber der Firma, wenn ein Schaden entstanden ist, dass ist ja die Voraussetzung.
Ich finde es wichtig, dass mit den chips kein Missbrauch stattfindet. (weitergabe, obwohl nicht mehr anwesend, also Arbeitszeitbetrug) Da bietet sich die Fingersenormethode viel besser an. Seien wir ehrlich, Onlinebanking ist ja auch nicht untersagt, nur weil etwas passieren kann.
15.11.2024 um 19:24 Uhr
"Wenn etwas geleakt wurde, habe ich doch schadensersatzansprüche gegenüber der Firma, wenn ein Schaden entstanden ist,"
Richtig ... aber so geleakte Daten kann man nun einmal nicht (wie ein Stück Papier) zurückholen.
"Ich finde es wichtig, dass mit den chips kein Missbrauch stattfindet."
Ich auch ... aber wenn jemand am Terminal 2 mal stempelt, fällt das auf, oder?
"Seien wir ehrlich, Onlinebanking ist ja auch nicht untersagt, nur weil etwas passieren kann."
Gibt man da seine Fingerabdrücke ab? Ich glaube nicht ...
15.11.2024 um 19:52 Uhr
Wenn der Mitarbeiter eher geht und seinem Kumpel den Chip gibt, dass dieser für ihn ausstempelt, ist das Betrug oder sehe ich das falsch?
Ich habe noch nie gelesen, dass von jemand sein Fingerabdruck gestohlen wurde, ist schon weit hergeholt oder?
15.11.2024 um 20:37 Uhr
"Wenn der Mitarbeiter eher geht und seinem Kumpel den Chip gibt, dass dieser für ihn ausstempelt, ist das Betrug oder sehe ich das falsch?"
Nein, siehst Du nicht falsch. Hat aber auch niemand hier gesagt, oder?
"Ich habe noch nie gelesen, dass von jemand sein Fingerabdruck gestohlen wurde, ist schon weit hergeholt oder?"
Das schon massig Daten "geklaut" wurden, hast Du aber schon mitbekommen, oder? Und bei Daten gibt es keinen Unterschied ... die können alle gleich "einfach" in falsche Hände geraten.
15.11.2024 um 20:42 Uhr
Das kann aber ein grund sein, weshalb der AG den Chip nicht befürwortet. Es hat auch niemand gesagt, dass Fingerabdrücke bereits entwendet wurden oder?
Es wurden Bankdaten/Passwörter/Mail Zugänge entwendet, von Fingerabdrücken habe ich noch nie gelesen.
15.11.2024 um 20:53 Uhr
"Das kann aber ein grund sein, weshalb der AG den Chip nicht befürwortet."
Natürlich! Aber den BR, der meine Fingerabdrücke an den AG ausliefert, verspeise ich am nächsten Tag zum Frühstück.
"Es wurden Bankdaten/Passwörter/Mail Zugänge entwendet, von Fingerabdrücken habe ich noch nie gelesen."
Was wohl daran liegen wird, das Du in Deutschland fast nirgendwo Deine Finderabdrücke abgeben musst ... aus gutem Grund.
15.11.2024 um 21:27 Uhr
Somit wäre der Missbrauch nicht da, weil man damit nichts anstellen kann, wie du ja selber sagst. Für mich recht überzogen das ganze. Ich halte diese Methodik sinnvoller, als Chip, da der Missbrauch dort viel leichter umzusetzen ist.
16.11.2024 um 13:33 Uhr
Wir haben alle verstanden, das Du Chips sinnvoller findest und in Sachen "Missbrauchsgefahr" sind sie selbstredend "besser".
Aber die Gefahr des Abflusses von Daten ist um ein vielfaches höher und daher ist es als BR abzulehnen, dem AG überhaupt solche Daten wie Fingerabdrücke in die Hand zu geben.
Aber das tangiert Dich natürlich nicht, weil Du einfach nur blind AG-hörig bist und daher können wir uns auch jede weitere Diskussion schenken.
16.11.2024 um 13:44 Uhr
Weshalb wirst du gleich pampig?
Was will man mit Fingerabdrücken genau anstellen? Weshalb sollte diese dann jemand klauen, ist sehr weit hergeholt. Das sind ja deine Argumente.
16.11.2024 um 17:18 Uhr
"Weshalb wirst du gleich pampig?"
Wo bin ich denn pampig?
"Was will man mit Fingerabdrücken genau anstellen?"
Was spielt das für eine Rolle? Darf ich meine ureigenen persönlichen Daten nur dann schützen, wenn ich belegen kann was ein Fremder damit so alles anstellen könnte?
Vor einigen Jahren wurde das Passgesetz geändert. In den Ausweis kam ein Fingerabdruck. Ich habe meinen Pass in den Reiswolf gesteckt und mir einen neuen geholt. Also einen "alten" ... ohne Fingerabdruck. Ich habe für entschieden, solange es geht meine Fingerabdrücke auch vor dem deutschen Staat zu schützen. Weniger weil ich dem Staat zutraue damit Unfug anzustellen ... aber weil ich Sicherheitslücken bei Fremden vermeide.
"Weshalb sollte diese dann jemand klauen, ist sehr weit hergeholt. Das sind ja deine Argumente."
Der Diebstahl von Identitäten ist bereits Realität und ganz sicher nicht "weit hergeholt".
16.11.2024 um 17:32 Uhr
Ich halte es wie Dummerhund, du lässt nur deine meinung zu, bin daher raus
16.11.2024 um 18:43 Uhr
Red keinen Unsinn! Schau Dir die DSGVO / Datenschutz-Regeln an. Und das es Identitätsdiebstahl schon längst gibt, kannst Du googeln.
Wenn Du auf den Schutz Deiner Daten keinen Wert legst, ist mir das völlig egal. Kannst Du gerne dem AG Deine Fingeradrücke geben ... ICH mache das ganz bestimmt nicht.
17.11.2024 um 02:57 Uhr
Hacken kann man heut zu tage alles, ob Chipkarte, Passwörter oder biometrische Daten. Wobei zuletzt genanntes wohl am schwersten ist und eigentlich fast nur Profihackern gelingt da man dazu in einen zentralen Datenserver rein müsste. Ich persönlich hätte als BR aber Bauchschmerzen damit einer Zeit Erfassung über biometrischen Daten zu zu stimmen, da ich damit auch in die Persönlichkeitsrechte eines jeden Einzelnen Arbeitnehmers eingreifen würde. Eine Chipkarte kann man mal kurzfristig sperren wenn damit, biometrische Daten sind aber unwiderruflich weg.
18.11.2024 um 16:50 Uhr
Hallo zusammen, danke für die rege Beteiligung! :-)
Wir haben das jetzt so geregelt, dass die Leiharbeiter, über ein Laptop per PIN, ihr "Kommen" und "Gehen" buchen. Dazu entwickelt unsere IT eine einfache Buchungssoftware.
Grüße
18.11.2024 um 16:55 Uhr
alle LAN mit einem Laptop?
20.11.2024 um 10:50 Uhr
Bei uns erfassen die LAN ihre Zeiten seit Jahren über ein Terminal mit Chip.
Ich finde es viel kritischer alle Kollegen unter Generalverdacht zu stellen, dass sie betrügen würden und deshalb hochsensible Daten für den Arbeitgeber freizugeben. Auch unsere Mitarbeiter nutzen übrigens einen Chip für die Zeiterfassung nur an anderen Terminals
Verwandte Themen
Leiharbeiter - Betriebsratsgröße
ÄlterAusgangslage: Wir sind ca 45 Mitarbeiter und haben ca 40 Leiharbeiter, die auf 450€-Basis arbeiten. Im Vertrag steht nicht drin, ob sie mindestens 3 Monate bei uns bleiben aber wir würden nie jemande
Berfreiung Zeiterfassung
ÄlterHallo ihr lieben, zum 01.01.wurde eine Kollegin zur Abteilungsleiterin befördert. Anhörung usw. alles in Ordnung. Wir haben im Haus eine elektronische Zeiterfassung. Von dieser Zeiterfassung war und
BR-Wahl Leiharbeiter
ÄlterHallo zusammen habe eine Frage zu Leiharbeitern Wir sind in unserem Unternehmen 91 "eigene" Mitarbeiter hier werden ja jetzt , auch zur Definierung ob 5er oder 7er Gremium, die Leiharbeiter hinzu gezä
Widerspruch zwischen Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag - zur Zeiterfassung?
ÄlterHallo unser AG macht sich Gedanken eine Zeiterfassung einzuführen. Wir hatten vor ein paar Jahren mal eine Zeiterfassung (ohne BR, daher Einzelvertraglich geregelt) diese wurde abgeschafft und bei den
Zeiterfassung per Fingerabdruck
ÄlterHallo, Bei uns im Betrieb wird die Zeiterfassung digital per Chip erfasst. Nun soll für einen Betriebsteil (Tagebau Montage) eine Zeiterfassung per Fingerabdruck in unseren Stützpunkten in den Tageba