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Leiharbeiter - Betriebsratsgröße

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Destiny
Nov 2016 bearbeitet

Ausgangslage: Wir sind ca 45 Mitarbeiter und haben ca 40 Leiharbeiter, die auf 450€-Basis arbeiten. Im Vertrag steht nicht drin, ob sie mindestens 3 Monate bei uns bleiben aber wir würden nie jemanden für weniger als drei Monate bei uns einarbeiten etc. Ich bin im Wahlvorstand und habe nun folgende Frage: Sind alle Leiharbeiter zur Berechnung der Betriebsratsgröße heranzuziehen oder muss man das wenn auf Stellen umrechnen, denn jeder einzelne Leiharbeiter arbeitet ja verschiedene Stunden im Monat (so wie sie zeit haben und von uns natürlich gebraucht werden). Es gibt 3 Gründe, für die wir Leiharbeiter anfordern:

  1. Urlaubs/Krankheitsvetretung ganzjährig
  2. zu Auftragsspitzen ca. 6 Monate/jahr
  3. ein Arbeitsbereich wird nur von Leiharbeitern besetzt (insgesamt 27std/Woche).

Könnte unser AG nun sagen,dass nur Leiharbeiter aus Punkt 3 zu in der Regel beschäftigten AN zählen (also gehört Punkt 1 und 2 dann definitiv nicht zu in der Regel beschäftigt)? Und wenn ja, wie viele Leiharbeiter zählen dann? Alle die bei Punkt 3 eingesetzt sind oder man rechnet das auf eine Stelle um? Oder müssen Leiharbeiter nicht "in der regel beschäftigt sein".

Ich hoffe,ihr könnt mir weiterhelfen. Vielen Dank schon mal.

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Community-Antworten (4)

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Oblatixx

04.05.2014 um 19:34 Uhr

haben ca 40 Leiharbeiter, die auf 450€-Basis arbeiten. Ganz sicher? Ich kenn das so nicht ...

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Destiny

04.05.2014 um 19:40 Uhr

Ja es sind 40 leiharbeiter. Natürlich kommt nicht jeder im Monat auf 450€,aber es sind 40 Personen,die eingearbeitet sind und auf die wir zurückgreifen können.

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Oblatixx

04.05.2014 um 21:56 Uhr

Ich meine, sind das WIRKLICH Leiharbeiter? Oder eben 450 Teuro- Kräfte?

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Destiny

04.05.2014 um 22:06 Uhr

Es sind wirklich Leiharbeiter. Sie sind nicht bei uns angestellt

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