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Benachteiligung als Betriebsrat

T
Tom22
Nov 2024 bearbeitet

Hallo ich arbeite als Kraftfahrer und bin Betriebsrat! Im Arbeitsvertrag steht Arbeiter, bin aber als Kraftfahrer eingestuft worden. Nun startet der Arbeitgeber Attacken gegen mich. Seit heute bin ich nur noch Arbeiter und kein Krsftfahrer mehr. Die Weiterbildung als Berufskraftfahrer wurde mir gestrichen. Darf er das als Arbeitgeber? Ich darf doch in meinen Ehrenamt keine Nachteile haben!??

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Community-Antworten (2)

D
DummerHund

11.11.2024 um 22:11 Uhr

Schulungen nach dem BKrFQG muss der AG dir nicht bezahlen. Sollte er aber allen anderen AN die bei euch Fahren die alle 5 Jahre wiederkehrende Schulung bezahlen so müsste er sie auch dir bezahlen, ansonsten wäre es eine Benachteiligung. Dies hat dann aber als BR sondern als AN. Übst du die Tätigkeit eines Kraftfahrers aus ist es völlig wurscht ob in AV Arbeiter oder Kraftfahrer steht, beide sind AN. Wichtig ist in welcher Vergütungsgruppe du bist. Nachteil des Wortes "Arbeiter" ist hier das er dich unter Einbeziehung des BR versetzen könnte.

C
celestro

12.11.2024 um 12:06 Uhr

"Sollte er aber allen anderen AN die bei euch Fahren die alle 5 Jahre wiederkehrende Schulung bezahlen so müsste er sie auch dir bezahlen, ansonsten wäre es eine Benachteiligung. Dies hat dann aber als BR sondern als AN."

Wenn die Brgründung für die "Nichtgewährung" das Amt ist, dann ist es selbstverständlich eine Benachteiligung "des BR". Wobei der AG lediglich dumm wäre, wenn er das offen zugibt.

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