Arbeitsunfähig; Seminar teilzunehmen
Kollegin hat sich das Handgelenk gebrochen, darf sie wenn sie möchte an den angemeldeten BR-Seminar trotzdem teilnehmen? Sie ist noch nicht in der Entgeldfortzahlung.
Community-Antworten (5)
11.11.2024 um 09:35 Uhr
Wichtig ist , ob der Arzt sein "okay" gegeben hat. Solange man seine Heilung nicht durch eine Tätigkeit gefährdet , darf man ohne weiteres das Bett und das Haus verlassen und sich geistig und körperlich betätigen. Deswegen muss man nicht vollständig arbeitsfähig sein.
11.11.2024 um 10:41 Uhr
Die AU bestätigt nur, dass sie ihre reguläre Arbeit nicht nachgehen kann. Entscheidend in diesem Fall ist deswegen etwas anderes: Nutzt die Kollegin für ihre BR-Tätigkeit die Freistellungen nach §37(2) BetrVG hndert der Au als solches sie weder an der Wahrnehmung des Mandats noch an der Teilnahme an einem Seminar. Sie bekommt allerdings für diese Zeit nur die normale Leistungen nach dem LfzG. Ist die Kollegin nach §38 BetrVG freigestellt, so kann sie NICHT an dem Seminar teilnehmen. Der BAG begründet dies damit, dass durch die Freistellung nach §38 BetrVG die BR-Tätigkeit jetzt als die übliche Arbeit gewertet wird. Da der Arzt festgestellt hat, dass sie diese nicht nachgehen kann, ruht für die Dauer der AU das Mandat.
11.11.2024 um 12:06 Uhr
So sieht es aus. Ein gebrochenes Handgelenk kann z.B. im Bürojob dazu führen, dass man sein Arbeitsgerät nicht mehr bedienen kann. In einen Raum setzen und mitdiskutieren geht.
13.11.2024 um 08:52 Uhr
Den Fall hatten wir auch schon einmal. Wir haben unseren GF darüber informiert und er war einverstanden. Die Hotelkosten hätten eh bezahlt werden müssen, da der Ausfall sehr kurzfristig kam.
13.11.2024 um 10:13 Uhr
@Nikita74 Genau. Den pragmatischen Weg vergessen einige vor lauter Rechtsfragen schnell. Wenn man eine Lösung präsentieren kann die auf der Hand liegt, einfach mal mit der GL sprechen. Dann ist man auch sicher, dass einem das nicht auf die Füße fallen kann.
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