Erstellt am 10.08.2018 um 13:01 Uhr von Challenger
Zitat lehnchen73 :
Mein Arbeitgeber hat mich bereits innerhalb dieser Erkrankung zum Medizinischen Dienst geschickt, der meine AU bestätigte.
Jetzt will mich mein AG zum Betriebsarzt schicken…zu einem neuen Betriebsarzt in einer anderen Stadt.
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Du bist ja nicht mehr arbeitsunfähig. Hat der AG denn einen Grund angegeben, warum er dies für erforderlich hält ?
Erstellt am 10.08.2018 um 13:07 Uhr von BRHamburg
In Deutschland gibt es den Grundsatz der freien Arztwahl. Du musst also überhaupt nicht mit dem Arzt sprechen. Aber auch ein Betriebsarzt unterliegt der Schweigepflicht gegenüber dem Arbeitgeber. Mehr als das du wieder arbeitsfähig bist oder eben nicht darf der Arzt ohne deine Erlaubniss nicht weiter geben.
Erstellt am 10.08.2018 um 13:08 Uhr von lehnchen73
Nein. Nach Sichtung meiner Unterlagen, hätte ich eigentlich schon im März gemusst!
Wer hat denn das verschlafen? Außerdem darf der AG nach längerer Krankheit den Besuch beim Betriebsarzt anordnen, wenn er Zweifel hat, dass ich noch in der Lage bin, die Maschinen zu bedienen, bzw darf ich mich und andere nicht gefährden...
Wie gesagt...ich möchte nur wissen, wie ich reagieren soll/darf, wenn der BA mich fragt, was ich letztens hatte. Ich möchte dem das nicht erzählen.
Erstellt am 10.08.2018 um 20:45 Uhr von BRHamburg
Wenn du zu diesem Arzt kein Vertrauen hast, geh nicht hin. Der Arbeitgeber darf zwar verlangen daß deine Eignung durch einen Arzt bescheinigt wird. Nur kann diese Bescheinigung auch durch einen Arzt deiner Wahl erfolgen. Allerdings ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet eventuell entstehende Kosten zu tragen, wenn du dir selber einen Arzt suchst. Fakt ist das du diese Bescheinigung haben musst.
Erstellt am 10.08.2018 um 23:57 Uhr von Grünkohl
Ich bin skeptisch zu viel preis zu geben. Der Betriebsarzt hat zwar eine Schweigepflicht, aber er wird vom Arbeitgeber bezahlt. Er kann eine negative Prognose aus den Informationen stricken, die bei einer Kündigung eine Rolle spielt. Mit Diagnosen würde ich geizen. Es geht nur um die Fähigkeit die von Dir verlangte Arbeitskraft zu erbringen.
Erstellt am 11.08.2018 um 19:21 Uhr von MAohneBR
Wenn ein Mitarbeiter im Laufe eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, muss der Arbeitgeber ihm zu einem BEM-Gespräch einladen. Wenn du also mehr als sechs Wochen addiert (z.B. wegen was anderes) krank warst, hast du ein Recht darauf. Da kommt der Betriebsarzt mit im Spiel,aber nur wenn du das wünscht. Ich würde dir vorschlagen, dem Arbeitgeber zu fragen, ob du ein BEM bekommen kannst. Das läuft vertraulich ab. Und man muss die Diagnose auch nicht verraten.
Ich würde nach der Begründung fragen, warum er dich zum Betriebsarzt schicken will. Es kann ja sein, dass er es mit einem BEM verwechselt. In einem Unternehmen soll es ein "BEM-Beauftragter" geben, aber vielleicht denkt der Arbeitgeber er darf es "outsourcen".