BEM gespräch während Krankheit
Guten Tag zusammen,
aktuell bin ich aufgrund einer psychischen Erkrankung schon länger Arbeitsunfähig, mein Arbeitgeber hat mir jetzt schon öfters nahegelegt das Unternehmen zu verlassen, was ich immer wieder abgelehnt habe, trotz 600+ Angestellten gibt es keinen Betriebsrat, so etwas wird konsequent vom Arbeitgeber bekämpft.
Wie oben schon geschrieben bin ich noch länger Arbeitsunfähig und in Behandlung.
Jetzt habe ich eine Einladung vom BEM erhalten, wo die rechte Hand vom Geschäftsführer und noch Leiter Personal anwesend sind, ich traue den Braten nicht und denke man will so eine Kündigung vorbereiten.
Ich hatte auf die erste Einladung geantwortet das ich gerne am BEM teilnehme und daher einen Termin ausmache wenn meine Genesung absehbar ist und ich momentan noch Arbeitsunfähig bin und daher mein Termin wahrnehmen kann und ich um eine andere Konstellation der Beteiligten wünsche
Mein Arbeitgeber meint jetzt es wäre nicht möglich und man müsste das BEM jetzt kurzfristig durchführen, mein Arbeitgeber kennt die Ursache meiner Erkrankung und das er jetzt versucht Druck auszuüben bestätigt mich nur noch mehr das er mich kündigen will und eine Änderung der Beteiligten ist auch nicht möglich.
Auch auf diversen Seiten von BEM Beratern und der IG Metall steht das ich während einer Krankheit nicht am BEM teilnehmen muss und ich es auf später verschieben kann, solange ich von vornherein dem BEM zustimme und ich beteiligte auch ablehnen kann.
Ich wollte mich jetzt hier nochmals absichern und hoffe auf Hilfe, danke und einen schönen Sonntag noch ?
Community-Antworten (15)
04.07.2021 um 20:08 Uhr
Bleib gelassen und antworte schriftlich, am besten mit Einwurf Einschreiben, dass du gerade dabei bist einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren, der dich dann zu diesem Gespräch begleitet! Seit ein paar Tagen, ist das ja nun möglich dass du einen Rechtsanwalt deines Vertrauens zu diesem Gespräch mitnehmen kannst!! Mal sehen wie dein AG dann antwortet?!
05.07.2021 um 03:16 Uhr
Zitat SBV Frank : Seit ein paar Tagen, ist das ja nun möglich dass du einen Rechtsanwalt deines Vertrauens zu diesem Gespräch mitnehmen kannst!!
Leider ist es derzeit so, dass es u.a. nach Ansicht des LAG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 18.12.2014 – 5 Sa 518/14) Arbeitnehmer grundsätzlich kein Recht haben, dass an dem BEM-Gespräch auch dessen Rechtsanwalt teilnimmt. Eine Grundsatzentscheidung durch das BAG steht noch aus.
Zitat Gstyle3000 : Mein Arbeitgeber meint jetzt es wäre nicht möglich und man müsste das BEM jetzt kurzfristig durchführen, mein Arbeitgeber kennt die Ursache meiner Erkrankung und das er jetzt versucht Druck auszuüben bestätigt mich nur noch mehr das er mich kündigen will und eine Änderung der Beteiligten ist auch nicht möglich.
Lass Dich auf nichts ein, denn Du bist grundsätzlich überhaupt nicht verpflichtet, an einem BEM Gespräch teizunehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Du weiterhin arbeitsunfähig und in ärztlicher Behandlung bist. Teile daher dem AG mit, dass Du derzeit nicht in der Lage bist die Einladung zum BEM Gespräch anzunehmen. Fertig aus.
05.07.2021 um 08:25 Uhr
@Challenger Jahr, dann lies hier!
05.07.2021 um 10:12 Uhr
Natürlich ist er nicht verpflichtet teilzunehmen. Aber das vor einer Kündigung anzubietende BEM-Verfahren hat der AG damit angeboten. Ein weiterer Baustein für eine erfolgreiche Kündigung ist damit gegeben.
Gerade bei lang andauernden Krankheiten muss der AG eben nicht erst die Gesundung wieder abwarten - was ja auch widersinnig bei einer krankheitsbedingten Kündigung wäre. Die Unmöglichkeit der Teilnahme geht dann zu Lasten des AN.
Von daher sind die o.g. Vorschläge nicht hilfreich. Besser wäre eine Teilnahme, das bringt Zeit und formelle Fehler könnten für Argumente sorgen.
05.07.2021 um 11:32 Uhr
Sehe ich genauso. Möglichst immer teilnehmen und damit die positive Zukunftsprognose unterstreichen. Für einen AG, der das Projekt "krankheitsbedingte Kündigung" vorbereitet, ist ein abgelehntes BEM-Gespräch wie ein Geschenk.
05.07.2021 um 13:02 Uhr
@SBV Frank, Pickel, RudiRadeberger
Überwiegend alles richtig. Allerdings liegt der Fall hier so, dass Gstyle3000 noch länger Arbeitsunfähig und weiterhin in ärztlicher Behandlung ist. Es stellt sich also die Frage, ob Gstyle3000 physisch und psychisch überhaupt in der Lage ist, dass BEM Gespräch überhaupt wahrzunehmen.
05.07.2021 um 13:21 Uhr
Genau so ist es. Dies würde ich mir vom behandelnden Arzt auch noch mal bescheinigen lassen.
05.07.2021 um 16:14 Uhr
Danke für die Teilnahme,
ich lehne das BEM ja nicht grundsätzlich ab und habe auch gesagt das ich daran teilnehmen werde wenn meine Genesung absehbar ist und dann gerne einen Termin abstimmen würde und über die Konstellation dann noch mal geredet werden muss.
Aufgrund der Vorgeschichte und wie es da so in der Firma vor sich geht, ist mir ja auch klar das es überhaupt nicht darum geht mir zu helfen, sondern mich loszuwerden, sonst hätte man ja erst reden können anstatt schon mehrmals mit Kündigung seitens Geschäftsführer zu drohen, wo jetzt komischerweise sein bester Freund und rechte Hand im BEM sitzt.
Die Einführung eines Betriebsrates wird ja auch konsequent unterbunden sobald jemand auf die Idee kommt wird geguckt wie man den los wird.
Dazu kommt noch das der Ort wo das Gespräch stattfindet ca 450 Kilometer entfernt ist und ich mit meinen Medikamente überhaupt kein Auto fahren darf und online würde ich den Braten nicht trauen das nicht irgendwo jemand in der Ecke sitzt.
Während einer Krankheit ist man ja auch nicht zu irgendwelchen Personalgesprächen verpflichtet und das BEM gehört in meinen Augen auch zur Untergruppe davon.
Kollege hatte nochmals bei der IG Metall nachgefragt und die sagten auch das ich während meiner Krankheit nicht dazu verpflichtet bin teilzunehmen aber trotzdem vorab Zusage wie ich es getan habe und es nicht ablehnen soll. Da das BEM wohl 3 Aufgaben hat kann mir kein Strick daraus gelegt werden wenn ich eine davon aufschiebe.
Werde mich dazu wohl einfach mal Anwaltlich beraten lassen, ist glaube ich in der Konstellation die beste Möglichkeit, da ich denke das haben die auf der Gegenseite auch getan um zu schauen wie man mich loswerden kann.
05.07.2021 um 16:20 Uhr
Bist Du denn auch Mitglied bei der IG Metall
05.07.2021 um 22:57 Uhr
Zitat Gstyle3000 : ......... trotz 600+ Angestellten gibt es keinen Betriebsrat, so etwas wird konsequent vom Arbeitgeber bekämpft.
Die Einführung eines Betriebsrates wird ja auch konsequent unterbunden sobald jemand auf die Idee kommt wird geguckt wie man den los wird.
Warum wendet Ihr Euch nicht an die IGMetall. Die untersützt Euch bei der Einleitung und Durchführungen der BR-Wahl. Da kann Euer AG kämpfen, wie er will. Da wird er sich die Zähne drann ausbeißen.
06.07.2021 um 07:09 Uhr
Vergleich es mit Aldi oder Lidl, sobald jemand nur das Wort Betriebsrat erwähnt hat er schon ne Kündigung aufen Tisch, bei uns ist hire and fire, 3 Jahre Betriebszugehörigkeit und ich hatte in der Zeit 8 Vorgesetzte, wenn jemand in der Probezeit ist merkt man sich nicht mal den Namen, so läuft das leider bei uns im Vertrieb.
06.07.2021 um 12:51 Uhr
@Gstyle3000 Um es mal klar zu stellen. Die IGMetall hat das Recht, in betriebsratslosen Betrieb zu einer Betriebsversammlung zur Aufstellung eines Wahlvorstands einzuladen, wenn mindestens ein Arbeitnehmer des Betriebs bei ihr Mitglied ist.
Bundesarbeitsgericht vom 25.3.1992 - 7 ABR 65/90 -
Tritt die IGMetall an Euren AG heran, eine Betriebsversammlung zur Aufstellung eines Wahlvorstands anzuberaumen, ist Euer AG verpflichtet, entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Wenn der AG bestreitet, dass die IGMetall Mitglieder in seinem Betrieb hat, dann lässt sich die IGMetall dies von einem Notar urkundlich bestätigen. Das bedeutet, dass der AG nicht erfährt, wer von Euch Mitglied der IGMetall ist.
06.07.2021 um 13:10 Uhr
Zitat Gstyle3000 : Vergleich es mit Aldi oder Lidl, sobald jemand nur das Wort Betriebsrat erwähnt hat er schon ne Kündigung aufen Tisch, ..........
Niemand von Euch muss das Wort Betriebsrat erwähnen. Alles läuft über die IGMetall. Wenn auf der Betriebsversammlung kein Wahlvorstand bestellt und/oder gewählt wird, dann wird die IGMetall beim Arbeitsgericht die Bestellung eines Wahlvorstands beantragen.
07.07.2021 um 00:18 Uhr
Gstyle Zitat Gstyle3000 : Vergleich es mit Aldi oder Lidl, sobald jemand nur das Wort Betriebsrat erwähnt hat er schon ne Kündigung aufen Tisch, ..........
Ich habe in einem Betrieb gearbeitet der für den letzteren Discounter die Getränke in ganz Europa und Norwegen hergestellt hat. Und wir haben es geschafft einen BR zu installieren in allen Werken in Deutschland; später dann auch einen KBR. Wende dich diesbezüglich an die GEW, Die Regeln alles ohne Namen zu nennen wie Challenger es schon schreibt. Und dann steht es dir ja frei auch dafür zu kandidieren, auch wenn du derzeit krank bist, Dann wäre es noch mal schwerer für den AG dich los zu werden. Auch das würde die GEW genau erklären. Und BEM während deiner Krankheit würde ich konsequent nein sagen und mir das vom Arzt auch noch mal bescheinigen lassen. Wegen der Entfernung könnte es dann zu einer Nötigung, das du deine Gesundheit aufs Spiel setzen sollst, hinaus laufen, wenn der Arzt bescheinigt das dies für deine Gesundheit derzeit nicht förderlich ist.
07.07.2021 um 13:56 Uhr
Gstyle3000 :
- .......trotz 600+ Angestellten gibt es keinen Betriebsrat, so etwas wird konsequent vom Arbeitgeber bekämpft.
- Die Einführung eines Betriebsrates wird ja auch konsequent unterbunden sobald jemand auf die Idee kommt wird geguckt wie man den los wird.
Sorry, aber für mich grenzt das Verhalten der AN, dies nicht nur Eueres Betriebes, an totaler Verblödung, wenn sie sich, was die Wahl des Betriebsrats anbetrifft, vom AG einschüchtern/dransalieren lassen. Wir leben in einem Rechtsstaat. Wenn der AG wie in Euerem Fall, eine Wahl konsequent behindert / verhindert, erfüllt er gemäß §119 BetrVG den Straftatbestand der Behinderung der Betriebsratswahl.
§ 119:Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- eine Wahl des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung, des Seebetriebsrats oder der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 oder 5 bezeichneten Vertretungen der Arbeitnehmer behindert oder durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflusst,......
Wenn der AG wegen seines Verhaltens vor Gericht landen würde, bekäme er richtig was auf die Fresse.
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