Arbeitgeber verwehrt Freistellung
Der Arbeitgeber verwehrt einen nicht freigestellten BR Mitglied, die Objektbesuche. AG gibt an es gäbe keine Vertretung für diesen Zeitpunkt. Was so nicht richtig ist, es ist nur so, das an meinen Objekt keiner mehr Vertretung machen möchte. Wegen des dort ansässigen Hausmeisters, was ja eigentlich nicht mein Problem ist. Wie gehe ich jetzt damit um, vor??
Community-Antworten (2)
11.11.2024 um 08:46 Uhr
Objektsuche für was?
11.11.2024 um 08:53 Uhr
Wenn Du Dich ordnungsgemäß zur erforderlichen (!) Betriebsratsarbeit abmeldest, bedarf es keiner Zustimmung oder Ablehnung. Die Vertretungsregelung wäre in der Tat nicht Dein Problem und obliegt dem AG. So steht es sinngemäß auch in §37 Abs. 2 BetrVG.
Du musst nun selbst entscheiden, ob Du im Sinne der vertrauensvollen Zusammenarbeit einen Kompromiss eingehst und die Objektbesuche umplanst, oder ob Du von Deinem Recht Gebrauch machst.
Da ich die Situation in Eurem Betrieb nicht kenne, wage ich da kein Urteil. Ich würde mir nur folgende Fragen stellen:
- Sind die Objektbesuche obligatorisch?
- Geht es lediglich um die regelmäßige Präsenz des BR , oder ist der Inhalt wirklich unaufschiebbar?
- Gibt es wirklich akute Vertetungsprobleme, oder streut der AG Euch gerne mal Sand ins Getriebe?
- wie oft kommt das vor?
- ist das eher als Bitte oder als Forderung formuliert?
Wie gesagt, das Recht hättest Du auf Deiner Seite sofern die BR-Arbeit im Rahmen dieser Objektbesuche berechtigt ist. Manchmal empfiehlt es sich aber, Fingerspitzengefühl walten zu lassen und einen Konsens einzugehen.
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