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Urlaubstag nur 8 Std ?

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DavidL
Nov 2024 bearbeitet

Hallo,ich habe mal eine Frage undzwar habe ich gerade mal auf meine Abrechnung geschaut und musste festgestellt das mir an meinen Urlaubstagen nur 8 Stunden berechnet wurden. Meine tägliche Arbeitszeit beträgt 8,75 Stunden die Pausen wurden schon abgezogen . Meine Frage lautet nun müsste mir mein Arbeitgeber nicht dann auch die vollen 8,75 Stunden vergüten bei Urlaub ?

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Community-Antworten (9)

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celestro

05.11.2024 um 21:14 Uhr

Urlaub gibt es als "Tage", nicht in Stunden. Aber klar ... wenn irgendwo mit Stunden gerechnet wird, dann muss selbstredend ein (Urlaubs-)Tag eben die ganze Arbeitszeit abbilden.

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DavidL

05.11.2024 um 21:32 Uhr

Auf meiner Abrechnung gab es zwei Posten einmal mein normaler Lohn . Als Beispiel 160 Std X xxx€ Arbeitslohn 40 Std X xxx€ 5 Tage Urlaub

M
Moreno

06.11.2024 um 08:18 Uhr

Arbeitest Du Freitags kürzer?

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DavidL

06.11.2024 um 08:21 Uhr

Nein nein Montag bis Freitag immer 8,75 Stunden.

NB
nicht brauchen

06.11.2024 um 09:40 Uhr

Hast du eine 43,75h Woche oder machst du Überstunden? Bei uns wird ein Urlaubstag als Überstunden ±0 eingetragen. Macht ja auch Sinn. Wenn man z.B. unregelmäßig arbeitet und dann sagt ich will Freitag Urlaub und da arbeite ich normal 3h weniger, dann ist das ja für dich blöd.

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DavidL

06.11.2024 um 10:59 Uhr

Korrekt habe eine 43,75 Std Woche.

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celestro

06.11.2024 um 11:19 Uhr

Ich würde zuerst einmal mit dem AG sprechen ....

OH
Olav HB

06.11.2024 um 14:32 Uhr

Bei eine Woche Urlaub ist der vertraglich festgelegten Wochenarbeitszeit (WAZ) zu vergüten. Für einzelne Tage wird die WAZ durch den regelmäßig geleistete Arbeitstage vergütet. In Deinem Fall also, 8,75 Std pro Urlaubstag. Gibt ein Dienstplan für einen Tag eine abweichende Arbeitszeit vor, so wird bei einzelne Urlaubstage die normalerweise an diesem Tag geleistete Arbeitszeit vergütet. Arbeittest Du normalerweise Freitags 5 Stunden und nimmst Du den Freitag frei, bekommst du auch nur 5 Stunden vergütet.

S
seehas

07.11.2024 um 08:53 Uhr

@ Olav HB: das ist so nicht korrekt. Ein Urlaubstag wird immer mit 1/5 bzw. 1/6 der Wochenarbeitszeit gerechnet, egal auf welchen Wochentag er fällt. Die konkrete Arbeitszeit am Wochentag ist bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall interessant, da werden die Stunden gerechnet die gearbeitet worden wären, oder bei der Lohnfortzahlung an Feiertagen, auch da werden die Stunden gerechnet die üblicherweise auf diesen Wochentag entfallen.

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