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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wie viel Stunden ist ein Urlaubstag wert?

F
Frischlings
Jun 2020 bearbeitet

Hallo, Ich benötige euer Wissen. Das Bundesurlaubsgesetz hat mir nicht weiter geholfen und googeln auch nicht...

Wir haben seit ca. einem 1/2 Jahr ein Dienstplanungsprogramm. Jetzt sind Unstimmigkeiten aufgetreten was die berechneten Stunden für Urlaubstage betrifft...

Bei mir ist das ganz einfach. Ich habe eine 40 Std. Woche mit 5 Arbeitstagen. Daher ist mein Urlaubstag theoretisch 8 Stunden wert. Ich arbeite jeden Tag gleich, da gibt es also kein Problem.

Eine Kollegin arbeitet ebenfalls 40 Std. pro Woche an 5 Arbeitstagen = Urlaubstag 8 Stunden. Sie hat unterschiedliche Tagesarbeitstage. Sie arbeitet an 3 Tagen 8 Std., an 1 Tag 10 Std., an einem 1 Tag 6 Std. Im Dienstplanungsprogramm wird es dann so gerechnet, das wenn die Kollegin am 10 Std. Tag Urlaub nimmt, sie 2 Minusstunden macht. Nimmt die an einem 6 Std. Tag Urlaub bekommt sie 2 Plusstunden. Das gleicht sich dann aus.

Eine weitere Kollegin hat wechselnde Wochenarbeitszeiten. Die Arbeitszeit von 2 Wochen gleichen sich zusammen aus, so das beide Wochen durch 2 geteilt ihre vertragliche Wochenarbeitszeit ergibt. Sie arbeitet in 1 Woche 4 Tage in der anderen 5 Tage. Sie arbeitet somit dann auch nicht an allen Tagen gleich sondern hat unterschiedliche Tagesarbeitszeiten, die aber fest sind. Im Dienstplanungsprogramm wurde ihre vertragliche Wochenarbeitszeit durch 5 Arbeitstage geteilt um den Wert des Urlaubstages zu ermitteln. Dieser beträgt 5,5 Std. Auch hier ist es so das die Kollegin an manchen Urlaubstagen Minusstunden, an anderen Tagen Plusstunden macht. Nimmt sie 2 Wochen hintereinander Urlaub kommt sie auch Plus-Minus 0 Std. raus. Nimmt sie über das Jahr verteilt nicht an allen Tagen der Woche gleich verteilt Urlaub, geht sie mit ihrem gesetzlichen/vertraglichen Urlaubsanspruch mit Minusstunden raus.

Meine Fragen hierzu:

  • Auf welche rechtliche Grundlage wird die Berechnung des Urlaubstages in Arbeitszeitstunden gemacht?
  • Wieso wird ein Urlaubstag nicht als gesamter Tag wie man arbeitet berechnet?
  • Gibt es einen gesetzlichen Hinweis bzw. Urteil zum gleichverteilten Nehmen von Urlaub über die Arbeitswoche?

Viele Grüße, Frischlings

59.60107

Community-Antworten (7)

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Erbsenzähler

07.02.2019 um 08:12 Uhr

Es gibt keine Stundenwertigkeit! Es gibt nur Urlaubstage... keine Urlaubsstunden. Egal wie lange sie arbeitet. Sie muss an den 8 Stunden-Tagen mit 8 Stunden vergütet werden. An den Tagen mit 10 Stunden mit 10 Stunden.

F
Frischlings

07.02.2019 um 11:33 Uhr

Hallo Erbsenzähler, Es wird argumentiert das es eine Gleichstellung aller Mitarbeiter geben muss. Wenn die Kollegin aus dem 2. Beispiel ja an einem Tag nur 3,5 Stunden arbeitet und da z.B. keinen Urlaub nimmt sondern immer nur Überstundenfrei macht und sich die Urlaubstage für die 8 Stunden - Tage aufspart, wäre das ungerecht gegenüber der Mitarbeiter die z.B. immer 6 Stunden am Tag arbeiten. Da die Kollegin mit wenig Aufwand sehr viele Tage frei rausholen kann. Im Gegensatz zu Mitarbeitern die immer gleich arbeiten. Daher die Umrechnung in Stunden.

Vielleicht geht jemand das Programm Clinic Planner? Da ist da wohl immer so hinterlegt, da es so wohl den gesetzlichen Vorgaben entspricht. (Wurde uns so mitgeteilt...)

NB
nicht brauchen

07.02.2019 um 11:40 Uhr

Wenn die Stunden auf die Arbeitstage ungleich verteilt sind so ist der Durchschnitt zu nehemen. Wenn man jetzt im Schnitt 8h arbeitet und am Dienstag normal 10h dann sind es halt 2 Minusstunden (bei Urlaub oder Krankheit). Am Mittwoch arbeitet man normal 4h dann sind es halt 4 Plusstunden (bei Urlaub oder Krankheit).

P
Pjöööng

07.02.2019 um 12:14 Uhr

Ein Blick ins Gesetz...

"Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) § 11 Urlaubsentgelt (1) Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während des Berechnungszeitraums oder des Urlaubs eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht. Zum Arbeitsentgelt gehörende Sachbezüge, die während des Urlaubs nicht weitergewährt werden, sind für die Dauer des Urlaubs angemessen in bar abzugelten. (2) Das Urlaubsentgelt ist vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen."

Und ehe jetzt die Reaktion kommt: "Es geht doch gar nicht um das Urlausbaentgelt, sondern um die Stundenverrechnung", dann bitte erst mal drüber nachdenken dass beides miteinander zu tun hat.

E
EDDFBR

07.02.2019 um 12:55 Uhr

Moin,

so richtig verstehe ich die Frage nicht. Der Urlaubsanspruch ergibt sich immer aus der Anzahl der Arbeitstage, unabhängig von deren Länge. Wenn (theoretisch) der AN eine 5-Stunden Woche hätte, und an jedem Arbeitstag nur eine Stunde arbeiten würde, dann hätte er dennoch den vollen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen genauso wie ein AN, der an demselben Tag 8 Stunden gearbeitet hat. Natürlich bekommt er für die Urlaubstage dann auch nur jeweils eine Stunde vergütet, während der andere AN eine Vergütung für 8 Stunden erhalten würde.

Wenn es eine Varianz in den Entgelten gibt, dann wird der Durchschnitt der letzten 13 Wochen genommen, und für das Urlaubsentgelt herangezogen.

F
Ffischer

12.11.2019 um 09:44 Uhr

Kenne das Problem meine Firma versucht mir in jedem Monat den ich habe Minus Stunden aufzuschreiben einmal sogar Minus 40.

T
Teilzeitpapa

12.06.2020 um 01:09 Uhr

Jetzt habe ich dazu auch eine Nachfrage: Ich arbeite nach der Elternzeit TZ mit 6 Stunden an zwei Tagen. Ich habe noch Resturlaub von 10 Tagen (Vollzeit) und jetzt einen Anspruch eigentlich 6,4 (berechnet auf die 2 Tage-Woche) bzw. 16 Tage. Soweit ich weiß darf der alte Urlaub nicht "runtergerechnet" werden. Der AG weigert sich allerdings mir einzelne Tage Urlaub zu geben und verlangt immer eine Woche zu nehmen und berechnet die Arbeitszeit mit 1/5 der Wochenarbeitszeit.

Was ist mein Urlaubstag wert? Ich bin davon ausgegangen, dass ich für eine Woche Urlaub 2 Tage nehmen kann und insgesamt 16,4 Tage habe, damit also 8 Wochen in den Urlaub könnte.

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