Erstellt am 08.09.2016 um 13:34 Uhr von EightBall
Also ich finde diese "Pauschale" ziemlich viel, ja.
An wieviel Tagen in der Woche soll die Frau denn arbeiten im Vertrag?
(Ich bin nicht so gut im REchnen aber man darf doch nur 8h pro Tag. In Ausnahmefällen auch mal 10 aber darf das nicht die Regel sein, ja. Aber sogar bei 6 Ragen: 6 x 8 = 48. Also das geht doch nicht.)
Erstellt am 08.09.2016 um 13:49 Uhr von celestro
Da das Gehalt ja eine monatliche Leistung ist, sind die "Überstunden" pro Monat ?
Erstellt am 08.09.2016 um 13:53 Uhr von Pjöööng
Bei 1600 € im Monat dürfen jedenfalls im Durchschnittnicht mehr als 43 Stunden gearbeitet werden, um dem MiLoG Genüge zu tun.
Aber nun mal ehrlich: Pauschale Überstundenabgeltung bei jemandem der gerade mal knapp über Mindestlohn verdient? Das sollte man dem Arbeitgeber aber so etwas von um die Ohren hauen...
Erstellt am 08.09.2016 um 13:55 Uhr von Moorhuhn
Pauschalierungsabreden sind nur wirksam, wenn die Höhe der pauschal abgegoltenen Überstunden sich innerhalb der Grenzen des ArbZG bewegt und nicht zu einem sittenwidrig niedrigen (Gesamt-)Arbeitslohn führt.
Erstellt am 08.09.2016 um 14:10 Uhr von celestro
Moment mal ...
"INFO: Es kann auch sein, dass Sie mal 48 Std. im Monat hat - aber das Gehalt bleibt gleich"
also sind es "bloß" 40 + 10 Std. im MONAT ? Oder hat Sie auch mal einen einzelnen MONAT, wo Sie nur 48 Std. arbeitet und trotzdem 1600 Euro bekommt ? Oder sollte das "pro Woche" heißen ?
Erstellt am 08.09.2016 um 14:22 Uhr von AlterMann
Hallo arnie,
mit Verlaub, wenn Du eine qualifizierte Antwort haben willst, dann solltest Du Dir mit der Frage mehr Mühe geben. Deine Berechnung ist ein wenig schlampig, und Deine Angaben unvollständig oder widesprüchlich. Damit lässt sich nicht viel anfangen:
1600/40 ist natürlich nicht 9,23, sondern 40.
Auf die 9,23 kommt man nur, wenn das Gehalt auf eine 40-Stunden-Woche auf den Monat berechnet wird.
Daraus wieder erschließt sich mir, dass Du vermutlich eine 40-Stunden-WOCHE meinst.
Dazu passt aber nicht der Satz: Es kann auch sein, dass sie mal 48 Stunden im Monat hat:
Hat sie dann mal eine 48 Stunden WOCHE oder hat sie dann durchgängig den ganzen Monat 48-Stunden-Wochen?
Erstellt am 08.09.2016 um 14:49 Uhr von gironimo
Unabhängig davon, was meine Kollegen vorher schon kritisch angemerkt haben -
selbst wenn die Regelung der 10 Stunden im Gehalt abgegolten bestand haben würde (wovon ich auch nicht ausgehe), würden diese Mehrarbeitsstunden nur möglich sein, wenn der BR zuvor zugestimmt hat.
Und bei dem Verdienst würde ich bei Mehrarbeit für diese Kollegin einfach nicht zustimmen.