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Mindestlohngesetz

A
arnie
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben eine Frage zum Mindestlohngesetz. Eine Mitarbeiterin hat folgendes im Vertrag 40 Std. Woche + 10 Std. Überstundenpauschale zum Gehalt von 1.600 Euro

Frage: Ist die Mitarbeiterin über den Mindestlohn ?

Berechnung: 1600 / 40 = 9,23 1600 / 50 = 7,38

Wie werden die 10 Std. Überstundenpauschale gerechnet? Kommen diese Std. nur zum tragen, wenn Sie welche macht ?

INFO: Es kann auch sein, dass Sie mal 48 Std. im Monat hat - aber das Gehalt bleibt gleich Update: Arbeitszeit je Woche: 40 = 173,33 Stunden/Monat Sie arbeitet mal 40 Std. die Woche, aber auch mal 42 Std. die Woche usw. Sie hat im Vertrag steht Arbeitszeit 40 Std die Woche incl. 10 Überstd. pauschale mit drin. Also könnte es sein dass Sie auch mal 43 oder 50 Std. die Woche arbeitet.

Frage welche Berechnung muss dann funktionieren Bei einem Gehalt von 1600 auf Arbeitszeit je Woche 50 dann wäre der Std.lohn 7,38 Bei einem Gehalt von 1600 auf Arbeitszeit je Woche 40 dann wäre der Std.lohn 9,23 Aber wir wissen nicht ob und wie die 10 Überstd. mit eingerechnet werden bei der Berechnung. Also Sie muss diese 10 Überstd. nicht machen aber wenn Sie über 40 Std. die Woche arbeitet bekommt Sie nicht mehr Geld.

40 Std. Woche

1.70307

Community-Antworten (7)

E
EightBall

08.09.2016 um 15:34 Uhr

Also ich finde diese "Pauschale" ziemlich viel, ja. An wieviel Tagen in der Woche soll die Frau denn arbeiten im Vertrag?

(Ich bin nicht so gut im REchnen aber man darf doch nur 8h pro Tag. In Ausnahmefällen auch mal 10 aber darf das nicht die Regel sein, ja. Aber sogar bei 6 Ragen: 6 x 8 = 48. Also das geht doch nicht.)

C
celestro

08.09.2016 um 15:49 Uhr

Da das Gehalt ja eine monatliche Leistung ist, sind die "Überstunden" pro Monat ?

P
Pjöööng

08.09.2016 um 15:53 Uhr

Bei 1600 € im Monat dürfen jedenfalls im Durchschnittnicht mehr als 43 Stunden gearbeitet werden, um dem MiLoG Genüge zu tun.

Aber nun mal ehrlich: Pauschale Überstundenabgeltung bei jemandem der gerade mal knapp über Mindestlohn verdient? Das sollte man dem Arbeitgeber aber so etwas von um die Ohren hauen...

M
Moorhuhn

08.09.2016 um 15:55 Uhr

Pauschalierungsabreden sind nur wirksam, wenn die Höhe der pauschal abgegoltenen Überstunden sich innerhalb der Grenzen des ArbZG bewegt und nicht zu einem sittenwidrig niedrigen (Gesamt-)Arbeitslohn führt.

C
celestro

08.09.2016 um 16:10 Uhr

Moment mal ...

"INFO: Es kann auch sein, dass Sie mal 48 Std. im Monat hat - aber das Gehalt bleibt gleich"

also sind es "bloß" 40 + 10 Std. im MONAT ? Oder hat Sie auch mal einen einzelnen MONAT, wo Sie nur 48 Std. arbeitet und trotzdem 1600 Euro bekommt ? Oder sollte das "pro Woche" heißen ?

A
AlterMann

08.09.2016 um 16:22 Uhr

Hallo arnie, mit Verlaub, wenn Du eine qualifizierte Antwort haben willst, dann solltest Du Dir mit der Frage mehr Mühe geben. Deine Berechnung ist ein wenig schlampig, und Deine Angaben unvollständig oder widesprüchlich. Damit lässt sich nicht viel anfangen:

1600/40 ist natürlich nicht 9,23, sondern 40. Auf die 9,23 kommt man nur, wenn das Gehalt auf eine 40-Stunden-Woche auf den Monat berechnet wird. Daraus wieder erschließt sich mir, dass Du vermutlich eine 40-Stunden-WOCHE meinst. Dazu passt aber nicht der Satz: Es kann auch sein, dass sie mal 48 Stunden im Monat hat: Hat sie dann mal eine 48 Stunden WOCHE oder hat sie dann durchgängig den ganzen Monat 48-Stunden-Wochen?

G
gironimo

08.09.2016 um 16:49 Uhr

Unabhängig davon, was meine Kollegen vorher schon kritisch angemerkt haben -

selbst wenn die Regelung der 10 Stunden im Gehalt abgegolten bestand haben würde (wovon ich auch nicht ausgehe), würden diese Mehrarbeitsstunden nur möglich sein, wenn der BR zuvor zugestimmt hat.

Und bei dem Verdienst würde ich bei Mehrarbeit für diese Kollegin einfach nicht zustimmen.

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