Top Arbeitsbedingungen, Top Arbeitszeiten, Top Gesamtklima - Eure Meinung dazu, wenn dies Eure Arbeitszeiten und Bedingungen wären?
Hallo,
Eure Meinung dazu, wenn dies Eure Arbeitszeiten und Bedingungen wären. Vorher aber noch ein wenig Lektüre:
BetrVG, § 90 Unterrichtungs- und Beratungsrechte . . . 2) Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat die vorgesehenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, insbesondere auf die Art ihrer Arbeit sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Arbeitnehmer so rechtzeitig zu beraten, dass Vorschläge und Bedenken des Betriebsrats bei der Planung berücksichtigt werden können. Arbeitgeber und Betriebsrat sollen dabei auch die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit berücksichtigen.
Als auch BetrVG, § 91 Mitbestimmungsrecht
Werden die Arbeitnehmer durch Änderungen der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs oder der Arbeitsumgebung, die den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit offensichtlich widersprechen, in besonderer Weise belastet, so kann der Betriebsrat angemessene Maßnahmen zur Abwendung, Milderung oder zum Ausgleich der Belastung verlangen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
Sowie das ArbZG, § 6 Nacht- und Schichtarbeit
(1) Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen.
Hier die Arbeitszeiten, ausschnittsweise für einen Monat. Folgemonate und vorherige Monate waren und werden mindestens genauso abstrus, außer das noch einige Nachtschichten implementiert werden.
Mo 04:00 – 12:00 abzüglich Pause 7:30 Std. Di 05:30 – 14:00 abzüglich Pause 8:00 Std. Mi 09.00 – 18:00 abzüglich Pause 8:30 Std. Do 15:00 – 22:45 abzüglich Pause 7:15 Std. Fr 16:30 – 00:00 abzüglich Pause 7:00 Std. Frei Frei Frei Di 05:00 – 13:15 abzüglich Pause 7:45 Std. Mi 08:00 – 16:30 abzüglich Pause 8:00 Std. Do 04:30 – 10:30 abzüglich Pause 7:30 Std. Fr 11:00 – 18:30 abzüglich Pause 7:00 Std. Sa 14:00 – 22:15 abzüglich Pause 7:45 Std. So 16:00 – 00:00 abzüglich Pause 7:30 Std. Frei Frei Do 05:00 – 13:30 abzüglich Pause 8:00 Std. Fr 09:00 - 16:45 abzüglich Pause 7:15 Std. Sa 05:00 – 13:15 abzüglich Pause 7:45 Std. So 11:00 – 19:00 abzüglich Pause 7:30 Std. Mo 14:30 – 23:00 abzüglich Pause 8:00 Std. Di 18:00 – 00:00 abzüglich Pause 6:00 Std. Frei Frei Fr 04:30 – 12:30 abzüglich Pause 7:30 Std. Sa 11:00 – 20:00 abzüglich Pause 8:30 Std. So 05:00 – 13:30 abzüglich Pause 8:00 Std. Mo 13:30 – 19:30 abzüglich Pause 6:00 Std. Di 13:00 – 18:00 abzüglich Pause 6:00 Std. Frei
BR ist im Hause vorhanden und hat solche Arbeitszeiten mit einer BV gestützt. Arbeitszeitkonto ist auch vorhanden. Wenn es personell passt kann der AN Stunden die zu viel angefallen sind abbauen. Chronische Unterbesetzung sämtlicher Abteilungen. Engpässe werden von bis zu 15% der Belegschaftsgröße (2000 MA), über Leiharbeiter gestopft, natürlich auch mit einer BV abgesegnet.
Zu erwähnen wäre noch, dass die MA extrem schwere körperliche Arbeit leisten müssen und bei Wind und Wetter den Launen der Natur ausgesetzt sind.
So, haut man rein Mädels und Jungs und erzählt mir Eure Meinung dazu.
Community-Antworten (25)
14.02.2010 um 15:13 Uhr
In welcher Branche wird so gearbeitet ? Was macht diese Arbeitszeiten nötig ? MFG Troisdorfer
14.02.2010 um 15:39 Uhr
Gegenfrage: Macht der Gesetzgeber da Unterschiede?
Weitere Fakten:
Krankenstand seit Jahren deshalb im zweistelligen Prozenbereich.
Regelmässig, gerade im Sommer, wo am Arbeitplatz im freien bis zu 50° und im inneren bis zu 38° herrschen, Kreislaufbedingte Ausfälle, die natürlich dann auch über Leiharbeiter aufgefangen werden.
Regelmässige Arbeitsunfälle im Winter durch Ignorierung der Verkehrssicherungspflicht
Vermehrte und ständig steigende, durch Arbeitsüberbelastung entstandene, chronische Erkrankungen der Knochen, Sehnen und Muskulatur.
Vermehrte Kreislauf und Herzerkrankung sowie Schlaf-, Essen- und Verdauungsprobleme bei den MA beobachtbar.
14.02.2010 um 15:50 Uhr
Gegenfrage: Macht der Gesetzgeber da Unterschiede?
Ja.
Weitere Fakten: ......
Ein Fall für den BR sowie ASA.
14.02.2010 um 15:56 Uhr
Klar macht der Gesetzgeber,Tarifverträge oder Arbeitsverträge Unterschiede !!!
Kannst du mir JETZT verraten,warum solche Arbeitzeiten nötig sind .
14.02.2010 um 15:57 Uhr
@ridgeback,
Welche Unterschiede macht er denn? Und wo?
Ein Fall für den BR und ASA? Hmmm, der BR hat dies ja erst so möglich gemacht, siehe Eingangspost!
14.02.2010 um 16:01 Uhr
@Troisdorfer,
der Gestzgeber macht bei den o.g. §§ Unterschiede? Er macht auch Unterschiede wer MA durch viel zu hohe Arbeitsbelastungen und extrem gesundheitlich schädliche Arbeitszeiten früher ins Grab bringen darf und wer nicht? Lächerlich!
Arbeitsverträge und Tarifverträge die gegen Gesetze verstoßen sind hinfällig, auch hier wieder o.g. §§!
14.02.2010 um 16:12 Uhr
Obertoper, da Du ja gut informiert bist, würde ich dagegen vorgehen.
Ansonsten kann Dir Leole im anderen Forum bestimmt weiterhelfen.
14.02.2010 um 16:14 Uhr
@Obertoper
Tarifverträge verstoßen bestimmt nicht NICHT gegen geltende Gesetze !!! Arbeitsverträge unterschreibt doch jeder selber,da sollte die die Lesen können klar im Vorteil sein !!!
Ich frage dich mal,machst du alles was der AG verlangt ?
Nicht nur der AG oder der BR oder die ASA sind für dich zuständig und verpflichtet dich zu schützen,aber in erster Linie ist jeder für sich selbst verantwortlich .
Jeder von uns trägt die Verantwortung für das, was er tut, ..... Wer eigenverantwortlich denkt und handelt, der fragt sich, was er selbst im Rahmen seiner Möglichkeiten tun kann, um das zu bekommen, was er will. Ein eigenverantwortlicher Mensch stellt die eigenen Möglichkeiten in den Mittelpunkt all seiner Bemühungen und weniger die Gründe, warum etwas nicht geht.
MFG Troisdorfer
14.02.2010 um 16:22 Uhr
@Obertoper Ich finde es im höchstmaße befremdent wenn jemand hier so losledert, Fragen stellt, dann aber nicht dazu bereit ist zur Antwortfindung mitzuwirken. Es wäre schon wichtig zu Wissen in welcher Branche Du tätig bist und warum diese Arbeitszeiten so in diesem rollierendem System so festgesetzt worden sind. Dann kann man sich auch in etwa ein Bild von der Lage machen und psezifischer (Sch....ß Wort) nachschauen.
14.02.2010 um 16:30 Uhr
@Troisdorfer,
wie kommst Du denn auf das schmale Brett, dass TV's nicht gegen geltene Gesetze verstoßen können? Sittenwidrigkeit bei Löhnen im BGB, schonmal gehört?
Da es Firmen gibt, wo sich Dank Rot/Grün/Hartz nun einmal regelmässig neue AN einfinden, weil z.B. die, die bereits knapp zwei Jahre in den Firmen sind und nicht verlängert werden, Platz für neue machen und die, die noch keinen festen sondern nur befristete Arbeitsverträge haben, Angst um ihr Einkommen haben, weil sie z.B. verheiratet sind, Kinder haben und Alleinverdiener sind, und deshalb alles mit sich machen lassen weil sie sonst wohl gefeuert werden, was meinst DXu genau damit, dass jeder von uns Verantwortung trägt für das, was er tut?
Abgesehen davon, interessiert mich Eure Meinung zum Eingangsfred und wie Ihr damit umgehen würdet, wenn o.g. Dinge auf Euch zutreffen würden bzw. dies so bei Euch in den Firmen ablaufen würde. Was ICH tun könnte, mache oder mir vorgenommen habe zu tun spielt hier vorerst keine Rolle. Ich will einfach mal eine ernsthafte Diskussion über dieses Thema und wie Ihr die Lage so abschätzen würdet. Fakt ist, die o.g. Fakten sind nicht fiktiv, sie sind Realität!
Ich könnte jetzt noch das GG Art. 2 mit reinnehmen, vielleicht versteht Di dann eher?
14.02.2010 um 16:40 Uhr
Obertroper, Es ist und bleibt aber ein Unterschied, ob ich im Einzehandel arbeite, in der Industrie, auf dem Bau oder bei der Stadt und nachts Salz streuen muß. Ich selbst habe 11 Jahte im Schwarzdeckenbau gearbeitet und es ist ein Unterschied zu meiner Tätigkeit als Staplerfahrer. Entweder Du hilfst mz, oder aber Du wirst keine ausreichende Antwort hier finden können.
14.02.2010 um 16:42 Uhr
Da wir nicht wissen wie es zu diesen Umständen gekommen ist und in welcher Branche du tätig bist,werden wir wohl kaum eine Antwort geben können,seit ihr Briefausträger(Postboten)?
Ich denke,jeder macht das im Arbeitsleben zu dem er bereit ist zu geben,ist jemand nicht einverstanden kann das Arbeitsverhältnis jederzeit gekündigt werden,auch anderes Recht ist einklagbar,den Schritt muß jeder selber tun und für sich entscheiden ...
14.02.2010 um 16:46 Uhr
Kurz und Knapp, Ich würde unter solchen Voraussetzungen nicht Arbeiten !
14.02.2010 um 17:10 Uhr
Es ist eine GMBH, nicht Offentlich, kein Postbote, kein Bau wo es nicht zuletzt noch Schlechtwetter gibt und kein Einzelhandel. Mann kann es mit der Schwere der körperlichen Arbeit vielleicht damit vergleichen:
Nehme einen Gerüstbauer und einen Maurer. Die Anstrengungen dieser beiden Berufe, die dann auch zwei MA machen, machen bei uns einer! Jeder für sich bewegt am Tag etwa 20-30 Tonnen, in den verwegensten und unbequemsten Körperzwangshaltungen die man sich vorstellen kann. Auf gesundheitliche Befindlichkeiten wird schlicht geschi**en!
Den genauen Bereich möchte ich nicht nennen, denke aber das das Gesetz bei vorsätzlicher Körperverletztung keinen Unterschied macht.
14.02.2010 um 17:27 Uhr
Oder kurz und kanpp, was und wie würdet Ihr machen, ausser schnellstens kündigen?
Zum Thema kündigen, falls dieser Vorschlag noch kommen sollte, sollte man sich bevor man diese Bemerkung abschießt darüber im klaren sein, was dies für den Kündigenden rechtlich wie sozial bedeuten würde. Und damit meine ich nicht nur die Speerzeit. Ich denke kein BR hier im Forum hat schon einschlägige Erfahrungen mit Hartz4 und den weitläufigen Schikanen der Argen hinter sich.
14.02.2010 um 17:45 Uhr
ASA, Gefährdungsanalyse, BG, Amt für Arbeitsschutz.
14.02.2010 um 17:57 Uhr
@ridgeback Recht hast du,aber wo kein Kläger da keine Klage . @Obertoper Ich denke kein BR hier im Forum hat schon einschlägige Erfahrungen mit Hartz4 und den weitläufigen Schikanen der Argen hinter sich. Bist du dir sicher ???
Bei euch hilft nur ridgeback Tipp ...
Ich sag es deutlich,solange die Mitarbeiter ihrer Aufgaben(ihre Arbeiten) erledigen,wird es dem AG egal sein was ihr davon haltet,wie sieht es den aus wenn EINER nicht mitzieht ?
Es hört sich bei dir nach einem Leihfirma an ...
14.02.2010 um 17:57 Uhr
zusätzlich mal einen blick in das ASiG werfen, alles erfüllt bei euch ? des weiteren § 4 arbeitsschutzgesetz § 5 arbeitsschutzgesetz § 17 arbeitsschutzgesetz
und einen neuen BR wählen, wenn er meint, hier nicht seinen aufgaben nachkommen zu müssen
14.02.2010 um 20:43 Uhr
kann mich kriegsrat hier nur anschließen, mit der Weiterführung nach den BR-Wahlen diese BV neu anzugehen.
15.02.2010 um 11:26 Uhr
@ridgeback,
ASA, Gefährdungsanalyse, BG, Amt für Arbeitsschutz.
BG und Amt für Arbeitsschutz wurden bereits informiert. Ich weiß zwar nicht was da für Kommunikation stattgefunden hat, geändert hat sich aber nichts. Gefährdungsanalyse wurde laut BR auch durchgeführt, habe die zwar nie gesehen, ist aber laut BR alles im grünen Bereich.
@Troisdorfer,
@Obertoper Ich denke kein BR hier im Forum hat schon einschlägige Erfahrungen mit Hartz4 und den weitläufigen Schikanen der Argen hinter sich. Bist du dir sicher ???
Was ist heute schon sicher? ;-)
Bei euch hilft nur ridgeback Tipp ...
Siehe meine Antwort dazu.
Ich sag es deutlich,solange die Mitarbeiter ihrer Aufgaben(ihre Arbeiten) erledigen,wird es dem AG egal sein was ihr davon haltet,wie sieht es den aus wenn EINER nicht mitzieht ?
Recht hast Du! Aber durch die Personalfluktuation bei uns, sind sehr viele AN noch in befristeten Verträgen. Die meisten werden auch innerhalb der 2 Jahre, Dank rot/grüner Regierungszeit unter Schröder, wieder frei gesetzt und es kommen neue. Dank SPD und Grüne werden wir vielleicht in 5 oder 10 Jahren kaum noch BR's und TK's haben, weil die AG zukünftig kaum noch Stammpersonal halten wird. Resultat wird sein, befristete stellen sich weder als BR noch als Mitglieder einer TK auf. Machen sie es, verlieren sie bei der nächsten Verlängerungsphase einfach ihren Job. Toille Aussichten, interessantes Thema denn Gesetze die für AN gelten und diese schützen sollen, werden so völlig ausgehöhlt und Reductio ad absurdum geführt!
Es hört sich bei dir nach einem Leihfirma an ...
Wir sind keine Leihfirma aber auch diese Kollegen haben es sicher sehr, sehr schwer!
@kriegsrat,
zusätzlich mal einen blick in das ASiG werfen, alles erfüllt bei euch ? des weiteren § 4 arbeitsschutzgesetz § 5 arbeitsschutzgesetz § 17 arbeitsschutzgesetz
Garnichts davon ist erfüllt und der BR fühlt sich machtlos da der AG bei strikter Einhaltung der Gesetzeslage mit Entlassungen droht. Der BR kuscht also und das zu Lasten der AN!
und einen neuen BR wählen, wenn er meint, hier nicht seinen aufgaben nachkommen zu müssen
Den 23er zu ziehen wäre jetzt idiotisch. Wenn aber bei uns BR Wahlen sind, was sie bis Mai ja sind, und es dann kein Wechsel gibt, neige ich dazu von Wahlbetrug zu sprechen!
@Laffo,
kann mich kriegsrat hier nur anschließen, mit der Weiterführung nach den BR-Wahlen diese BV neu anzugehen.
Ja! Ich suche noch wirklich scharfe Schwerter diese ganzen BV's die für diesen miserablen Zustand der Arbeitsbedingungen verantwortlich sind notfalls vor Gericht kippen zu lassen. Deshalb ja auch die Diskussion hier ;-). Einige gute Schwerter wurden ja bereits genannt, auch im Eingangsfred, damit kann ich was anfangen.
Problematisch ist dabei nur, der AG arbeitet mit einer wirklich guten und großen Anwaltskanzlei zusammen, also keinen Wald und Wioesen Anwalt!
Kann man eigentlich den momentanen BR, auch sollte er nicht oder doch wiedergewählt werden, persönlich für Vorsatz in Haftung nehmen?
15.02.2010 um 11:51 Uhr
Obertoper, das Amt für Arbeitsschutz hat gem. § 12 ASiG im Einzelfall anordnen, welche Maßnahmen der Arbeitgeber zur Erfüllung der sich aus diesem Gesetz und den die gesetzlichen Pflichten näher bestimmenden Rechtsverordnungen und Unfallverhütungsvorschriften ergebenden Pflichten zu treffen hat. Die Behörde hat, bevor sie eine Anordnung trifft, nach Abs. 4 auch den Betriebsrat zu hören und mit ihm zu erörtern, welche Maßnahmen angebracht erscheinen. Die getroffenen Anordnungen müssen dem Betriebsrat schriftlich mitgeteilt werden. Würde an Deiner Stelle, dort persönlich vorsprechen und gegebenenfalls einen gleichwertigen RA hinzuziehen. Wundere mich nur, da Du ja ein cleveres Kerlchen zu sein scheinst, a) noch im Betrieb bist, b) noch kein zweischneidiges Schwert gezückt hast.
15.02.2010 um 12:50 Uhr
Obertoper, hat diese BV eine vereinbarte Nachwirkung? Wie geschrieben, nach der BR-Wahl neu verhandeln, ggf. kündigen & nur noch gesetzeskonforme Arbeitszeiten zulassen. Obwohl auch diese genannten IMHO gesetzeskonform scheinen & nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen von den Arbeitszeiten nicht zu beanstanden sind, denn bei Wechselschichttätigkeit sollte möglichst die eine Schicht max. 3 Tage ausgeführt werden, da sich ansonsten der Körperrhytmus auf diese Zeit umstellt. Ich kann ein Lied von 6 Tages/Spät o. Nachtschichten 'singen' oder 6 Tage Früh(Mo-Sa)& anschließend 6 Tage Nacht(So-Sa früh)... Wie schwer euer Job & unter welchen Arbeitsbedingungen ihr schuftet, kann ich nicht beurteilen.
15.02.2010 um 13:02 Uhr
ridgeback,
wie gesagt, ich kann zu der Kommunikation AG, BR und Amt für Arbeitsschutz nichts sagen, die erzählen einem ja nichts.
Ob ich klever, schlau oder dumm bin kann ich nicht beurteilen, dies überlasse ich anderen ;-). Die Sache ist die, mich betreffen diese unsäglichen Arbeitsbedingungen nur am Rande. Zwar habe ich auch unter einigen Bedingungen hart zu knabbern aber die anderen AN bekommen täglich die volle Wucht mit. Kann man denn eigentlich auch gegen etwas vorgehen was einem selber nicht betrifft? Das zu dem, weshalb ich noch kein Schwert gezügt habe ;-). Sagen wir mal ich würde in der Personalabteilung arbeiten, die Arbeitsbedingungen der Arbeiter kennen, dort extreme Mißstände erkennen und diese bis zum rechtlich möglichen Maß und erträglichen zurückschrauben wollen. Natürlich werde ich hier nicht zu viel über mich preisgeben, man weiß ja nicht wer hier alles so mitliest.
Fakt ist, ich will Änderungen herbeiführen und dazu werde ich mich auch bei den nächsten Wahlen aufstellen lassen. Wenn ich jetzt schon gerichtlich gegen den AG und BR vorgehen würde, was glaubst Du würde wohl geschehen?
@Laffo,
hat diese BV eine vereinbarte Nachwirkung?
Ja, wie fast alle unsere BV's.
Wie geschrieben, nach der BR-Wahl neu verhandeln, ggf. kündigen & nur noch gesetzeskonforme Arbeitszeiten zulassen.
Das ist mein Ziel, aber:
Obwohl auch diese genannten IMHO gesetzeskonform scheinen & nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen von den Arbeitszeiten nicht zu beanstanden sind,
wenn diese Arbeitszeiten, auch die, die rückwärtzrollierend sind, gesetzteskonform nach dem BetrVG und ArbZG sind, kann ich da nichts gegen machen bzw. ändern. Die Frage lautet also, siehe Eingangsfred, sind die o.g. Arbeitsanfangs- und Arbeitsendzeiten gesetzeskonform? Fall ja, wäre es sinnlos dagegen vorzugehen, weil eben alles schön ist.
Wie schwer euer Job & unter welchen Arbeitsbedingungen ihr schuftet, kann ich nicht beurteilen.
Bei uns sind schon Leistungssportler und Fitnessleute weinend vom Gehöff geritten ;-).
15.02.2010 um 13:22 Uhr
Obertoper, ein Fall für Günter Wallraff?
15.02.2010 um 13:52 Uhr
Jaaaaaa! Die stellen nämlich sowieso gerade wieder neu ein, weil wo gehobelt wird, fällt auch Spähne ;-)
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