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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Krankheit von Teilzeitkräften

M
Moose
Dez 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich bin relativ neu als BRV eingesetzt und hätte da mal eine Frage.

Bei uns arbeitet eine Teilzeitkraft 18 Std. in der Woche. Diese 18 Std. werden als Durchschnitt mit 3,6 Std. pro Tag gerechnet.

Einfaches Beispiel Mo 7 Std. Di 0 Std Mi 4,5 Std. Do 0 Std Fr 6,5 Std

Die jetzige Regelung sieht so aus wenn Sie Freitags krank wird werden ihr nur die durchschnittlichen 3,6 Std. pro Tag gut geschrieben. Das bedeutet sie macht an dem Freitag -2,9 Std auf ihr Zeitkonto.

Wenn Sie jedoch schon Dienstags krank feiern würde. Bekäm Sie für den Dienstag +3,6 Std für den Dienstag -0,9 Std für den Donnerstag wieder +3,6 Std und wie gehabt für den Freitag die -2,9 STd. So dass sie in diesem Fall über die Woche sogar +3,4 Std aufbauen würde.

Ich finde diese Regelung ziemlich daneben und frage mich ob sie überhaupt so tragbar ist.

Ich würde mich über ein reges Feedback sehr freuen.

Gruß

D

481017

Community-Antworten (17)

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rtjum

17.12.2019 um 09:44 Uhr

also ich denke mal ihr habt einen Schichtplan. Dann wird krank so gerechnet wie als Arbeit eingeteilt war. also Fr 6.5 Std. und Do 0 Stunden. Das durchschnittlich kommt, wenn man eine ganze Woche krank ist gut hin, aber wenn sie nur an einzelnen Tagen die Woche arbeitet passt das natürlich nicht. Sowas solltet ihr als BR in einer BV regeln.

S
stehipp

17.12.2019 um 10:18 Uhr

Ich bin kein großer Fan von diesen "Durchschnittsrechnungen". Letztendlich führen die immer wieder zu solchen Problemen. Grundsätzlich bin ich bei rtjum. Der Kollege muss bei Krankheit so gestellt werden, als wenn er an dem Tag gearbeitet hat. Ein Nachteil darf ihm nicht entstehen. Somit dürfte Eure Regelung nicht haltbar sein.

M
Moreno

17.12.2019 um 10:18 Uhr

Woher kommt denn diese Regelung?

D
DummerHund

17.12.2019 um 10:19 Uhr

Für mich ist das eine Rechnung nach dem Motto Zurück in die Vergangenheit. ( Sollte mich nicht wundern wenn eine Teilzeitkraft für eine Woche Urlaub 5 Urlaubstage einreichen muss wenn sie tatsächlich nur 3 Tage arbeitet.) Aber zurück zum Thema: Nach § 4 abs. 1 EntgFG ist im Falle von Krankheit das regelmäßige Entgelt fortzuzahlen, d.h. der durchschnittliche Lohn der üblichen Arbeitstätigkeit. D.h. wird die übliche Arbeitstätigkeit an 3 Tagen verrichtet sind auch nur 3 Tage krank zu berechnen. Ansonsten würde hier eine Benachteiligung der Teilzeitkräften gegenüber den Vollzeitkräften bestehen.

N
nicoline

17.12.2019 um 10:39 Uhr

Krank im Zeitkonto

Ist die regelmäßige Arbeitszeit längere Zeit ungleichmäßig verteilt worden und hätte ein Arbeitnehmer Zusatzschichten oder längere Schichten leisten müssen, wenn er nicht krank geworden wäre, dann müssen ihm diese Zeiten im Krankheitsfall auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Eine betriebliche Regelung, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG. (BAG vom 13.02.2002 - 5 AZR 470/00)

R
rojojo

17.12.2019 um 12:14 Uhr

Hallo Ich bin im grossen und ganzen der gleichen Ansicht wie ihr. Nur dem Satz von Dummerhund "wenn die Teilzeitkraft für eine Woche Urlaub 5 Urlaubstage einreichen muss wenn sie 3 Tage arbeitet" muss ich widersprechen. Natürlich bekommt er in dieser Woche 5 Tage abgezogen, wen er z. B. einen Anspruch von 30 Tage Urlaub hat. Bei Vollzeit hat er 6 Wochen Urlaub bei Teilzeit (3 Tage) wären es ja dann 10 Wochen . Wäre das richtig ?

C
celestro

17.12.2019 um 12:50 Uhr

"Nur dem Satz von Dummerhund "wenn die Teilzeitkraft für eine Woche Urlaub 5 Urlaubstage einreichen muss wenn sie 3 Tage arbeitet" muss ich widersprechen."

Da steht aber etwas anderes:

"(Sollte mich nicht wundern wenn eine Teilzeitkraft für eine Woche Urlaub 5 Urlaubstage einreichen muss wenn sie tatsächlich nur 3 Tage arbeitet.)"

D
DummerHund

17.12.2019 um 12:53 Uhr

@rojojo Das ganze war natürlich nur ein Gedankengang von mir, weil man es in früheren Zeiten ganz oft so praktiziert hatte. Gehört zwar hier nicht zum Thema, aber sofern nichts anders Vereinbart steht einem AN so viel Urlaub mindestens zu! 6-Tage-Woche: 24 freie Tage 5-Tage-Woche: 20 freie Tage 4-Tage-Woche: 16 freie Tage 3-Tage-Woche: 12 freie Tage 2-Tage-Woche: 8 freie Tage Grundsätzlich gilt: Teilzeitangestellte haben denselben Urlaubsanspruch wie Vollzeitbeschäftigte Beim oben angegebenen Urlaubsanspruch handelt es sich um den Mindestanspruch. Selbstverständlich kann ein Arbeitgeber seinen Angestellten mehr freie Tage gewähren, was in der Regel im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung festgehalten ist. Grundsätzlich gilt dabei, dass er Teilzeitkräfte in keiner Weise diskriminieren darf. Das bedeutet: Gewährt ein Arbeitgeber seinen Vollzeitbeschäftigten 30 Urlaubstage pro Jahr, darf er bei den Teilzeitangestellten nicht den gesetzlichen Mindesturlaub veranschlagen.

N
nicoline

17.12.2019 um 14:46 Uhr

rojojo, Urlaub befreit von der ARBEITSPFLICHT. Wenn du dir dieses Wort genau betrachtest, halte ich dich für so schlau, dass dir selber auffällt, dass man an Tagen, an denen man sowieso nicht arbeiten muss, auch keine Urlaubstage verbrauchen kann. An den Tagen liegt ja keine ARBEITSPFLICHT vor. Die Rechnung von Dummerhund stimmt zahlenmäßig. Ausdruckstechnisch wäre es jedoch korrekter zu schreiben, dass es sich um Urlaubs- und nicht um freie Tage handelt. Und ja, die Zahl der Urlaubstage müsste sich korrekterweise reduzieren, trotzdem muß z.B. auch die Teilzeitkraft mit einer 2 Tage Woche 4 Wochen nicht arbeiten bei 8 Urlaubstagen.

M
Moose

17.12.2019 um 14:50 Uhr

Hallo zusammen,

vielen Dank für euer Feedback. :-) Wie so oft nimmt es eine gewisse Eigendynamik an. Meine Frage zielte eigentlich nicht in Richtung Urlaub sondern in Richtung Krankheit.

Trotzdem Danke ...

D.

N
nicoline

17.12.2019 um 14:52 Uhr

moose, aber die Frage in Richtung Krankheit ist doch mit dem BAG Urteil mehr als deutlich geklärt.

C
celestro

17.12.2019 um 14:57 Uhr

das hat er auch nicht in Frage gestellt ... ;-)))

D
DummerHund

17.12.2019 um 15:17 Uhr

@nicoline Schnief. Sollte ich diesmal bei meiner Erkrankung nur zweiter Sieger bleiben, soll man wenigsten sagen können: "Er war steht´s bemüht" ;-)

NB
nicht brauchen

17.12.2019 um 15:32 Uhr

Hmm das mitm Durchschnitt kann man aber auch machen. Allerdings muss es dann auch für Dienstag, wenn man krank ist (ich mag die Kreation krank feiern überhaupt nicht) den Durchschnitt auf das Zeitkonto bekommen! Und das auch wenn man nur 1 Tag wo man nicht arbeiten müßte krank ist.

C
celestro

17.12.2019 um 16:07 Uhr

"Hmm das mitm Durchschnitt kann man aber auch machen."

Erm ... nö! Das Problem ist einfach, das man am Fliegenfänger hängt, wenn die Zahl der Krankentage "schief" ist. Bei einer kompletten Woche mag das passen, aber wenn man innerhalb einer Woche zurückkommt ....

D
DummerHund

17.12.2019 um 16:11 Uhr

Ich finde mit dem Durchschnitt sollte man die Tür nicht nen Spalt weit öffnen. Allein beim Gedanken daran kann man Gänsehaut kriegen.

N
nicoline

17.12.2019 um 17:31 Uhr

@celestro das hat er auch nicht in Frage gestellt ... ;-))) Man könnte es aber vermuten ;-)))

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