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Altersteilzeit-geplante Dienstvereinbarung/ anweisung

M
MarkWie
Okt 2024 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben gestern von der PA wortwörtlich eine "interne Ausschreibung Altersteilzeit" bekommen. Hintergrund ist der folgende um Euch ein paar Eckdaten zu nennen. An unserem Standort sollen in 3 Jahren 4 einzelne Abteilungen verschmelzen um nach einem Komplettumbau zu einer neuen Großanlage wettbewerbsfähig zu bleiben. Das Personal soll weitestgehend übernommen werden bzw. geht in die Rente. Evtl. wird es aber 2-3 Stellen geben die übrig bleiben. Daher der Gedanke der GF diese Stelleninhaber über eine ATZ-Regelung gehen zu lassen. Klingt ja erst einmal vernünftig.

Nun steht in dieser Ausschreibung aber (warum auch immer die so und nicht Dienstvereinbarung genannt wird ), dass sich nur MA melden können die keinen Führungsposten (ab Anlagenleiter aufwärts..) haben und auch nicht Verwaltungspersonal sind. Hintergrund ist ja nachvollziehbar das die offen gebliebenen Stelleninhaber nicht gekündigt werden müssen da es durchaus Kandidaten für die ATZ gibt. Führungskräftemangel kann auch nachvollzogen werden aber ist dies nicht eine Ungleichbehandlung der Arbeitnehmer wenn nur ein bestimmter Mitarbeiterkreis sich melden kann trotz der doch eigentlich positiven Regelung zur ATZ? Gibt es vielleiht Ideen wie man das besser lösen kann um keine Leute entlassen zu müssen und trotzdem dem AG entgegenkommt?

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Community-Antworten (2)

C
Catweazle

30.10.2024 um 17:41 Uhr

ATZ ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen AN und AG. Der AG kann sich mitbestimmungsfrei aussuchen wen er sie anbietet. Wenn der AG dafür finanzielle Mittel zur Verfügung stellt könnte der BR in der Mitbestimmung über die Verteilung sein.

C
celestro

30.10.2024 um 18:08 Uhr

"Der AG kann sich mitbestimmungsfrei aussuchen wen er sie anbietet. Wenn der AG dafür finanzielle Mittel zur Verfügung stellt könnte der BR in der Mitbestimmung über die Verteilung sein."

Das widerspricht sich mMn ...

"Gibt es vielleiht Ideen wie man das besser lösen kann um keine Leute entlassen zu müssen und trotzdem dem AG entgegenkommt?"

Es ist zwar eine Ungleichbehandlung ... aber deshalb muss man die Sache ja nicht gleich ablehnen. Wenn das etwas ist, das nur für "normale" Arbeitnehmer in Frage kommt, dann ist das halt so.

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