Von unserem Personalleiter erhielten wir die Aussage dass eine Insoventsicherung bei Altersteilzeit nicht dafür gedacht sei im Falle einer Insolvent der Firma die Altersteilzeit bis zum Vertragsende zu finanzieren.
Vielmehr soll damit sichergestellt werden daß in so einem Falle (Insolvent) lediglich der Unterschiedbetrag Lohn in der Altersteilzeit, z.B. 85% zu Lohn ohne Altersteilzeit 100% bis zum Tag der Insolvent gezahlt wird.
Ab dem Tag der Insolvent sei der Arbeitnehmer wieder so gestellt als hätte es nie einen Vetrag zur Altersteilzeit gegeben.
Ist diese Aussage im Bezug auf die Insolventsicherung richtig?