Insolvenzsicherung bei Altersteilzeit - welchem Zweck dient sie?
Von unserem Personalleiter erhielten wir die Aussage dass eine Insoventsicherung bei Altersteilzeit nicht dafür gedacht sei im Falle einer Insolvent der Firma die Altersteilzeit bis zum Vertragsende zu finanzieren. Vielmehr soll damit sichergestellt werden daß in so einem Falle (Insolvent) lediglich der Unterschiedbetrag Lohn in der Altersteilzeit, z.B. 85% zu Lohn ohne Altersteilzeit 100% bis zum Tag der Insolvent gezahlt wird. Ab dem Tag der Insolvent sei der Arbeitnehmer wieder so gestellt als hätte es nie einen Vetrag zur Altersteilzeit gegeben. Ist diese Aussage im Bezug auf die Insolventsicherung richtig?
Community-Antworten (5)
12.04.2006 um 21:13 Uhr
Da hat sich Dein AG aber gründlich schlau gemacht gemäß § 8a AltTZG. Das geht - leider!
Ist Dir denn mitgeteilt worden, wie der AG das Geld sichert?
13.04.2006 um 00:21 Uhr
Wieso "leider"?
Warum sollten im Falle einer Insolvenz die ATZler besser gestellt sein als alle die die mitten im Erwerbsleben ihren Job verlieren?
13.04.2006 um 00:46 Uhr
Genau, die Insolvenzsicherung soll ja auch nur dort greifen, wo der AN bereits in Vorleistung gegangen ist, also beim Blockmodell. Da hat der AN 100% Arbeitszeit erbracht, ist aber (im Rahmen des ATZG) nur mit 83% Lohn bezahlt worden. Mit der Insolvenzsicherung wird ihm die Entgelt-Differenz für die abgeleistete Zeit erstattet.
13.04.2006 um 09:21 Uhr
Aussage des AG: Die Gelder würden zu Beginn der ATZ zurückgestellt werden und über einen Treuhänder verwaltet. Dieser soll dann im Falle der Insolvenz eintreten.
14.04.2006 um 03:01 Uhr
lyle,
"Rückstellungen" bringen hier nichts, da es sich dabei ja nur um eine bilanzielle Ausweisung handelt, das Geld aber nicht aus dem Betriebsvermögen herausgenommen wird.
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