Schwerbehinderte und Altersteilzeit
Hi @all,
habe zu dem Thema folgendes Urteil gefunden: BAG Erfurt Az: 9 AZR 122/03 Schwerbehinderte können Altersteilzeit-Lösungen nur bis zum Erreichen des 60. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Das Urteil beruht auf einer Regelung aus dem Sechsten Buch des Sozialgesetzbuchs, der zufolge Schwerbehinderte vom 60. Lebensjahr an Altersrente beziehen können. Daraus ergibt sich, dass es ihnen nicht möglich ist, weitergehende Rentenansprüche durch Altersteilzeitarbeit zu erwerben, die zum Beispiel bis zum 65. Lebensjahr dauert, dem Beginn der Altersrente für Nichtbehinderte. Entsprechend wiesen die BAG-Richter - wie auch die Vorinstanzen - die Klage eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ab, der einen Anspruch auf späteren Abschluss seines Altersteilzeit-Arbeitsvertrages durchsetzen wollte
Meine Frage nun wäre, ob der AG freiwillig dem schwerbehinderten Kollegen eine Altersteilzeit ermöglichen könnte. Konkreter Fall: Kollege, schwerbehindert, 62 Jahre alt will noch die Altersteilzeit machen obwohl er seit dem 01.03.2010 in Rente gehen könnte ohne Rentenabschlag
Community-Antworten (4)
13.04.2011 um 09:35 Uhr
Hi,
das macht doch keinen Sinn. Mit welcher begründung möchte denn der Kollege die ATZ machen?
13.04.2011 um 09:47 Uhr
sirefes, Vermutungsmodus an: Der MA möchte noch nicht ganz aus dem Berufsleben ausscheiden Vermutungsmodus aus.
Wie wäre es denn, wenn er einfach seine Arbeitszei reduziert, oder in Rente geht und vorher versucht zu regeln, dass er einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen kann?
13.04.2011 um 10:10 Uhr
Hi nicoline, hi docpille,
Vermutungsmodus ist korrekt. Er will nicht ganz aus dem Arbeitsleben ausscheiden....grins vielleicht kriegt er den Lagerkoller mit seiner Frau wenn er den ganzen Tag zu Hause ist ;o)
Wie würde das denn laufen wenn er in Rente gehen würde und gleichzeitig einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht? Wie kann ich ihn als BR hier unterstützen?
Grüsslis
13.04.2011 um 16:39 Uhr
@all Das Urteil ist schon etwas "älter" oder? Mal überlegen, da war doch etwas! Oder? Schwerbehinderte müssen bis 65 Jahre arbeiten um ohne Abzüge in Rente zu gehen. Natürlich gibt es noch wenige die einen Bestandsschutz haben! Also ist das Urteil eigentlich nicht mehr so anwendbar.
Außerdem: Es gibt die Altersteilzeit nach diesem Model nicht mehr! Es gibt sie nur noch ohne Zuschüsse des Staates
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