Hi @all,

habe zu dem Thema folgendes Urteil gefunden:
BAG Erfurt Az: 9 AZR 122/03
Schwerbehinderte können Altersteilzeit-Lösungen nur bis zum Erreichen des 60. Lebensjahres in Anspruch nehmen.
Das Urteil beruht auf einer Regelung aus dem Sechsten Buch des Sozialgesetzbuchs,
der zufolge Schwerbehinderte vom 60. Lebensjahr an Altersrente beziehen können.
Daraus ergibt sich, dass es ihnen nicht möglich ist, weitergehende Rentenansprüche durch Altersteilzeitarbeit zu erwerben, die zum Beispiel bis zum 65. Lebensjahr dauert, dem Beginn der Altersrente für Nichtbehinderte.
Entsprechend wiesen die BAG-Richter - wie auch die Vorinstanzen - die Klage eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ab, der einen Anspruch auf späteren Abschluss seines Altersteilzeit-Arbeitsvertrages durchsetzen wollte


Meine Frage nun wäre, ob der AG freiwillig dem schwerbehinderten Kollegen eine Altersteilzeit ermöglichen könnte.
Konkreter Fall:
Kollege, schwerbehindert, 62 Jahre alt will noch die Altersteilzeit machen obwohl er seit dem 01.03.2010 in Rente gehen könnte ohne Rentenabschlag