Müssen Abteilungsleiter Kurzarbeit machen?
Wir sind eine kleine Abteilung (5 Personen) eines mittelständischen Arbeitgebers. Da die Auftragslage rückläufig ist, müssen mehrere Abteilungen des Unternehmens Kurzarbeit machen. Unsere Abteilung wurde auf 2 Kurzarbeitstage pro Woche verpflichtet. Dies betrifft jedoch nur die 'normalen' Angestellten. Der Abteilungsleiter arbeitet wie gewohnt weiter. Auf meine Nachfrage bezüglich Kurzarbeit antwortete er mir wie folgt: Da er Arbeiten erledigt, die nur er als Abteilungsleiter machen kann (die in Wirklichkeit kein anderer machen darf - trotz ähnlicher Qualifikation) , muss er diese ganzen Dinge jetzt noch abarbeiten. Das kann ja kein anderer, darum muss er sich dieser Aufgabe jetzt tapfer stellen. Wir haben einen Betriebsrat. Dieser muss diesem Vorgehen wohl zugestimmt haben, sofern er davon weiß. Ist es legal, den Abteilungsleiter von der Kurzarbeit auszunehmen?
Community-Antworten (1)
30.10.2024 um 13:55 Uhr
Wer KA macht, wird mit dem BR abgestimmt. Wenn man einen guten Grund hat, kann man Personengruppen davon ausnehmen, ja.
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