Erstellt am 17.10.2024 um 09:25 Uhr von Olav HB
Die erste Frage ist, wieviele Tage normalen Urlaub musst du für eine Woche nehmen. 5, 6 oder 7?
Nur wenn du 7 Tage nehmen musst, würde auch für den Sonntag ein Urlaubstag anfallen. Bei 6 Tage auch für den Samstag, wenn 5 Tage fällt für den Samstag nur dann ein Urlaubstag an, wenn du nach regulären Dienstplan an diesem Tag arbeiten müsstest.
Nach BUrlG hast du ein Mindestanspruch auf 4 Wochen bezahlten Jahresuralub, wobei jeder Woche gezählt wird mit der normalerweise in einer Woche zu arbeitenden Tagen (als 20 bei ein 5 Tagewoche, 24 bei ein 6 Tagewoche)
Erstellt am 17.10.2024 um 09:41 Uhr von FrankausLev
Danke für die schnelle Antwort.
6 Tage Urlaub muss ich pro Woche nehmen, denn ich habe ja auch nur 6 Arbeitstage.
Also sehe ich das richtig wie ich es oben beschrieben habe, der zweite Sonderurlaubstag für den Umzug, würde dann auf den Montag darauf fallen?
Erstellt am 17.10.2024 um 09:47 Uhr von Olav HB
Natürlich ohne Gewähr (wir geben hier kein Rechtsberatung, nur eine Einschätzung basiert auf unsere Kenntnisse, Erfahrungen und Verständnis von Gesetze und Rechtsprechung) würde ich das auch annehmen.
Erstellt am 17.10.2024 um 10:50 Uhr von Catweazle
Der "Sonderurlaub" ist wohl eher eine Freistellung nach § 616 BGB. Einen Anspruch auf Freistellung für einen Umzug gibt es nicht. Außer die Ursache des Grundes liegt beim Arbeitgeber. Wie z. B. Wechsel des Firmenstandortes. Irgendwo muss es bei euch eine Regelung diesbezüglich geben. Dort sollten auch die Bedingungen stehen. Eine Freistellung von der Arbeit an einem arbeitsfreien Tag ist Unsinn.
Erstellt am 17.10.2024 um 13:13 Uhr von Dummerhund
Vielleicht hilft das weiter:
https://www.personio.de/hr-lexikon/sonderurlaub-umzug/