Sitzungen

Hallo, Geht das recht auf Tagung des gbr vor dem recht auf Sonderurlaub wegen Umzug oder ähnlichen Angelegenheiten.

Frage gestellt am 29.08.2013 17:14 Uhr
von Ladykiller

kannst Du Dich näher erklären ? Wenn ich Umziehe und dafür einen Tag freigestellt werde, bekommt mich doch niemand in den Betrieb. Andererseits werden die Möbelpacker kaum vor der Tür warten, bis die GBR-Sitzung vorbei ist.

Antwort 1 erstellt am 29.08.2013 17:30 Uhr
von gironimo

Folgendes hat sich abgespielt. Der gbr sollte drei Tage Klausurtagung haben. Die Dame welche dort hin sollte konnte nur einen Tag , den ersten dorthin weil eine ma aus dem gleichen Arbeitsbereich sehr kurzfristig umziehen müsste. Daraufhin hat diese ihr recht auf einen Tag Sonderurlaub wahrgenommen. Jetzt sagte man mir das betriebsratsrecht vor Privatrecht stehenwürde. Stimmt das

Antwort 2 erstellt am 29.08.2013 17:37 Uhr
von Ladykiller

Das gbr Mitglied musste dann einspringen weil sonst niemand zur Verfügung stand

Antwort 3 erstellt am 29.08.2013 17:39 Uhr
von Ladykiller

@Ladykiller Erkläre bitte Klausurtagung genau. Oder war es eine GBR Sitzung ? Hier können erhebliche unterschiede sein.

Antwort 4 erstellt am 29.08.2013 17:44 Uhr
von Snooker

Du kennst doch den bekannten Grundsatz den man auvh in den Kommentietungen findet. Mandatsarbeit geht vor der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeit. Hier also für eine Koll mit Sonderurlaub einspringen. Es ist das Problem des AG hier für Ersatz zu sorgen. Dringend auf Schulung :-)

Antwort 5 erstellt am 29.08.2013 17:47 Uhr
von Charlys

Eine Klausurtagung über drei Arbeitstage. Die Betroffene Mitarbeiterin wurde gefragt ob sie einspringen kann und bejahte dies. Am ersten Tag hat dann der GBRV dem Abteilungsleiter mit dem Arbeitsgericht gedroht.

Antwort 6 erstellt am 29.08.2013 17:55 Uhr
von Ladykiller

Bitte die Begrenzung 7 Antworten raus nehmen, denn ich befürchte das wenn Du eine Komplette Antwort willst noch Klärungsbedarf bei Deiner Frage sein könnte. Eine Klausurtagung ist nicht unbedingt zwingend eine Sitzung. Eine Klausurtagung kann auch einfache Diskusionsrunde sein. der auch nur ein Vortrag. Deshalb müsstest Du das mit der Klausurtagung schon näher erklären. Eine GBR Sitzung ist nun erst mal bindend. Ein Umzug ist aber auch nun mal nicht zu verschieben und daher ist der oder die Kollegin als verhindert an zu sehen. Ich würde sonst in das persönliche Recht des MA eingegriffen. Also ist es auch eine rechtliche Verhinderung. Im Urlaub ist ein MA eh nicht vepflichtet an BR Sitzungen teil zu nehmen. Was jetzt noch unklar ist, warum droht de GBRV dem Abteilungsleiter mit Klage ???? Du müsstest schon mal mit allem inhaltlich raus rücken, sonst müssen wir dir hier alles aus der Nase ziehen. Wollte dieser Das Ersatzmitglied nicht zur Sitzung lassen, oder ist Abteilungsleiter der der Umzieht ?

Antwort 7 erstellt am 29.08.2013 18:29 Uhr
von Snooker

Keine Antwort mehr möglich. Der Fragesteller hat die Zahl der Antworten auf 7 begrenzt.