Nur sieben Antworten , Sorry.
Sitzungen
Hallo, Geht das recht auf Tagung des gbr vor dem recht auf Sonderurlaub wegen Umzug oder ähnlichen Angelegenheiten.
Frage gestellt am 29.08.2013 17:14 Uhr von Ladykiller
kannst Du Dich näher erklären ? Wenn ich Umziehe und dafür einen Tag freigestellt werde, bekommt mich doch niemand in den Betrieb. Andererseits werden die Möbelpacker kaum vor der Tür warten, bis die GBR-Sitzung vorbei ist.
Antwort 1 erstellt am 29.08.2013 17:30 Uhr von gironimo
Folgendes hat sich abgespielt. Der gbr sollte drei Tage Klausurtagung haben. Die Dame welche dort hin sollte konnte nur einen Tag , den ersten dorthin weil eine ma aus dem gleichen Arbeitsbereich sehr kurzfristig umziehen müsste. Daraufhin hat diese ihr recht auf einen Tag Sonderurlaub wahrgenommen. Jetzt sagte man mir das betriebsratsrecht vor Privatrecht stehenwürde. Stimmt das
Antwort 2 erstellt am 29.08.2013 17:37 Uhr von Ladykiller
Das gbr Mitglied musste dann einspringen weil sonst niemand zur Verfügung stand
Antwort 3 erstellt am 29.08.2013 17:39 Uhr von Ladykiller
@Ladykiller Erkläre bitte Klausurtagung genau. Oder war es eine GBR Sitzung ? Hier können erhebliche unterschiede sein.
Antwort 4 erstellt am 29.08.2013 17:44 Uhr von Snooker
Du kennst doch den bekannten Grundsatz den man auvh in den Kommentietungen findet. Mandatsarbeit geht vor der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeit. Hier also für eine Koll mit Sonderurlaub einspringen. Es ist das Problem des AG hier für Ersatz zu sorgen. Dringend auf Schulung :-)
Antwort 5 erstellt am 29.08.2013 17:47 Uhr von Charlys
Eine Klausurtagung über drei Arbeitstage. Die Betroffene Mitarbeiterin wurde gefragt ob sie einspringen kann und bejahte dies. Am ersten Tag hat dann der GBRV dem Abteilungsleiter mit dem Arbeitsgericht gedroht.
Antwort 6 erstellt am 29.08.2013 17:55 Uhr von Ladykiller
Bitte die Begrenzung 7 Antworten raus nehmen, denn ich befürchte das wenn Du eine Komplette Antwort willst noch Klärungsbedarf bei Deiner Frage sein könnte. Eine Klausurtagung ist nicht unbedingt zwingend eine Sitzung. Eine Klausurtagung kann auch einfache Diskusionsrunde sein. der auch nur ein Vortrag. Deshalb müsstest Du das mit der Klausurtagung schon näher erklären. Eine GBR Sitzung ist nun erst mal bindend. Ein Umzug ist aber auch nun mal nicht zu verschieben und daher ist der oder die Kollegin als verhindert an zu sehen. Ich würde sonst in das persönliche Recht des MA eingegriffen. Also ist es auch eine rechtliche Verhinderung. Im Urlaub ist ein MA eh nicht vepflichtet an BR Sitzungen teil zu nehmen. Was jetzt noch unklar ist, warum droht de GBRV dem Abteilungsleiter mit Klage ???? Du müsstest schon mal mit allem inhaltlich raus rücken, sonst müssen wir dir hier alles aus der Nase ziehen. Wollte dieser Das Ersatzmitglied nicht zur Sitzung lassen, oder ist Abteilungsleiter der der Umzieht ?
Antwort 7 erstellt am 29.08.2013 18:29 Uhr von Snooker
Keine Antwort mehr möglich. Der Fragesteller hat die Zahl der Antworten auf 7 begrenzt.
Community-Antworten (8)
29.08.2013 um 20:46 Uhr
So , ich habe alles kopiert und nun geht's weiter.
Ich war der Abteilungsleiter und habe der Frau M. Den Sonderurlaub gewährt und das gbr Mitglied gebeten Dienst am Arbeitsplatz zu leisten da ich sonst keine Optionen hatte. Sie stimmte zu und teilte dies kurzerhand so dem GBRV mit welcher mich unmittelbar danach anrief und am Telefon zur Sau machte und mir dort mit dem Arbeitsgericht drohte. Die Klausurtagung war eine Versammlung zum imformationsaustausch der Betriebsräte mit offenen Themen. Nun bin ich selbst im gbr und dies passt dem GBRV nicht und haut dann immer wieder dieses Thema auf den tisch. Und heute ist der Satz gefallen,"betriebsratsrecht geht vor Persönlichkeitsrechte o.ä.
29.08.2013 um 21:50 Uhr
@Ladykiller
Erst mal hoffe ich es geht nicht immer so konfus bei euch rund. Das ist ja ein Kunterbuntes durcheinander.
Erst einmal, Betriebsratsrecht gibt es in der Form des Ausdruckes nicht. Es gibt das Betriebsverfassungsgesetz und dem ist folge zu leisten; sofern andere Gesetze es nicht ausdrücklich ausschliessen. Und auch ein Betriebsverfassungsgesetz geht nicht über das Persönlichkeitsrecht denn dieses ist im Grundgesetz verankert. Ich denke wenn ihr euch schon inne Köppe kriegt, dann arbeitet an den Begrifflichkeiten. Was ich mir aber denken könnte was der GBRV meint, das BR Arbeit und dazu zählt auch die Arbeit im GBR vor der arbeitsvertraglichen Arbeit geht: und da hat er dann recht. So weit so gut. Du hast recht daran getan das Du den Sonderurlaub gewährt hast. Du hast aber unrecht daran getan dem Ersatzmitglied die Teilnahme zu nicht zu gewährleisten. Der Sonderurlaub wurde ja bestimmt rechtzeitig beantragt und genehmigt?! demnach muss ja auch die Vertretung rechtzeitig bekannt gewesen sein. Du als GBR Mitglied hättest dies eigentlich auch wissen müssen. Von daher ist der Ärger des GBRV schon verständlich. Und er wird Dir wohl mit Behinderung der Betriebsratsarbeit vorgeworfen nach § 23 BetrVG vorgeworfen haben. Im Grunde hat er Recht. Aber ich wage zu bezweifeln das er hier vor Gericht Recht bekommen würde das es sich ja "nur" um einen Informationsaustausch handelte. Das ist es eigentlich im Großen und Ganzem: Leichter hättet ihr es haben können wenn der Sonderurlaub rechtzeitig beantragt und genehmigt wurde, stand ja fest das das GBRM einen Tag nicht kann und deshalb eine Vertreterin hin muss. Also hätte der GBRV der Vertreterin auch rechtzeitig ne Ladung schreiben können. Und weit vorher wäre alles klar gewesen wenn diese Vertreterin rechzeitig bescheid gegeben hätte das sie für zwei Tage dorthin muss. Arbeit hin arbeit her, Du musst sie gehen lassen. Geschickter Weise hätte man es so klären können das die eine Kollegin in Ruhe den Urlaub nimmt und die zwei Tage auf Arbeit geblieben wäre. Dann hätte man deklariert das die drei Tage ein Zusammenhängendes Thema gewesen wäre und das Ersatzmitglied die ganzen drei Tage zur Tagung gefahren wäre, denn so wie Du es beschreibst scheint es ja eine Betriebsräteversammlung gewesen zu sein. Aber für die Zukunft weißt Du, Betriebsratsarbeit geht vor der arbeitsvertraglichen Arbeit. Fehlt Personal ist es das Problem des AG. Was mir jetzt noch nicht so ganz klar ist. Du sagst Du bist im GBR. Wo warst Du denn dann wenn nicht bei der Sitzung. Oder bist Du Ersatzmitglied? Ich hoffe Du hast nu ein bissl Licht im Dunkeln und ihr sprecht alle ne Ecke vorher miteinander. Gruß rainerw
29.08.2013 um 22:03 Uhr
der Schilderung nach lief es doch so ab :
Der Abteilungsleiter fragt bei einem GBR-Mitglied nach, ob es nicht arbeiten könnte, da Not am Mann bestehen würde und dieses GBR-Mitglied sagt zu
keine Forderungen, Drohungen, Anweisungen, Zwang........... lediglich ein "Nachfragen"
da wären wir doch nicht ansatzweise im Bereich "Behinderung der BR-Arbeit"
wenn das GBR-Mitglied nun für sich entscheidet, lieber zu arbeiten als zu "tagen", ist es halt so inwieweit es sich dabei pflichtwidrig in bezug auf ihr Amt verhält, oder zumutbar Rücksicht auf betriebliche Notwendigkeiten nimmt und deshalb vielleicht sogar als "verhindert" gilt , sei mal dahingestellt ob der GBRV sauer wäre oder nicht, ebenfalls
29.08.2013 um 23:45 Uhr
Zu diesem Zeitpunkt war ich noch nicht im BR. Das ersatzmitglied war auch auf der Klausur und was den Zirkus da angeht, hoffe ich ein wenig System rein zu bekommen. Keine Ladung, keine Tagesordnung , Beisitzer ohne Beschlüsse, GBRV einer anderen Abteilung schreibt Protokoll und führt die runde. Der echte GBRV Sitz in der runde und lässt das alles für gut sein. Da ist soviel Bedarf, das kann man sich nicht vorstellen. Heute wollte der falsche GBRV mich sogar aus dem gbr wählen lassen ohne Tagesordnung mit nur der Hälfte der Mitglieder und nur weil ich darauf hingewiesen habe das der falsche GBRV hier nicht sein darf ohne einen gültigen Beschluss für ein gewisses Thema. Darauf hin sagte der Beschluss hätte man vor zehn Jahren gefasst. Ich komm aus dem zweifeln nicht mehr raus, das die anderen sich das alles gefallen lassen. Da ist jede Menge Bedarf.
29.08.2013 um 23:47 Uhr
@Snooker
„Und auch ein Betriebsverfassungsgesetz geht nicht über das Persönlichkeitsrecht denn dieses ist im Grundgesetz verankert.“
Das Kollektivrecht auch. Und dieses ist sogar höher eingestuft.
Also zukünftig besser ein wenig vorsichtiger mit solchen Aussagen.
30.08.2013 um 00:12 Uhr
@AlterHase Dann mach Du mal auf Kollektiv.
30.08.2013 um 11:43 Uhr
Das Problem lag/liegt beim GBR-Mitglied selbst.
Dieses hat nach pflichtgemäßen ermessen selbst zu entscheiden, ob es die Feistellungsansprüche für BR-Arbeit (dazu gehören nicht nur BR-Sitzungen) nutzt oder eine betriebliche Dringlichkeit anerkennt und daher am Arbeitsplatz bleibt.
Es ist müßig darüber zu spekulieren, wie ein Gericht den Einzelfall bei Ladykiller sehen würde. Ich selbst habe auch meine Zweifel, ob es hier eine dringende betriebliche Notwendigkeit gab, nicht den (G)BR-Aufgaben zu folgen - wichtig ist aber aus meiner Sicht:
- Ladykiller hat die Kollegin gebeten zu bleiben und nicht gedrängt (sieht sie hoffentlich auch so),
- sie hat sich entschieden zu bleiben.
Darum erscheint mir die gereizte Reaktion des GBRV überzogen.
Eure Missstände lasse ich mal unkommentiert.
31.08.2013 um 03:52 Uhr
@Snooker
„Dann mach Du mal auf Kollektiv.“
Mache ich bereits seit einigen Jahren, genauso wie viele andere hier auch……
Ich möchte hier eigentlich keine neue, vom Thema abweichende Baustelle aufmachen.
Aber leider gibst Du hier Antworten, die zumindest in Teilen, so nicht stehen bleiben sollten. Auf kleine Fehler will ich ja auch gar nicht erst eingehen, da es dann schnell zum Fulltime-Job würde.
- Dass Du hier das Individualrecht höher ansiedelst als das Kollektivrecht und dieses auch noch aus dem Grundgesetz zu erkennen glaubst, ist aber kein kleiner Fehler mehr, sondern einer der die Realität ins Gegenteil verkehrt.
Grundsätzlich kommt zuerst das Kollektiv, und erst wenn dieses es zulässt, das Individuum und nicht umgekehrt. Selbst verbriefte Rechte müssen gegebenenfalls hinten anstehen und haben hier keinen Vorrang.
- „Erst einmal, Betriebsratsrecht gibt es in der Form des Ausdruckes nicht.“
Schon einmal etwas von Informationsrechten, Anhörungsrechten, Beteiligungsrechten, Beratungsrechten und Mittbestimmungsrechten eines BR gehört?????? Oberbegriff: Betriebsratsrechte
Und wenn ein GBRV, oder wer sonst auch immer, behauptet, dass ein Betriebsratsrecht einem Persönlichkeitsrecht vorgeht, hat er so unrecht nicht.
„Ich denke wenn ihr euch schon inne Köppe kriegt, dann arbeitet an den Begrifflichkeiten.“
Du aber bitte auch………
Jetzt bitte nicht in den falschen Hals bekommen, aber die Fehler sind teilweise so gravierend, dass man, sollte man sich nicht wirklich sicher sein, es besser bleiben lässt.
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