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Sonderurlaub

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Lulu36
Nov 2019 bearbeitet

Ich habe da mal wieder eine Frage. Da unser Unternehmen weder tariflich noch betriebliche Vereinbarungen zu Sonderurlaub hat, aber in 23 Jahren wo ich dort beschäftigt bin es nie Beschränkungen gab, kommt jetzt unser Personalbüro und sagt es gibt keinen Sonderurlaub bei Umzug. Kann man da auf Gewährung stimmen?

Es gab bei uns Sonderurlaub bei Umzug , Niederkunft , Hochzeit und bei Tod von Angehörigen. Kann der AG das einfach streichen ohne irgendwelche Informationen an die Belegschaft bzw. an den Betriebsrat?

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Community-Antworten (4)

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kratzbürste

05.11.2019 um 08:55 Uhr

Es geht hier um Ansprüche aus dem § 616 BGB. Da kann der AG nicht "einfach streichen". Bringt das Thema in einem Monatsgespräch zur Sprache.

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Lulu36

05.11.2019 um 09:26 Uhr

Ja Personalchef bezieht sich auf Par.616 BGB wonach einen Arbeitnehmer beim privaten Umzug kein Sonderurlaub zusteht. Und begründet es mit einem Urteil vom Bundesarbeitsgericht von 25.4.1960 (Az.:1 AZR 16/58 )

P
Pickel

05.11.2019 um 09:58 Uhr

Kratzbürste, der 616 BGB kennt keinen pauschalen Sonderurlaub. Daher kann der AG diesen (sofern keine andere Verpflichtung vorliegt) sehr wohl streichen. Ob fortan ein Recht auf bezahlte Freistellung für die exakte Zeit der Behördengänge etc. nach einem Umzug besteht, wäre dann ggf. noch zu klären.

M
Moreno

05.11.2019 um 10:24 Uhr

aber in 23 Jahren wo ich dort beschäftigt bin es nie Beschränkungen gab....hmmm da könnte man natürlich schon von einer betrieblichen Übung sprechen. Aber das würde bedeuten, dass jemand dies auch einklagen müsste. Und ob dazu jemand bereit ist wegen einem Tag Sonderurlaub für einen Umzug??????? Bei Sonderurlaub bin ich eher der Freund von Betriebsvereinbarungen um ganz klar zu regeln wer wann Anspruch hat.

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