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Nachtzuschlag

J
Jussuf75
Okt 2024 bearbeitet

Hallo, ist es richtig das mir die Zuschläge für die Nachtschicht nicht zustehen wenn ich krank bin? Haben einen Tarifvertrag (25%) dies sagte mir nämlich unser br .

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Community-Antworten (3)

G
GabrielBischoff

09.10.2024 um 16:57 Uhr

‌Die Höhe der Entgeltfortzahlung richtet sich gemäß § 4 EntgFG nach dem Arbeitsentgelt, dass der Arbeitnehmer bei Arbeitsleistung erhalten hätte.

Das Gesetz öffnet allerdings die Möglichkeit, dass der Tarifvertrag das anders regelt. Da hilft nur nachschauen, ob dieser eine entsprechend abweichende Regelung enthält.

C
Catweazle

09.10.2024 um 21:39 Uhr

Der TV darf aber keine Regelung zuungunsten des AN treffen. Lediglich die Bemessungsgrundlage kann vereinbart werden. Also den Geld- und/oder Zeitfaktor.

R
Rakshazar

10.10.2024 um 12:20 Uhr

Nachtschichtzuschläge stehen dir trotzdem zu, allerdings nicht steuerfrei. Was genau euer TV regelt, müsstest du nachschauen.

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