Hallo,

folgende Situation:

Arbeitgeber A beschaeftigt Mitarbeiter in einem Vollkonti-Schichtsystem, bei dem ca. 30 Prozent der zu leistenden Arbeit monatlich auf Nachtarbeit entfaellt (23 Uhr - 6 Uhr). Ein Teil der Arbeitnehmer erhaelt dafuer Nachtzuschlag, ein anderer Teil (zu dem auch Arbeitnehmer B gehoert) nicht. Eine Begruendung gibt die Geschaeftsleitung nicht an. Die Vertraege der Mitarbeiter enthalten keinerlei Formulierungen, nach denen Nachtarbeit mit den Regelbezuegen abgegolten waere; einzig von "Schichtdienst" ist die Rede.

Arbeitnehmer B ist stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrates im Hause, dessen Vorsitzender sich regelmaessig von der GF einwickeln laesst und deshalb davor zurueckschreckt, Nachtzuschlaege gemaess ArbZG fuer den betroffenen Teil der Arbeitnehmer zu fordern, geschweige denn Druck z. B. dadurch aufzubauen, die Vorlage der Dienstplaene zu verlangen und jeden Dienstplan abzulehnen, bei dem Arbeitnehmer zur Nachtarbeit zitiert werden, die dafuer keinen Zuschlag erhalten.

B moechte deshalb nun -ohne in einen Interessenskonflikt wegen seines Mandates zu gelangen- A schriftlich mit Fristsetzung auffordern

- ab dem 1. Januar 2010 Nachtzuschlag gemaess § 6 Abs. 5 ArbZG i. V. m. § 611 BGB zu verlangen oder
- A untersagen, ihn nach dem 1. Januar 2010 noch zur Nachtarbeit heranzuziehen. Zusaetzlich verlangt er fuer die erhebliche, in den zurueckliegenden 2 1/2 Jahren geleistete Nachtarbeit
- einen Pauschalbetrag von EURO 1.000,- zusammen mit dem naechsten Gehaltslauf.

Fuer den Fall, dass kuenftig kein Nachtzuschlag gezahlt, B aber trotzdem von A zur Nachtarbeit herangezogen wird, droht B mit der Ausuebung des Zurueckbehaltungsrechtes fuer den Zeitraum zwischen 23 Uhr und 6 Uhr.

Fuer den Fall, dass die Einmalzahlung abgelehnt wird, droht B damit, den vollstaendigen Betrag (ca. Faktor 2,5) klageweise einzufordern.

Mal abgesehen davon, dass B danach nicht mehr sehr populaer bei A sein wird - kann B trotz Mandates so vorgehen (B ist ja schliesslich nicht nur Betriebsrat, sondern auch Beschaeftigter)? Und vor allem - hat B ein Zurueckbehaltungsrecht?

Und Ja, B bin ich.

Danke + Gruss,

JePiLein

EDIT: Fiesen Typo gefixt. Echt jetzt, Junge!