Erstellt am 19.07.2010 um 10:44 Uhr von Ulrik
Hallo,
an die Lohnabrechnung sind in der Regel gewisse Anforderungen gestellt. So müssen die unterschiedlichen Bestandteile des Gesamtlohn/-gehalts ausgewiesen sein, z.B. Stundenlohn, Urlaubsgeld, Zuschläge, steuerfreie Bestandteile, etc.
Die Nachtzuschläge werden i.a.R. mit dem entsprechenden %-Satz ausgewiesen
Erstellt am 19.07.2010 um 10:50 Uhr von Fabrice
@Ulrik
der steuerfreie Nachtzuschlag wird den AN, die nicht unterschrieben haben gar nicht bezahlt,
bzw. erscheint er auf der Lohnabrechnung. So wird doch dem AN ein steuerlicher Vorteil genommen oder sehe ich das falsch?
Erstellt am 19.07.2010 um 11:10 Uhr von zuschläger
wo steht denn, daß die Leute Nachtzuschlag bekommen müssen ? Arbeitsvertrag ?
gibts einen Tarifvertrag ?
haben sie bisher diese Zuschläge bekommen ?
steuerfrei sind Nachtzuschläge bis 25 %
individualrechtliches Problem der Betroffenen.....
Erstellt am 19.07.2010 um 11:10 Uhr von Ulrik
>>Meine Frage, muß der Nachtzuschlag(steuerfrei) in der Lohnabrechnung ausgewiesen sein?
Darauf habe ich geantwortet. Natürlich wird der Zuschlag nur ausgewiesen, wenn er gezahlt wird. Ob den An dadurch ein Vorteil entsteht, kann ich nicht beurteilen, weil ich nicht ersehen kann, wie die AV der Kollegen aussehen, die den neuen Vertrag nicht unterschrieben haben.
Du schreibst, daß die neuen AV 40% weniger Lohn, dafür aber steuerfreie Nachtzuschläge haben.
Seid ihr denn an einen TV angegliedert?
Erstellt am 19.07.2010 um 11:13 Uhr von Fabrice
@zuschläger,
wo steht denn, daß die Leute Nachtzuschlag bekommen müssen ? Arbeitsvertrag ?
gibts einen Tarifvertrag ?
es steht im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag gibt es keinen. Ich denke, der steuerfreie NZ ist gesetzlich..
Erstellt am 19.07.2010 um 11:23 Uhr von zuschläger
gesetzlich ist nur, daß ein gewisser Prozentsatz Nachtzuschlag steuerfrei bleibt
also entweder zahlt der AG nicht die vereinbarten Nachtzuschläge
oder die Abrechnung ist fehlerhaft
der AG hat ja keinen Nutzen daran, diese Zuschläge zu versteuern
also was soll das Ganze ?
das Geld wäre aber nicht verloren
spätestens beim Steuerjahresausgleich kann man sich das wieder holen vom Staat
Erstellt am 19.07.2010 um 11:28 Uhr von Fabrice
@zuschläger, der AG zahlt die steuerfreien Zuschläge nur denen, die den AV unterschrieben haben, da ich LS Klasse 3 habe, zahle ich keine Lohnsteuer, wie soll ich dann die 25% NZ wieder holen?
Erstellt am 19.07.2010 um 11:31 Uhr von zuschläger
dann erhebst du Einspruch gegen die Lohnabrechnung und forderst den AG auf, zu berichtigen und nachzuzahlen
wenn nötig mit anwaltlicher Hilfe
Erstellt am 19.07.2010 um 11:36 Uhr von qwert
Das Problem ist hier, das in den neuen Verträgen Nachtzuschläge drinstehen, in den alten aber nicht, da ist nix zu berichtigen!
Außer §6 (5) ArbZG ist mir auch keine Vorschrift bekannt, nach der der AG verpflichtet wäre einen Nachtzuschlag zu bezahlen.
"(5) Soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen, hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren."
Müßte man mal suchen, was das BAG als angemessenen Zuschlag betrachtet ...
Erstellt am 19.07.2010 um 11:41 Uhr von Fabrice
dann erhebst du Einspruch gegen die Lohnabrechnung und forderst den AG auf, zu berichtigen und nachzuzahlen wenn nötig mit anwaltlicher Hilfe
dann kriege ich meine Kündigung
Außer §6 (5) ArbZG ist mir auch keine Vorschrift bekannt, nach der der AG verpflichtet wäre einen Nachtzuschlag zu bezahlen.
ja, aber muß er nicht nach dem Gleichbehandlungsprinzip verfahren, denn er zahlt ja denen, die den AV unterschrieben haben NZ.
Erstellt am 19.07.2010 um 11:50 Uhr von zuschläger
also habt ihr bisher keine steuerfreien Nachtzuschläge bekommen ?
das ist natürlich eine andere Baustelle
wie ulrik schon schrieb, müssen angemessene Zuschläge bezahlt werden
das BAG hält hier je nach Einzelfall zwischen 10-25% für angemessen
als Grundlage für eine individualrechtliche Klage wäre der nun in den neuen Arbeitsverträgen festgehaltene Zuschlag bestimmt eine gute Basis
also ist es jetzt so :
alter vertrag - 40% höherer Lohn-keine steuerfreien Zuschläge
neuer vertrag - 40% weniger Lohn - dafür steuerfreie Zuschläge
(kommt das nicht unter dem strich monatlich ungefähr auf dasselbe raus, was den auszahlungsbetrag angeht ?
wobei die ohne steuerfreie Zuschläge rententechnisch noch besser dastehen, da das sozialversicherungspflichtige Brutto höher liegt, d.h. auch mehr Rente später)
da hilft wohl nur klagen....
Erstellt am 19.07.2010 um 12:00 Uhr von Ulrik
@zuschläger
Genau das hab ich vorhin gemeint.
@Fabrice
klar gilt das Gleichbehandlungsprinzip "gleiche Arbeit-gleicher Lohn". Dazu müßt ihr aber genau schauen, wer der besser gestellte ist.
Euer AG hat natürlich ein Interesse daran, die neuen AV zu forcieren, weil er dadurch Lohnnebenkosten spart (AG-Anteil). Für den AN wird es, wie zuschläger schon schreibt, Netto nahezu auf das Gleiche rauskommen. Aber auch klar, der mit dem alten AV ist im Bereich Rente, Arb.LosenGeld und dergleichen besser gestellt.
Am besten ihr holt euch mal einen Anwalt, denn m. E. kenne ich auch keinen §, der angibt, daß ein Nachtzuschlag gezahlt werden muß. Das regelt der TV. Ihr habt keinen, also m.E. alles individuelles Vertragsrecht.
Erstellt am 19.07.2010 um 12:05 Uhr von Fabrice
neuer vertrag - 40% weniger Lohn - dafür steuerfreie Zuschläge
nehmen wir mal an Std.Lohn 10 Euro - 40% gleich 6 Euro x 25% gleich 1,50 ergibt
7.50 Std.Lohn. Wo schneide ich da besser ab.
Erstellt am 19.07.2010 um 12:13 Uhr von zuschläger
erstmal gilt das, was im Arbeitsvertrag vereinbart ist
und nur, weil in neuen Arbeitsverträgen etwas vereinbart wurde, was in den alten Verträgen nicht vereinbart ist, heißt das nicht automatisch, daß das jetzt für die alten Verträge auch gelten muß, weil man meint, dadurch besser dazustehen als vorher
40% weniger Lohn möchtest du nicht akzeptieren, dein gutes Recht
aber steuerfreie Zuschläge möchtest du haben ?
dann wirst du klagen müssen.......
Erstellt am 19.07.2010 um 12:20 Uhr von Fabrice
40% weniger Lohn möchtest du nicht akzeptieren
Du willst weniger Lohn hinnehmen, ist schon erstaunlich, Dein AG wird sich freuen
Erstellt am 19.07.2010 um 12:32 Uhr von Ulrik
@Fabrice
Machen wir doch einfach mal das Rechenbeispiel. 10€ Lohn (Basis), 200 Stunden, nur Nachtarbeit (Extremfall)
Alter AV: 200 Std x 10€ ergibt 2000€ brutto, macht ca 1350€ netto (LStKl 1, ohne Kinder)
Neuer AV: 200 Std x 6€ ergibt 1.200€ brutto, macht ca. 850€ netto dazu kommen 200 x 1,50€ (steuerfrei wg Nachtzuschlag) ergibt 300€, insgesamt also 1150€ netto.
Wenn Du das Bsp. mit LStKl 3 machst, hast Du mit alem AV ca 1700€ netto, mit neuem ca 1400€ netto.
Und bei allem immer noch die Berechnung der Sozialbeiträge vom höheren Brutto.
Die Berechung von mir ist hier nur grob gehalten, ich hab keinen NEttorechner parat, sry.
Aber die Schere ist schon deutlich.
Erstellt am 19.07.2010 um 12:33 Uhr von zuschläger
fabrice, jetzt wird lächerlich
blubber mich nicht schief an, wenn du mit deiner Situation nicht zufrieden bist
ich kann nichts dafür
ist doch ganz einfach
wenn du glaubst, ein Recht auf etwas zu haben, was dir der AG nicht einräumt
bleibt nur der Gang zum Gericht
dort wird dann entschieden...............
ich frage mich nur, warum ihr bisher keine "steuerfreien Zuschläge" eingefordert habt
(das Recht wäre wohl auf eurer Seite gewesen)
und erst jetzt - weil es neue Verträge gibt - auf die Idee kommt
aber, egal........
Erstellt am 19.07.2010 um 12:51 Uhr von Fabrice
@Ulrik, es bleibt bei 850, weil er ja den NY nicht berechnet. Aber danke fuer Deine Hilfe.
blubber mich nicht schief an, wenn du mit deiner Situation nicht zufrieden bist
ich kann nichts dafür
niemand blubbert Dich hier schief an, war nur eine rhetorische Frage, das hat gar nichts mit
meiner Situation zu tun. Meine Frage war lediglich, ob es eine gesetzliche Grundlage gibt, ob der NZ bezahlt werden muss.
Erstellt am 19.07.2010 um 12:58 Uhr von zuschläger
gesetzliche Grundlage wurde schon genannt
hier die Rechtssprechung dazu
Häufig ist in Tarifverträgen geregelt, dass für Nachtarbeit ein bestimmter Zuschlag bezahlt wird oder ein entsprechender Freizeitausgleich erfolgt.
Fehlt eine solche tarifvertragliche Ausgleichsregelung, dann muss "der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt gewähren" (§ 6 Abs.5 ArbZG).
vgl. hierzu Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.09.02
* Wahlrecht des Arbeitgebers:
Fehlt eine tarifvertragliche Ausgleichsregelung, dann kann der Arbeitgeber zwischen den beiden gesetzlichen Alternativen wählen (bezahlte Freistellung oder Bezahlung eines Zuschlags).
* "angemessener" Nachtzuschlag (Höhe des Nachtzuschlags):
Ist in einem einschlägigen Tarifvertrag ein Nachtzuschlag geregelt, ist dieser Tarifvertrag aber auf das konkrete Arbeitsverhältnis nicht anzuwenden, so kann der tarifvertragliche Nachtzuschlag als Orientierungshilfe dienen. In dem dortigen Fall hat das Bundesarbeitsgericht einen Nachtzuschlag von 30% als angemessen angesehen.
# siehe zum Nachtzuschlag auch: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 31.08.05
# Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.05.03
Nachtzuschläge bis 25% des Grundlohnes sind lohnsteuerfrei.
--> § 3b Einkommensteuergesetz
http://www.rechtsrat.ws/lexikon/nachtarbeit.htm
Erstellt am 19.07.2010 um 13:02 Uhr von Ulrik
@Fabrice
Sorry, aber jetzt verstehe ich Dich nicht mehr. Du hast doch deutlich geschrieben, daß diejenigen die den neuen Vertrag nicht unterschrieben haben, die Nachtzulage nicht mehr bekommen. Im Umkehrschluss lese ich daraus, daß die Anderen (die mit neuem Vertrag) die Zulage bekommen.
Also stimmt deine Antwort (18) so nicht!!
Erstellt am 19.07.2010 um 13:11 Uhr von Fabrice
@Ulrik, nein, es ist schon so, dass die, die nicht unterschrieben haben, den NZ nicht bekommen. Tut mir leid, wenn das anders angekommen ist. Sorry
@zuschläger,
werde mir mal die Urteile ansehen. Danke
Erstellt am 19.07.2010 um 13:15 Uhr von Ulrik
Na dann passt es doch.
Die, die nicht unterschrieben haben, haben auch keinen Nachtzuschlag und den alten Vertrag.
Die Anderen haben den neuen Vertrag, 40% weniger Lohn und steuerfreien Nachtzuschlag.
Wir haben uns richtig verstanden. Und jetzt schau Dir nochmal die Rechnung an.
Erstellt am 19.07.2010 um 13:24 Uhr von Fabrice