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betriebliche Übung (außertariflicher Nachtzuschlag ) ja/nein ?

M
magic
Jan 2018 bearbeitet

Hallo BRler, folgende Frage: Über mehrere Jahre wurde vom Arbeitgeber ein außertariflicher Nachtzuschlag von 5 €/Std. zusätzlich zum normalen tariflichen Nachtzuschlag gezahlt. Seit November 2009 ist dieser 5€-Zuschlag plötzlich von der Gehaltsabrechnung verschwunden. Arbeitgeber ist im öffentlichen Dienst angesiedelt. Darf der Arbeitgeber dies (ohne vorherige Information) oder muß dieser Zuschlag aufgrund betrieblicher Übung weiterbezahlt werden ?

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Community-Antworten (2)

K
Kriegsrat

26.02.2010 um 20:35 Uhr

na, was heißt "darf der AG" , er macht es halt einfach

in der hoffnung, daß entweder niemand klagt oder eine klage keine aussicht auf erfolg hätte

und ob sie "weiterbezahlt werden muß", wird wohl nur ein richter rechtskräftig feststellen können...

die grundsätzlichen infos bezüglich "betriebliche übung" kannst du ja ergoogeln

L
Laffo

27.02.2010 um 13:51 Uhr

magic, gab es zu dem Thema keine frühere schriftliche Stellungnahme des AG? Hat er diese Zahlung aus heiterem Himmel einfach so getätigt?Oder gibt es irgendeinen älteren Schriftverkehr dazu?Habt ihr ein Archiv?E-Mails..? ...nach einer Regelabsprache frage ich erst gar nicht...

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