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Einführung hauseigene Lohngruppen- bindend?

F
F.J.
Okt 2024 bearbeitet

Hallo Zusammen, bei uns wurden Lohngruppen eingeführt um mehr Transparenz in die Lohngestaltung zu bringen. Dies hat bei den Mitarbeitern durchweg mehr Geld beschert. Allerdings gab es eine Deckelung der Lohnsteigerung bei 10%, alles was darüber lag, wird in den nächsten ein bis zwei Jahren harmonisiert.

Ganz grob umrissen: Pro Abteilung definiert der Abteilungsleiter Kriterien zur Erfüllung der einzelnen Fertigkeitsstufen und die GF setzt die Werte der Stundenlöhne dahinter. Anhand dieser Grundlohnwerte können neue und bestehende Mitarbeiter eingruppiert werden, zusätzlich werden individuell extra Zahlungen für Betriebszugehörigkeit generiert.

Jetzt zur Frage: Ein Mitarbeiter mit 8 Jahren Betriebszugehörigkeit und einer Teamleiterstelle in der Produktion hat seine Eingruppierung schriftlich bekommen und liegt 1,50 € unter dem Grundlohn. Ist der Grundlohn bindend und kann eingefordert werden?

Zur Info: Es gibt noch keine BV, sie ist in Arbeit.

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Community-Antworten (4)

R
rtjum

27.09.2024 um 12:12 Uhr

ihr seid also nicht tarifgebunden und für euch gäbe es auch keinen?

F
F.J.

27.09.2024 um 12:16 Uhr

Genau, es besteht keine Tarifbindung.

M
Moreno

27.09.2024 um 12:32 Uhr

Wahrscheinlich müsste der Kollege klagen. Ihr solltet dringend die BV abschließen.

S
seehas

01.10.2024 um 11:14 Uhr

Interessant finde ich die Vorgehensweise: eine Regelung erst umsetzen und dann beschließen ;-)

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