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Lohnanpassung

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Rechthaber
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, eine Frage, ich bin Betriebsrats-Mitglied in einem Unternehmen, dass nicht in dem Arbeitgeber-Verband und dadurch nicht tarifgebunden ist. Wir haben vor ein Jahren mit der Geschäftsführung die unteren Lohngruppen in vier Entgeltgruppen zusammengefasst. Immer zum 1.9. eines Jahres wurden die Gehälter in den verschiedenen Lohngruppen angepasst. Heute will die GF davon nichts wissen und lehnt es ab eine Anpassung in den einzelnen Lohngruppen vorzunehmen, mit dem Argument, dass die wirtschaftliche Situation dies nicht zulässt. Eine schriftliche Vereinbarung wurde damals nicht getroffen, mit dem Hinweis, dass nur die Gewerkschaften solche Vereinbarungen treffen können und wir nicht tarifgebunden sind. Meine Frage ist: Stimmt das, oder kann ein Betriebsrats, der nicht tarifgebunden ist, solche Vereinbarung treffen? Über eine rege Diskussion würde ich mich freuen. Eurer Klaus-Peter

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Community-Antworten (2)

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Rheinpfeife

11.09.2014 um 22:00 Uhr

Schau dir dieses einmal näher an. Hier wird so einiges zu dem Thema gesagt.

http://arbeitsrecht.com/fileadmin/user_upload/Dateien/PDF/Aufsatz-Dr-Lehmann-ZTR-092011.pdf

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gironimo

11.09.2014 um 23:45 Uhr

Und lese doch mal den § 77 BetrVG.

Da fallen zwei Punkte auf: Gemeinsame Beschlüsse zwischen AG und AG sind schriftlich niederzulegen und zu unterzeichnen (Betriebsvereinbarung). Mündliche Überlegungen sind eben keine BV.

Zweitens gibt es dort den Tarifvorbehalt (Absatz 3). In wie weit Ihr mit einer derartigen BV dort eingreifen würdet, wenn ihr eine hättet, müsste man dann bei den Details der Vereinbarung sehen.

Grundsätzlich gilt der § 77 Abs. 3 BetrVG auch in Betrieben, wo kein Tarif gilt (....üblicher Weise in Tarifen geregelt werden)

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