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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Lohngruppen - wie kann man in einer nicht tarifgebunden Firma ein Entlohnungssystem mit Lohngruppen etc. einführen?

W
winoe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich hatte vor längere Zeit schon einmal hier in der Rund die Frage gestellt wie man in einer nicht Tarifgebunden Firma ein Entlohnungssystem mit Lohngruppen etc. einführen kann. Darauf hin habe ich eine Antwort bekommen, die wie folgt lautet "Wer bist Du, dass Du so etwas einfach einführen kannst?!". Meine Frage lautet nun: wer muss ich sein damit ich so ein System bei uns einführen darf/kann, was muß ich beachten, worauf darf ich mich stützen ausser auf BetrVg 87 1 Nr.10, usw.

Da wie gesagt wir nicht Tarifgebunden sind, hat die Gewerkschaft bei uns in der Firma auch "keinen Fuß in der Tür" und Mitglied bei der Gewerkschaft sind vielleicht 10 von 200 so das wir lt. Aussage der Gewerkschaft nicht auf eine "grosse Unterstützung" rechnen dürfen.

Gruß Winni

6.303011

Community-Antworten (11)

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pit47

06.04.2009 um 15:29 Uhr

Hallo winoe, wenn Du BR-Mitglied bist, kannst Du dem BR vorschlagen, eine BV über die betriebliche Lohngestaltung zu erarbeiten und dem AG vorzuschlagen. Kommt es zwischen BR und AG zu keiner Einigung, kann der BR die Einigungsstelle anrufen. Wenn bei Euch kein BR vorhanden ist, solltest Du als GEW-Mitglied die GEW bitten, einen Haustarif mit dem AG zu vereinbaren. Sonst bleibt nur die Bitte an den AG, ein entsprechendes Entlohnungssystem einzuführen.

P
paula

06.04.2009 um 15:43 Uhr

aber auch wenn es einen BR gibt. Die Höhe des Entgelts wird man dadurch auch nicht nachhaltig beeinflussen.

S
Silence

06.04.2009 um 16:13 Uhr

@winoe sollte das nicht erfolgreich sein, dann würde ich mit dem Gewerkschaftssekretär die Organisation durch gezielte Informationen und Argumentationen erhöhen.

Je höher die Organisation ist desto mehr könnt ihr gemeinschaftlich erreichen. Gerade zu diesen Zeiten ist ein starker Rückhalt wichtig.

W
winoe

06.04.2009 um 16:37 Uhr

Hi pit47,

wie kann ich dann den Schritt zur Einigungstelle begründen? Was habe ich für Argumentw ausser die "innerbetriebliche Gerechtigtkeit"

Gruß Winni

P
pit47

06.04.2009 um 16:54 Uhr

Hallo winoe, wenn der BR die Verhandlungen zur Vereinbarung einer BV als gescheitert erklärt, kann er die Einigungsstelle anrufen.

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Realist

06.04.2009 um 17:43 Uhr

"ich hatte vor längere Zeit schon einmal hier in der Rund die Frage gestellt wie man in einer nicht Tarifgebunden Firma ein Entlohnungssystem mit Lohngruppen etc. einführen kann."

Vermutlich gar nicht, siehe § 77 Abs. III BetrVG. Ihr habt nur ein Mitbestimmungsrecht bezüglich der GRUNDSÄTZE gem. § 87 I Nr. 10. Alles andere unterliegt dem Tarifvorbehalt.

M
merlin

06.04.2009 um 17:52 Uhr

Einfach den Geldfaktor weglassen, statt dessen Punkte nehmen (Punktwert). Der Lohnkostenposten wird so evtl. anders verteilt, wobei bei denen, die weniger erhalten würden, die "Besitzstandswahrung" greift

P
paula

06.04.2009 um 18:06 Uhr

"wobei bei denen, die weniger erhalten würden, die "Besitzstandswahrung" greift"

kommt drauf an....

S
stube

11.05.2009 um 23:09 Uhr

Hallo, bei uns wollen wir auch ein BV "Haustarif" einführen, da bei uns im Moment nicht entlohnt wird. Die Verhandlungen mit dem AG sind auch schon am Laufen. Wir sind und waren auch nie tarifgebunden. Und es soll, wenn Möglich auch ohne Gewerkschaft rechtssicher abgeschlossen werden. Und da ist halt das Problem § 77 Abs. III BetrVG! Hier wird uns das ja verwehrt. Unser Anwalt und der vom AG sagen aber, daß sie das schon hinbekommen. Genaueres wurde noch nicht erläutert, nur das es ein Urteil von 1987 gibt, in dem steht, daß § 77 Abs. III BetrVG nicht anzuwenden ist bei Sachen, wo der BR ein Mitbestimmungsrecht erzwingen kann. Was haltet Ihr davon??? Wir wollen keine BV, an der sich der AG, wenn es ihm nicht paßt, nicht halten muß. Und der AN oder wir auch nichts einklagen können.

D
DonJohnson

11.05.2009 um 23:23 Uhr

Ja, es gibt ein BAG Urteil welches den Abschluß von einer BV trotz Vorhandensein eines TV akzeptiert. In dem Fall ging es (wenn ich mich nciht irre) um einen TV der gekündigt wurde und somit in der Nachwirung war. Gewerkschaftler bleiben aber dem TV unterlegen, es sei denn, die BV sollte besser sein (Günstigkeitsprinzip). Das wage ich aber in deinem Fall zu bezweifeln! Was bedeutet eigentlich dieser Satz von dir: da bei uns im Moment nicht entlohnt wird. Bekommt ihr kein Geld, oder wie???

S
stube

11.05.2009 um 23:41 Uhr

Ich wollte "nicht gerecht entlohnt" schreiben. Also hat unser Anwalt nicht ganz den Durchblick oder/oder sieht nur seinen Gewinn.

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