Ist Eingruppierungsliste gleich Bruttoentgeltliste?
Im Rahmen der Neufassung der Beschreibungen für die einzelnen Lohngruppen im Unternehmen will der Betriebsrat Informationen darüber, in welche Lohngruppen die Mitarbeiter eingruppiert sind. Diese Liste soll nur die Namen und die Lohngruppen enthalten. Nicht abgefragt werden sonstige Zulagen und auch keine gezahlten Geldbeträge. Der Arbeitgeber will hier mit der Begründung, das sei die Bruttoentgeltliste, nur die Einsicht gewähren, nicht aber die Information dem BR zur Verfügung stellen.
Kann man das tatsächlich gleichsetzten? Wenn ja warum, und wenn nicht, warum nicht? Vielen Dank
Community-Antworten (10)
11.11.2020 um 12:56 Uhr
Ja würde ich auch so sehen wie der AG 8auch wenn's kleinlich ist)
Eine Liste mit Namen und Eingruppierung ist zumindest ein Auszug der Bruttoentgeltliste.
Aber wo ist das Problem -der BR darf einsehen und sich Notizen machen, also schriebt er Handschrift jeden Namen und jede Eingruppierung bei der Einsicht auf - dauert dann halt.
11.11.2020 um 13:03 Uhr
Die Liste soll nur die Namen und die Lohngruppen enthalten? Warum? Ihr habt doch das Anrecht auf alle Gehaltsbestandteile!
11.11.2020 um 13:05 Uhr
Wissen wir, sonstige Entgeltbestandteile sind aber in dem Fall völlig unerheblich. Der Gedanke war ja, dass der Arbeitgeber vielleicht eine solche Liste auszuhändigen bereit ist.
11.11.2020 um 13:10 Uhr
Wieviele Mitarbeiter habt Ihr denn?
11.11.2020 um 13:23 Uhr
unter 100 Mitarbeiter
11.11.2020 um 13:30 Uhr
also wenn es bei Euch keinerlei Zulagen gibt, dann wird es wohl gleichzusetzen sein. Aber auch bei einer reinen Eingruppierungsliste sehe ich keine Pflicht des AG euch diese anders als die tatsächliche Bruttolohnliste zur Verfügung zu stellen. Ihr sollt über Einhaltung von Tarifen wachen. wir haben uns dann mit 3 Leuten ins Büro des Personalers gesetzt und uns dabei so laut unterhalten, dass der fast den ganzen Tag nicht arbeiten konnte, danach hat er uns die Liste doch mitgegeben
11.11.2020 um 13:34 Uhr
Es gibt ja Zulagen, die wir hier nur nicht ausgewiesen haben wollen. Bei nem 5er BR darf doch letztlich nur der BR Vorsitzende (oder halt Stellvertreter) die Einsicht nehmen, oder? Da wären dann Selbstgespräche zuführen.
11.11.2020 um 14:20 Uhr
ihr könntet jemand anderen durch Beschluss dazu bestimmen, aber ja sind dann wohl Selbstgespräche...
11.11.2020 um 15:52 Uhr
Hallo DiniPino
ihr habt halt keinen Rechtsanspruch auf die Liste. Ihr fragt den AG nach der Liste, weigert er sich ist halt Essig und ihr verlangt Einsicht und macht euch Notizen. DAs dauet bei 100 Ma keine Stunde. Da würd ich mich doch gar nicht mit dem AG auseinandersetzen (streiten) wollen.
12.11.2020 um 07:09 Uhr
An dieser Stelle die Frage, wie weit ist der Begriff "Notizen" dehnbar? Ab wann muss man von Abschrift reden? hat da jemand Erfahrung? Der Arbeitgeber misstraut hier dem BR total (zu Unrecht).
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