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Dienstplan

T
Tom22
Sep 2024 bearbeitet

Hallo eure Meinung ist mal wichtig!! In unseren Unternehmen werden Dienste mit den Dienstplan geregelt.Nun werden Kollegen öfters über oder unterplant. Der Arbeitgeber meint das ist mit dem Kollegen so abgesprochen. Er muss das so machen, es kann Ja sein das er mal einen Kollegen brauch als Springer. Frage an euch, ist der Dienstplan so zu genehmigen und worauf baut eure Entscheidung? Wie wurdet ihr jetzt vorgehen?

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Community-Antworten (2)

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rtjum

26.09.2024 um 12:07 Uhr

Mit den Kollegen sprechen wäre für mich das erste. Dann kann man das auf einer Betriebsversammlung thematisieren und vor allem solltet ihr eine BV zu dem Thema machen.

OH
Olav HB

26.09.2024 um 12:16 Uhr

Der Dienstplan sollte grundsätzlich die Soll-Arbeitsstunden aller Beschäftigten abdecken. Erfüllt ein Dienstplan diese Vroaussetzung nicht, ist für mich der AG in der Pflicht zu belegen, warum dies nicht so ist. Meint der AG ein bestimmter Zahl von Springer bereit halten zu müssen, so muss er das ebenfalls im Dienstplan eintragen, sonst kann es passieren, dass keiner von den Springern in Notfall auch verfügbar ist. Leider istd er AG dann aber auch verpflichtet die Springer für ihre Bereitschaftsdienst (denn das ist es de facto!) entsprechend zu vergüten. Billiger ist es natürlich, wenn er das unter der Hand regelt. Ich würde als BR in diesem Fall eine klare BV anstreben wo genau geregelt ist, wie das mit Springer geregelt (von wann bis wann erreichbar, wie vergütet usw.) ist und in welchem Zeitraum der AG die eingeplante Mehr- und Minderstunden ausgleichen muss.

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