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Nachtschicht

S
Siby
Sep 2024 bearbeitet

Darf der AG den Beginn der Nachtschicht einfach von Montagnacht anfangen auf Sonntag Nacht anfangen ändern?

28702

Community-Antworten (2)

P
pwrmac

23.09.2024 um 14:34 Uhr

Gibt es bei euch einen Betriebsrat?

M
Muschelschubser

23.09.2024 um 17:05 Uhr

Mit Betriebsrat: Nur unter Mitbestimmung nach §87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG.

Ohne Betriebsrat: Die Festlegung der Arbeitszeit unterliegt grundsätzlich dem Direktionsrecht des AG.

Aber: Er muss die Belange des Betriebs gegen die persönlichen Belange der MA aufwiegen - theoretisch. Praktisch bedeutet das leider oft: Wo kein Kläger, da kein Richter. Denn im Zweifel geht kein MA vor das Arbeitsgericht, der noch was vom AG möchte.

Wenn man ganz viel Glück hat, sind im Arbeitsvertrag Arbeitszeiten festgeschrieben. Da diese zweiseitig vereinbart wurden, können die auch nur zweiseitig geändert werden. Ist das nicht der Fall, sind wir wieder beim Direktionsrecht.

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