Nachtschicht
Darf der AG den Beginn der Nachtschicht einfach von Montagnacht anfangen auf Sonntag Nacht anfangen ändern?
Community-Antworten (2)
23.09.2024 um 14:34 Uhr
Gibt es bei euch einen Betriebsrat?
23.09.2024 um 17:05 Uhr
Mit Betriebsrat: Nur unter Mitbestimmung nach §87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG.
Ohne Betriebsrat: Die Festlegung der Arbeitszeit unterliegt grundsätzlich dem Direktionsrecht des AG.
Aber: Er muss die Belange des Betriebs gegen die persönlichen Belange der MA aufwiegen - theoretisch. Praktisch bedeutet das leider oft: Wo kein Kläger, da kein Richter. Denn im Zweifel geht kein MA vor das Arbeitsgericht, der noch was vom AG möchte.
Wenn man ganz viel Glück hat, sind im Arbeitsvertrag Arbeitszeiten festgeschrieben. Da diese zweiseitig vereinbart wurden, können die auch nur zweiseitig geändert werden. Ist das nicht der Fall, sind wir wieder beim Direktionsrecht.
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