Hallo zusammen, wir haben eine BV für Zusatzschichten am Wochenende. Nun wurde ein neuer Personaler eingestellt, der die BV anders interpretiert und es kommt zu Unstimmigkeiten bei den Buchungen. Hier ein Auszug:

2. Definition:

Als Zusatzschichten gelten Früh-, Spät- und Nachtschicht sonntags je Kalenderwoche.

3. Abgeltung:

3.1 Für jede 6. Zusatzschicht sonntags wird ein steuerfreier Zuschlag von... gezahlt.

3.2 Die jeweils 6. Zusatzschicht kann wahlweise ins Zeitkonto gestellt und nach Rücksprache mit dem Vorgesetzten genommen oder direkt ausbezahlt werden.

Die Arbeitszeit im 3-Schichtmodell ist Montag bis Freitag laut Arbeitsvertrag festgelegt, also fängt bei uns auch die Nachtschicht immer von Montag auf Dienstag an. Falls sonntags freiwillig nach Absprache Nachtschicht gemacht wurde, wurde sie immer als Zusatzschicht ausgezahlt.
Nun die Aussage des neuen Personaler, wenn sonntags angefangen und Freitag Urlaub eingereicht wird, wird keine Zusatzschicht ausbezahlt.

Nach meiner Meinung ist jede Arbeit am Sonntag immer eine Zusatzschicht laut der BV, auch wenn Urlaub in der Woche über genommen wird. Da der Urlaub aus einem Zeitkonto herausgebucht wird, kann niemand sagen, dass dieser Urlaubstag als Ersatzruhetag gilt, wenn der Samstag (als freier Werktag) auch dafür in Frage käme. Wann generell die Nachtschicht beginnen soll (Sonntag oder Montag) steht nirgends exakt auf Papier.

Nun meine Fragen an euch:
Steht irgendwo geschrieben, dass bei einer festgelegten Arbeitszeit von Mo. - Fr. die Nachtschicht am Mo. beginnt? -> Sonst wäre sie ja vorverlegt auf Sonntag.

In der BV steht nicht 6 Tage am Stück arbeiten, um den Zuschlag zu erhalten. Ist also Urlaub gerechtfertigt mit dem Zuschlag für sonntags? -> Der Vorgesetzte genehmigt ihn ja schließlich.

Muss für sonntags auch der Nachtschichtzuschlag zum vereinbarten Sonntagszuschlag ausgezahlt werden? -> Ich habe bisher nur ein "kann" in den Foren gelesen.

Wie interpretiert Ihr die BV?