Bezahlung an Französischen Feiertagen
Wir haben am 15. August einem französischen Feiertag gearbeitet. Bekomme ich einen Feiertagszuschlag oder nur die geleisteten Stunden vergütet ?
Community-Antworten (2)
15.09.2024 um 01:35 Uhr
Da könnte dann vermutlich französisches Arbeitsrecht gelten ....
16.09.2024 um 09:51 Uhr
Wenn du als Franzose, in Frankreich lebend, in Deutschland arbeitest sind die deutschen Feiertage maßgebend und nicht die französischen.
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