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Bezahlung an Französischen Feiertagen

C
Cornils
Sep 2024 bearbeitet

Wir haben am 15. August einem französischen Feiertag gearbeitet. Bekomme ich einen Feiertagszuschlag oder nur die geleisteten Stunden vergütet ?

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Community-Antworten (2)

C
celestro

15.09.2024 um 01:35 Uhr

Da könnte dann vermutlich französisches Arbeitsrecht gelten ....

K
Kehler

16.09.2024 um 09:51 Uhr

Wenn du als Franzose, in Frankreich lebend, in Deutschland arbeitest sind die deutschen Feiertage maßgebend und nicht die französischen.

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