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Arbeitfrei an gesetzl. Feiertagen - Schichtarbeiter im Nachteil?

S
Smarty
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns wird auch an Samstagen/Sonntagen und gesetzl. Feiertagen in Vollkonti-Schicht gearbeitet. Fällt nun ein Feiertag gerade auf den Tag, wo einer meiner Kollegen arbeitsfrei hat, bekommt er den Tag nicht bezahlt, da er ja nicht an den Tag hätte arbeiten müssen. Dementsprechend hat er lt. Gesetz keinen Anspruch auf Bezahlung .(ArbZG) Leider haben Schichtarbeiter dann grundsätzlich weniger Feiertage als nicht Schichtarbeiter, da die meisten Feiertage an Wochentagen sind.Es fehlen 2-3 Tage Bezahlung . Der Schichtarbeiter ist Klar im Nachteil, was nicht sein darf. Hat schon einer das Problem gelöst.

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Community-Antworten (5)

M
Mütze

01.10.2008 um 16:51 Uhr

Ihr solltet dafür eine Betriebliche Regelung vereinbaren, die ein Monatsstundensoll vorsieht, welches von vorn herein einen Abzug der Feiertagsschichten beinhaltet - so haben alle gleiche Changen.

R
Robbi

01.10.2008 um 18:00 Uhr

Hallo,

es kommt darauf an ob Ihr variable Freie tage habt oder festsehende freie tage. bei variablen freien tagen muss der arbeitgeber bezahlen bei feststehenden nicht.

K
Kölner

04.10.2008 um 23:23 Uhr

@Smarty Das ist so bei Vollkonti-Schichtsystemen. Lösungen wird man da - ohne das Wohlwollen des AG - nicht erzielen.

B
Bergmann

05.10.2008 um 00:07 Uhr

Zweifel klopfen bei mir an,

wenn der Vollkontimann seine Freiwoche hat und es fällt ein Feiertag an, so ist der zu vergüten, entweder in Geld oder Zeitausgleich !!

Oder ?? Schließlich hat er die Stunden ja schon reingearbeitet !!

P
Peanuts

05.10.2008 um 02:02 Uhr

"Der Schichtarbeiter ist Klar im Nachteil, was nicht sein darf. "

Der Schichtarbeiter dessen Frei mit einem Wochenfeiertag zusammenfällt hat KEINEN Nachteil!

"Dementsprechend hat er lt. Gesetz keinen Anspruch auf Bezahlung .(ArbZG) "

Die Bezahlung ist aber noch immer im EntFG geregelt. Abgesehen davon wird ihm für das Zusammentreffen von "Frei & Feiertag" kein Gehalt/Lohn abgezogen, es fällt auch keine Arbeitszeit aufgrund eines Feiertags aus .

Wenn es keinen TV gibt, der eine andere Regelung vorsieht, ist das ganz einfach pP = persönliches Pech.

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