Erstellt am 01.10.2008 um 14:51 Uhr von Mütze
Ihr solltet dafür eine Betriebliche Regelung vereinbaren, die ein Monatsstundensoll vorsieht, welches von vorn herein einen Abzug der Feiertagsschichten beinhaltet - so haben alle gleiche Changen.
Erstellt am 01.10.2008 um 16:00 Uhr von robbi
Hallo,
es kommt darauf an ob Ihr variable Freie tage habt oder festsehende freie tage.
bei variablen freien tagen muss der arbeitgeber bezahlen bei feststehenden nicht.
Erstellt am 04.10.2008 um 21:23 Uhr von Kölner
@Smarty
Das ist so bei Vollkonti-Schichtsystemen. Lösungen wird man da - ohne das Wohlwollen des AG - nicht erzielen.
Erstellt am 04.10.2008 um 22:07 Uhr von Bergmann
Zweifel klopfen bei mir an,
wenn der Vollkontimann seine Freiwoche hat und es fällt ein Feiertag an, so ist der zu vergüten, entweder in Geld oder Zeitausgleich !!
Oder ?? Schließlich hat er die Stunden ja schon reingearbeitet !!
Erstellt am 05.10.2008 um 00:02 Uhr von peanuts
"Der Schichtarbeiter ist Klar im Nachteil, was nicht sein darf. "
Der Schichtarbeiter dessen Frei mit einem Wochenfeiertag zusammenfällt hat KEINEN Nachteil!
"Dementsprechend hat er lt. Gesetz keinen Anspruch auf Bezahlung .(ArbZG) "
Die Bezahlung ist aber noch immer im EntFG geregelt. Abgesehen davon wird ihm für das Zusammentreffen von "Frei & Feiertag" kein Gehalt/Lohn abgezogen, es fällt auch keine Arbeitszeit aufgrund eines Feiertags aus .
Wenn es keinen TV gibt, der eine andere Regelung vorsieht, ist das ganz einfach pP = persönliches Pech.