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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bezahlung von Feiertagsarbeit

S
schmoelte
Jan 2018 bearbeitet

Hallo alle miteinander, ich habe eine Frage zur Bezahlung von Arbeit an Feiertagen. Bei uns ist der Sonntag ein Regel-Arbeitstag. Ein Ersatz freier Tag wird dafür spätestens nach 12 Tagen gewährt. Wie wird ein Feiertag vergütet, welcher auf einen Sonntag fällt? Gehen hierbei neben der Bezahlung mit Zuschlägen die geleisteten Stunden auf ein Überstundenkonto? Dank für eure Mühe. Gruß Daniel

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

14.10.2015 um 13:54 Uhr

siehe hierzu auch Eure geltenden Tarifverträge.

Aber warum Überstunden? Es handelt sich doch bei Euch um eine reguläre Verteilung der Arbeitszeit.

S
schmoelte

14.10.2015 um 14:04 Uhr

Hallo Geronimo, vielen Dank für Deine Antwort. Einem Tarifvertrag sind wir nicht angehörig. Überstunden deshalb, weil ein Feiertag ja grundsätzlich arbeitsfrei ist. Gruß Schmoelte

H
Hartmut

15.10.2015 um 18:42 Uhr

Geronimos Frage ist berechtigt. Ein Feiertag ist nicht 'arbeitsfreier' als ein Sonntag. Sonst hätten die Patienten im Krankenhaus ein Problem, und viele Andere mehr.

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