Hallo alle miteinander,
ich habe eine Frage zur Bezahlung von Arbeit an Feiertagen. Bei uns ist der Sonntag ein Regel-Arbeitstag. Ein Ersatz freier Tag wird dafür spätestens nach 12 Tagen gewährt. Wie wird ein Feiertag vergütet, welcher auf einen Sonntag fällt? Gehen hierbei neben der Bezahlung mit Zuschlägen die geleisteten Stunden auf ein Überstundenkonto?
Dank für eure Mühe.
Gruß
Daniel