Kurzarbeit an Feiertagen - wie ist das mit der Bezahlung?
Wie verhält es sich mit der Bezahlung im durchgehenden 3 Schichtsystem wenn an den gesetzlichen Feiertagen wo normal laut Schichtplan gearbeitet werden muß, Kurzarbeit bezahlt wird. Ist das richtig das der Arbeitgeber diesen Feiertag dann nicht bezahlen muß. Das bedeutet wir arbeiten jetzt 5 Tage und danach 3 Tage Kurzarbeit. Also im Monat kommen wir auf 15 Arbeitstage und 6 Tage Kurzarbeit. Also fehlen uns jeden Monat Arbeitsstunden.
Community-Antworten (1)
01.11.2005 um 16:34 Uhr
An Betriebsrat Dachprodukte Da Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit angemeldet werden muß würde ich doch dieses Amt mal zu einer BR-Sitzung einladen,denn meines erachtens wird bei Kurzarbeit doch der Ausgleich über diese doch bezahlt. Gruß BMW
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