Änderung der Entlohnungsmethode für das 13. Monatsgehalt
Hallo liebe BR-Kolleg*innen,
bei uns (kleine Stiftung mit rund 15 MA) wird seit fast 30 Jahren ein 13. Monatsgehalt über 2 Zahlungen im Jahr gezahlt und zwar eine Hälfte im Juli und eine Hälfte im November. Das hat sich über all die Jahre bewährt und steht auch wahrscheinlich so in all unseren Arbeitsverträgen (jedenfalls mindestens in mehreren, wie z.B. in meinem).
Nun hatte unsere GF mich im BR-Gespräch gebeten, die Belegschaft zu fragen, was sie von der Idee halten, zukünftig das 13. Monatsgehalt auf 12 monatliche Zahlungen aufzuteilen... es also mit dem Monatsgehalt auszuzahlen.
Daraufhin habe ich die Belegschaft gefragt und die meisten MA haben sich dazu entschieden, es so zu lassen, wie es jetzt ist, also 2 jährliche Zahlungen. Lediglich eine MA hat sich klar für die Variante mit der Aufteilung auf 12 Monate entschieden und für einen MA wird es schon so gemacht, da er dies bei seiner Einstellung gewünscht hatte.
Gestern habe ich dieses Ergebnis dann in unserer wöchentlichen Teamsitzung mit GF und Belegschaft der GF mitgeteilt.
Sie will aber nun nochmal entsprechende Emails von allen MA haben, in der die MA ihr dann nochmal angeben sollen, welche Lösung sie wollen (2 x jährl. Zahlung oder Aufteilung auf 12 Monate) und sie möchte eine entsprechende Begründung dazu.
Hierbei gefällt mir vor allem schon mal nicht, dass die GF die ja bereits getroffene Entscheidung der Belegschaft nicht akzeptiert... und das, weil sie offensichtlich gerne ihren Wunsch durchdrücken will... nämlich die Aufteilung des 13. Monatsgehaltes in 12 monatliche Zahlungen.
Ihr Argument ist, dass eine zweimalige Zahlung im Jahr für das Unternehmen, welches unsere Gehaltszahlungen zukünftig bearbeiten soll, mehr Arbeit bedeuten würde und somit höhere Kosten für uns, was jedoch noch nicht bewiesen ist. Es war einfach eine Behauptung der GF.
Als ich erwähnte, dass die jetzige Methode ja auch in den meisten Arbeitsverträgen verankert sei, meinte die GF nur, dass man sich dann die Arbeitsverträge nochmal anschauen und diese ggf. anpassen müsse.
Wenn ich richtig informiert bin, habe ich ja als BR hier ein klares Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, was die GF offenbar nicht weiß oder mindestens nicht bedenkt.
Dadurch dass die GF nun jedoch nochmal eine Email von jeder/jedem MA haben möchte, inkl. einer Begründung, gibt es nun schon wieder Unruhe in der Belegschaft und es besteht die Gefahr, dass jetzt die/der ein oder andere MA einknickt und dann doch schreibt, dass ihm beide Methoden recht seien (oder sich gar für die neue Methode ausspricht) und das aus Angst vor einem weiteren Steit oder noch mehr Unruhe. Genau das könnte von der GF auch so geplant sein, damit sie ihre Methode durchsetzen kann, indem sie durch die gewünschten Emails weiteren Druck auf die Belegschaft ausübt.
Ich muss dazu noch kurz sagen, dass wir in den vergangenen 5-6 Jahren erhebliche Unruhe mit der vorherigen GF hatten, die jetzt zum Glück nicht mehr hier ist. Leider führt sich die neue GF mit einer solchen Aktion auch nicht wirklich gut ein...
Meine Frage ist nun, wie Ihr in dieser Situation und an meiner Stelle vorgehen würdet?
Danke und schöne Grüße, imebro
Community-Antworten (7)
12.09.2024 um 11:50 Uhr
Der Mehraufwand liegt m.E. auf der Hand.
- Erfassung der Daten in die HR-Software
- Software-Probelauf
- Buchung über interne Hauptbuchkonten
- Meldung an FA und die Sozialversicherungsträger
- separate Abrechnungen
Bei einem externen Dienstleister ist es wahrscheinlich, dass er entweder zeitlichen Mehraufwand oder eben bestimmte Arbeitseinheiten in Rechnung stellt.
Insofern ist zumindest der Antritt des AG ziemlich klar.
Grundsätzlich ist der BR bei der Gestaltung von Entlohnungsgrundsätzlich ja auch ins Boot zu holen, so weit so klar.
ABER:
Das Eigentor, diese Regelung unterschiedlich in Einzelverträge zu bringen, hat er sich allerdings selbst geschossen. Ein Verweis auf eine vernünftig geregelte BV wäre praktikabler gewesen, und im Einvernehmen mit dem BR auch pragmatisch zu ändern gewesen.
Für diese Unzulänglichkeiten nun den BR vor den Karren zu spannen, damit dieser ein Stimmungsbild einholt, finde ich auf dem ersten Blick ziemlich daneben. Auch der Antritt, nun Begründungen einzufordern, ist Quatsch. Was soll der AG damit anfangen? Selbst wenn die Begründung "weil wegen ist so" lautet, kann der AG damit nichts machen, weil er Regelungen aus dem AV nicht einseitig ändern kann. Mehr als ein einfaches "ja" oder "nein" braucht es hier nicht.
Er selbst hat mit einzeln MA Regelungen getroffen, also muss er diese auch direkt mit den MA neu verhandeln, wenn er es anders wünscht. Das wäre dann erneut eine zweiseitige Vereinbarung, die a) den BR nicht tangiert und b) nicht erzwungen werden kann, wenn der MA nichts ändern will.
Aus meiner Sicht muss er die Suppe selbst auslöffeln.
Ähnlich wäre es bei einer betriebliche Übung. Da diese ebenfalls Bestandteil von individualrechtlichen Verträgen wird, ist auch hier der BR raus.
12.09.2024 um 12:42 Uhr
Die MA bekommen das Geld früher und können es ausgeben oder mit Zinsen anlegen.
Keine Ahnung, wieso man für "lassen wir so wie es ist" votiert.
12.09.2024 um 13:20 Uhr
Danke für Eure Antworten.
@celestro: Es ging ja in meiner Frage nicht darum, welche Methode Ihr hier besser findet, sondern wie ich als BR weiter vorgehen soll.
Aber es hat sich noch etwas ergeben...
Und zwar habe ich aktiv bei einer Steuerkanzlei angerufen (die Kanzlei, die wahrsch. in Kürze unsere Gehaltsbearbeitung übernehmen wird) und dort die Frage gestellt, ob es tatsächlich höhere Kosten verursacht, wenn die jetzige Methode (2 Zahlungen im Jahr) geändert wird zu einer Aufteilung auf 12 Monate.
Die Antwort war sehr deutlich, denn der Herr meinte, dass die Steuerkanzlei einen Pauschalbetrag pro Person nehmen würde. Dabei sei es egal, ob das 13. Monatsgehalt in 2 Zahlungen pro Jahr gezahlt werde oder auf 12 Monate aufgeteilt.
Das habe ich nun bereits der Belegschaft mitgeteilt, damit niemand Angst hat, sich in der Email an die GF für die bisherige Methode auszusprechen.
Weiterhin werde ich das auch der GF mitteilen und damit dürfte das Ding dann auch durch sein... notfalls dann über meine Nicht-Zustimmung.
Danke und Grüße, imebro
12.09.2024 um 14:50 Uhr
Crossposting
12.09.2024 um 16:14 Uhr
@Muschelschubser, der BR ist in der vollen Mitbestimung wann und wie das Gehalt ausgezahlt wird. Was in den Arbeitsverträgen steht ist unerheblich.
12.09.2024 um 16:28 Uhr
@Catweazle Bei einem kollektiven Bezug sehe ich das auch so.
Wenn aber zum Teil einzelvertraglich davon abgewichen sind, bewegen wir uns im Individualrecht. Da wir als BR nicht einmal die Chance haben, die Arbeitsverträge einzufordern, sehe ich nicht wie man hier ein MBR geltend machen sollte.
12.09.2024 um 23:01 Uhr
Hier geht's um alle Mitarbeitet. Wenn das kein kollektiver Bezug ist.
Verwandte Themen
Mitbestimmungsrecht - rückwirkender Anspruch?
Hallo! In unserem Unternehmen haben wir einen Fall, in dem ein Abteilungsleiter 2005 ohne Rücksprache mit dem Betriebsrat die Bemessungsgrundlage für den Bonus seiner Mitarbeiter geändert hat. Bis
Insolvenz und Zahlungen danach durch Insolventverwalter
Hallo, meine Firma hat im Juli 2012 Insolvenz angemeldet. Da noch geringe Aufträge bearbeitet werden mußten, haben wir die Kündigung am 8.10.2012 zum 31.01.2013 erhalten. Juli, Aug. u. Sept. 2012
AT-Min Jahresgehalt
Hallo Freunde, bei uns gibt es wieder Diskussionen um das AT-Min im Metall-Bayern-Bereich Hauptpunkt der Diskussion ist die Frage, ob die Basis das Tarif-Monatsgehalt oder das Tarif-Jahresgehalt ist
Zielsetzungsgespräche - für MA ohne 13. Monatsgehalt?
Hallo, ich nochmal! In unserem Unternehmen erhalten alle MA die vor 07/2001 eingestellt wurden, ein 13. Monatsgehalt. Voraussetzung dafür ist es, die Ziele, die am Anfang eines jeden Jahres mit de
Übertarifliche Zulagen streichen
Kann der Arbeitgeber übertarifliche und freiwillige zulagen ohne weiteres so einfach kündigen? Wenn ja, welche Fristen muss er dabei einhalten? Und wie ist das, wenn der Mitarbeiter nicht in der Gewe