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Insolvenz und Zahlungen danach durch Insolventverwalter

D
Dettmann
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

meine Firma hat im Juli 2012 Insolvenz angemeldet. Da noch geringe Aufträge bearbeitet werden mußten, haben wir die Kündigung am 8.10.2012 zum 31.01.2013 erhalten. Juli, Aug. u. Sept. 2012 Insolvenzgeld. Das ist ja soweit in Ordnung oder? Die Firma ist nicht mehr vorhanden und die Produktion (besondere Artikel für die gleichen Kunden) mit "unseren" Maschinen wird im Ausland weitergeführt. Kündigungsschutzklage hatte keinen Erfolg.

Habe jetzt v. Insolvenzverwalter folgende Mitteilung erhalten: voraussichtlich wird es auf die Masseverbindlichkeiten 100 % Quote geben und damit auch auf den Sozialplan Zahlungen. Die genauen Werte stehen erst fest, wenn die Altmasseverbindlichkeiten aufgearbeitet sind.

Was bedeutet das für meine folgenden Forderungen? Was gehört zu Masseverbindlichkeit und was in d. Sozielplan?

  1. Monatsgehalt und Kündigungsfrist zum 30.11.2013. So steht es in meinen Arbeitsvertrag.

  2. Monatsgehalt anteilig v. Jan. 2012 bis Juni 2012 vor der insolvenz gehört zur Masseverbindlichkeit oder zum Sozialplan? Urlaubsgeld für 2012 erhalten.

  3. Monatsgehalt anteilig v. Juli bis Sept. 2012 war im Insolvenzgeld erhalten.

  4. Monatsgehalt anteilig v. Oktober 2012 bis Jan. 2013 nicht erhalten. Masseverbindlichkeit oder zum Sozialplan?

  5. Monatsgehalt und Urlaubsgeld anteilig v. Febr 2013 bis Nov. 2013 nicht erhalten. Das ist wohl ein "Verfrühungsschaden" oder? Wo wird dieser berücksichtigt in der Masseverbindlichkeit oder im Sozialplan?

Bin ab Sept. 2012 arbeitsunfähig. Ist dadürch etwas besonderes zu beachten? Die Gewerkschaft ist nicht sehr hilfreich in dieser Sache.

Einige Fragen aber ich hoffe auf Antworten von Euch.

Danke.

1.10903

Community-Antworten (3)

H
Hoppel

21.07.2013 um 19:24 Uhr

@ Dettmann

Dieser Leitfaden erläutert nachvollziehbar, wann z.B. Lohnansprüche zur Masseverbindlichkeit gehören und wann nicht.

http://www.insolvenz-ratgeber.de/fileadmin/ir/Leitfaden/Arbeitnehmerleitfaden.pdf

Was man aber schon jetzt sagen kann > vom AG nicht oder nur anteilig gezahlte Gehälter haben nichts mit einem Sozialplan zu tun.

Ansonsten sind Deine Fragen durch einen Anwalt oder den Insolvenzverwalter zu beanworten. Von unverbindlichen Meinungsäußerungen, wie sie hier getätigt werden, kannst Du Dir noch nicht einmal ein Brötchen kaufen!

D
Dettmann

22.07.2013 um 19:46 Uhr

Hallo noch mal,

danke Hoppel für deine Antwort und d. Leitfaden wo ich evtl. meine Fragen beantwotet bekomme.

Aber auf meine speziellen Fragen sind im Leitfaden auch keine Antworten vorhanden. Oder ich finde die Zusammenhänge zu meinen Fragen nicht. Wie werden meine Forderungen vor und nach der Insolvenz eingestuft. Hatte deshalb geziehlt meine Fragen gestellt und auch die Zeiten angegeben. Masseverbindlichkeit oder Sozialplan.

Danke für weitere Infos.

H
Hoppel

22.07.2013 um 21:31 Uhr

Wiederholung ...

Nicht oder nur teilweise gezahlten Gehälter und ein Sozialplan sind voneinander getrennt zu betrachtende Sachverhalte! Das Eine hat nichts mit dem Anderen zu tun.

Du solltest Dich entweder an einen Anwalt und/oder den Insolvenzverwalter wenden!

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