AT-Min Jahresgehalt
Hallo Freunde, bei uns gibt es wieder Diskussionen um das AT-Min im Metall-Bayern-Bereich Hauptpunkt der Diskussion ist die Frage, ob die Basis das Tarif-Monatsgehalt oder das Tarif-Jahresgehalt ist - und damit stehen folgende Alternativen da: Alternative 1: Monatsgehalt 7/4 1,25 Alternative 2: größer als (Monatsgehalt 7/4 & max. tarifl. Leistungszulage) Alternative 3: Jahresgehalt: (Monatsgehalt 7/4 13,27) 1,25 Alternative 4: größer als Jahresgehalt: (Monatsgehalt 7/4 & max. tarifl. Leistungszulage) 13,27
Was meint ihr, welche Alternative ist richtig (oder gibt's noch weitere?). Und wisst ihr evtl. ein Urteil dazu?
Community-Antworten (1)
14.05.2007 um 10:46 Uhr
Ein Außertariflicher Vertrag ist nur dann gegeben, wenn Aufgabe, Ziele Arbeitszeit (40 Std Woche) und Vergütung weit über Tarifniveau incl. Leistungszulagen liegen. Die Verträge sind dann individuell verhandelbar. Grobe Anhaltspunkte sind: In der Regel Bezug zum Jahresgehalt, in der Tendenz zu Alternative 4 Allerdings sind Zielvereinbarungen, Erfolgsbeteiligungen und „weiche Kriterien“ wie Dienstwagen, Handy usw. zu berücksichtigen und evtl. anzurechnen. Eine abschließende Antwort kann ich nicht geben, da dies von Branche und Unternehmen immer unterschiedlich sein wird.
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