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falsche Tätigkeitsbezeichnung

N
Nijeflo679.
Sep 2024 bearbeitet

Hallo, eine allgemeine Frage. Wenn eine Berufsbezeichnung (z.B. MDA - f. Mediz. Dokum.ass. statt eigentlich MD f. Mediz. Dokumentar) auf den Stimmzettel steht, wäre die Wahl damit ungültig?

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Community-Antworten (3)

G
GabrielBischoff

09.09.2024 um 11:10 Uhr

Wenn dadurch eine Verwechslungsgefahr mit einem anderen Kandidaten besteht. Das Arbeitsgericht wird sich ja fragen, welche Auswirkung das jetzt auf die Wahl hatte.

OH
Olav HB

09.09.2024 um 11:11 Uhr

Die Abkürzung MDA ist eigentlich korrekt:

Der Medizinische Dokumentationsassistent (MDA) oder Staatlich geprüfte medizinische Dokumentationsassistent ist ein landesrechtlich geregelter Beruf. Das Berufsbild umfasst die Organisation und Dokumentation, Statistik und Datenverarbeitung in der Medizin (vgl. Medizinische Dokumentation).

und somit kein Grund die Wahl anzufechten.

L
lolium

09.09.2024 um 11:44 Uhr

selbst wenn die Bezeichnung nicht ganz korrekt ist, (MDA Ausbildung wie von Olav beschrieben, MD eher weiterführende Qualifikation?) würdest du die Wahl deshalb anfechten wollen?

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