Die Geschäftsleitung wollte eine Kameraüberwachung an bestimmten Kassen durchführen, da es dort zu Unregelmäßigkeiten gekommen war. Um die Mitbestimmung zu umgehen, verdächtigte sie ein BR-Mitglied, als Täter in Frage zu kommen, obwohl dieses nie an einer Kasse gearbeitet hatte und auch kein Passwort zu deren Bedienung besaß. Laut einer Absprache mit dem GBR konnte dann angeblich der örtliche BR umgangen werden. Kann sich das BR-Mitglied gegen diese falsche Verdächtigung zur Wehr setzen?