ja der wahlvorstand hatt das falsche wahlausschreiben abgehangen und danach informiert das er es abgahangen hätte weil es das falsche ist.
normaler weise darf er ja keine wahlunterlagen vernichten,den es gibt ja genügend zeugen von unserer liste die das wahlausschreiben gelesen haben nachdem es ausgehangen hatte.
auserdem habe ich ja auch den schriftlichen erhalt von unserer liste,dieser ist vom wahlvorstand unterschrieben.
also ich habe meine liste in kopie sowie die schriftliche bestedigung vom erhalt des wahlvorstands.
also währe doch der wahlvorstand in der beweisschuld auf welches wahlausschreiben
ist die liste eingereicht wurden.
er darf ja das neue wahlausschreiben nicht auf den alten aushangthermien zurück dotieren