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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einstellung; befristete Stelle in eine unbefristete umwandeln - mit einem deutlich niedrigeren Gehalt?

U
Uwe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ich habe eine Frage zum §99 und §87 es ist geplant eine befristete Stelle in eine unbefristete zu wandeln. Eigentlich super jedoch soll der Kollege mit einem deutlich niedrigeren Gehalt eingestellt werden.(25%) wie Kollegen mit gleicher Tätigkeitsbezeichnung und Arbeitsaufgabe in diesem Bereich.

Nun ist unser Unternehmen nicht TV gebunden und es gibt auch keine BV zur Eingruppierung. Was kann ich mit welchen Konsequenzen tun?

Gruss Uwe

4.86604

Community-Antworten (4)

M
MiPa

12.03.2007 um 09:44 Uhr

Erst einmal kannst Du Deinen AG auf § 99 aufmerksam machen und ihm vielleicht androhen das ihr die Einstellung verhindern werdet. Das zweite macht aber wenig Sinn den ihr würdet dann ja gegen den AN handeln. Manchmal ist es aber notwendig um dem AG zu zeigen das es auch anders geht.

U
Uwe

12.03.2007 um 15:44 Uhr

Erst einmal danke MiPa. Stellt sich jetzt die Frage ob es sich bei der Maßnahme um eine Neueinstellung handelt Da fällt ja Abs2 Nr4 weg, welcher mir hier als Verweigerungsgrund einfällt. gruss Uwe

T
trullalla

12.03.2007 um 16:21 Uhr

Auch ohne TV und BV: es gilt hier seit neustem auch das AGG(Allgem. Gleichbehandlungsgesetz). Da insbes. §2 ab Abs. 17..., hier sähe ich in § 99 Abs. 1 Handlungsfähigkeit.. Gruss trullalla

P
paula

12.03.2007 um 22:13 Uhr

@trullalla

noch Fasching?

wo gibt es denn im AGG "§2 ab Abs. 17"????

Wo konstruierst Du denn eine Benachteilung wegen Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität her?

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