Hallo zusammen,
wir haben einer betriebsbedingten Kündigung wegen sozialer Ungerechtfertigkeit wiedersprochen. Am Montag hat der MA die Kündigung zum 30.04.2009 erhalten. Jetzt stellte sich heraus, dass es falsche Angaben im Anhörungsbogen gab. Dort stand ein falsches Eintrittsdatum und eine falsche Kündigungsfrist-nicht gravierend,aber falsch.
Haben diese falschen Angaben eventuell Einfluss auf den Ausgang einer Kündigungsschutzklage?
L.G. Marco