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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Falsche Anhörungsangaben

MH
marco hb
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben einer betriebsbedingten Kündigung wegen sozialer Ungerechtfertigkeit wiedersprochen. Am Montag hat der MA die Kündigung zum 30.04.2009 erhalten. Jetzt stellte sich heraus, dass es falsche Angaben im Anhörungsbogen gab. Dort stand ein falsches Eintrittsdatum und eine falsche Kündigungsfrist-nicht gravierend,aber falsch. Haben diese falschen Angaben eventuell Einfluss auf den Ausgang einer Kündigungsschutzklage? L.G. Marco

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Community-Antworten (2)

C
carrie

31.03.2009 um 10:08 Uhr

@marco hb Die Klage wird deshalb sicher nicht anders ausgehen und zu den Fristen wegen Einhaltung einer Klage bei falschen Angaben siehe hier:

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2005&Sort=3&anz=81&pos=0&nr=11002&linked=urt

L
Laffo

31.03.2009 um 12:29 Uhr

Hallo marco

der Mitarbeiter sollte Kündigungsschutzklage erheben.Dies kann er mittels RA oder GEW oder,falls er keine Rechtsschutzversicherung besitzt auch selbst direkt beim ArbG machen.Darin sollte er auch erwähnen, dass dem BR in der Anhörung zur Kündigung falsche Angaben getätigt wurden. Denn,für die Zukunft, hättet ihr als BR dies sofort erkannt,hättet ihr die Anhörung mittels ordentlichem Beschluss aufgrund falscher Angaben abgelehnt & am letzten Tag(!!!!)der Anhörungsfrist zurück gegeben. Als nächstes,wer hat die Anhörung entgegen genommen,der BRV o.stvBRV o.ein BRM? Bitte immer nur das geschäftsführende BRM!& aufm Anhörungsbogen das Eingangdatum des BR notieren.

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