Erstellt am 31.03.2009 um 08:08 Uhr von carrie
@marco hb
Die Klage wird deshalb sicher nicht anders ausgehen und zu den Fristen wegen Einhaltung einer Klage bei falschen Angaben siehe hier:
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2005&Sort=3&anz=81&pos=0&nr=11002&linked=urt
Erstellt am 31.03.2009 um 10:29 Uhr von Laffo
Hallo marco
der Mitarbeiter sollte Kündigungsschutzklage erheben.Dies kann er mittels RA oder GEW oder,falls er keine Rechtsschutzversicherung besitzt auch selbst direkt beim ArbG machen.Darin sollte er auch erwähnen, dass dem BR in der Anhörung zur Kündigung falsche Angaben getätigt wurden.
Denn,für die Zukunft, hättet ihr als BR dies sofort erkannt,hättet ihr die Anhörung mittels ordentlichem Beschluss aufgrund falscher Angaben abgelehnt & am letzten Tag(!!!!)der Anhörungsfrist zurück gegeben.
Als nächstes,wer hat die Anhörung entgegen genommen,der BRV o.stvBRV o.ein BRM?
Bitte immer nur das geschäftsführende BRM!& aufm Anhörungsbogen das Eingangdatum des BR notieren.