Überwachung der Arbeitszeit
Hallo zusammen,
Wir haben in unserem Verein eine Arbeitszeitkarte. In dieser erfasst jeder MA selbstständig seine tägliche Arbeitszeit. Am Ende des Monats wird diese von der Leitung überprüft und mit dem Dienstplan abgeglichen. Der Geschäftsführer hat bei einem MA Unstimmigkeiten festgestellt. In einem Gespräch wurde dem MA mitgeteilt, dass er sich zukünftig bei Arbeitsbeginn anmelden und bei Arbeitsende abmelden soll an der Tätigkeitsstelle. In welcher Form, das wurde nicht festgelegt. Nun hat die Leitung der Einrichtung, in welcher der MA tätig ist eine Liste angefertigt, zusätzlich zur Arbeitszeitkarte, in welcher der MA den Beginn eintragen und unterschreiben lassen muss und ebenfalls das Ende der täglichen Arbeit. Quasi jeder MA, welcher in der Einrichtung tätig ist wie der Betroffene ist dazu berechtigt diesen MA somit tu kontrollieren. Das grenzt meiner Meinung nach an Mobbing. Wie ist eure Meinung dazu?
Community-Antworten (5)
06.09.2024 um 08:54 Uhr
Man kann es als pragmatische Lösung sehen wenn der MA nicht jedes mal erst einen bestimmten MA aufsuchen muss. Im Übrigen kann er sich glücklich schätzen relativ glimpflich davon gekommen zu sein. Bei Arbeitszeitbetrug ist auch mal eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung drin.
06.09.2024 um 10:18 Uhr
Zitat momoko31 "Der Geschäftsführer hat bei einem MA Unstimmigkeiten festgestellt."
Zitat seehas "Im Übrigen kann er sich glücklich schätzen relativ glimpflich davon gekommen zu sein. Bei Arbeitszeitbetrug ist auch mal eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung drin."
Seehas, du kennst nichts über die Unstimmigkeiten aber verurteilst schon! Typisch für die heutige Gesellschaft. Wie im Mittelalter bei der Hexenverbrennung.
Es muss doch erstmal geklärt werden, was das für Unstimmigkeiten sind. Vielleicht hat der GF ja einen Denkfehler, gibt es ein zweites Zeiterfassungssystem?...
06.09.2024 um 11:17 Uhr
"Wir haben in unserem Verein ..........." ????
06.09.2024 um 11:35 Uhr
In der Arbeitszeitkarte gibt es eine Spalte in welcher eingetragen wird warum Überstunden entstanden sind. Und auch, warum man eher gegangen ist. Im vorliegenden Fall verhält es sich so, dass Leitung der Einrichtung gemeinsam mit dem MA die Arbeitszeitkarte angefertigt hat. Sie hat auch nach dem Grund der Überstunden gefragt, diese aber nicht eingetragen. Somit war es für den Geschäftsführer nicht nachvollziehbar wie die Stunden entstanden sind. Nun soll der MA für den Fehler der Leitung verantwortung übernehmen. Das hätte ich vermutlich noch dazu schreiben sollen in meiner Frage, dass die Bedingungen so sind...
06.09.2024 um 12:22 Uhr
Ist dies bei dem MA einmalig passiert oder des Öfteren? Evtl. liegt auch gar kein Arbeitszeitbetrug vor, da ja nur die Begründung fehlt.
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