Erstellt am 13.04.2015 um 12:26 Uhr von Pickel
"Grundsätzlich dürfen die Daten ja nicht für eine Überwachung hergenommen werden"
-> wer sagt das? Jede Überprüfung der gemeldeten Stunden gegen vorgegebene Stunden ist streng genommen eine Überwachung des rechtzeitigen Erscheinens.
Daher ist auch euer Ansatz, dass nur bei Verdacht ausgewertet werden soll, völliger Humbug. Es ist gerade die Aufgabe von automatischen Zeiterfassungssystemen, permanent gewisse Überwachungsaufgaben zu übernehmen. Dazu gehört als allererstes auch selbstverständlich die Auswertung der gemeldeten Zeiten...
Den ersten Fehler habt ihr ja schon gemacht, dass ihr der Einführung des Systems zustimmt und danach darüber eine noch nicht einmal vorher abgesprochene BV abschließen wollt.
Erstellt am 13.04.2015 um 12:34 Uhr von Beyonder
Ihr hattet dem Zeiterfassungssystem zugestimmt. Damit sind erst mal die Bedingungen für alle Seiten geregelt. Alles was nicht explizit im Detail geregelt wurde wird durch gesetzliche Bestimmungen geregelt.
Zu Beachten ist, dass der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet ist darauf zu achten, dass die geltenden Gesetzte und Bestimmungen in seinem Betrieb eingehalten werden Auch das ArbZG). Was schwierig ist, wenn er die Daten nicht auswerten darf.
Ihr habt dem AG jetzt einen Entwurf für eine BV übergeben, die sich mit den Daten befasst, die aus diesem System ergeben. Jetzt sind beide Parteien gehalten sich "wohlwollend" um einen Kompromiss zu bemühen.
Erstellt am 13.04.2015 um 14:19 Uhr von gironimo
Im Grunde genommen zielt die Frage auf die Funktionsweise der Mitbestimmung.
Das Wort Mitbestimmung im BetrVG ist so zu deuten, das hier AG und BR einen gemeinsamen Nenner (Mittelweg, Kompromiss) finden müssen, damit eine Maßnahme durchgeführt werden kann.
Dabei ist die Rolle des BR nicht nur darauf beschränkt zu prüfen, was der AG u.U. darf oder nicht ( das greift zu kurz).
Vielmehr gibt es hier zwei verschiedene Positionen, wie mit den Daten umgegangen werden soll. Vorgesehen ist in diesen Fällen Argumentieren, Überzeugen, Mittelweg suchen.
Und wenn Ihr Euch nicht einigen könnt, darf der AG nicht irgend etwas machen - nein, es ist die Einigungsstelle vorgesehen (die eine der beiden Seiten anrufen kann). Und auch in der E-Stelle ist dann wieder Überzeugungsarbeit gefragt.
Darum: Wenn in Deiner frage steht "muss denn der AG ..." oder "muss der BR..." kann die Antwort nur lauten: Es kommt darauf an, auf was Ihr Euch einigt. Vielleicht kann Euch ein Sachverständiger weiter helfen (einer, der sich mit den Inhalten auskennt; nicht unbedingt ein Jurist)