Hallo zusammen,
da ich im Betriebsverfassungsgesetz nichts gefunden habe, hoffe ich das ihr mir weiterhelfeb könnt. Bei uns im Betrieb wurde ein Zeiterfassungssystem ( mit Zustimmung des BR ) eingeführt. Nun möchten wir vom BR eine BV schreiben, wie z.B mit den Daten umgegangen wird. Grundsätzlich dürfen die Daten ja nicht für eine Überwachung hergenommen werden. Daher möchten wir in der BV stehen haben, das die GL die Daten nur bei einem Verdacht ( falsches Stempeln ) auswerten darf und dann aber nur wenn der BR dem zustimmt. Diesen Entwurf von der BV haben wir der GL vorgelegt. Diese möchte aber das nicht akzeptieren und jederzeit an die Daten ran und dann im falls was wäre, den BR informieren. Nun meine Frage. Darf der Arbeitgeber die Daten ohne der Zustimmung des BR auswerten? In meinen Augen wäre es ja dann eine Überwachung. Muss der BR nicht zumindest im Vorfeld informiert werden, dass z.B ein Verdachte gegen Mitarbeiter XY vorliegt und die GL daher die Daten auswerten möchte. Danke schon mal für eure Meinung.