Videokonferenz, Verpflichtung zur Nutzung der WebCam
Hallo zusammen,
Unser AG plant, bei Videokonferenzen im HomeOffice die MA zu verpflichten, die WebCam einzuschalten. Ich halte das noch nichtmal aus Gründen der Überwachung am Arbeitsplatz für fraglich, sondern als Eingriff in die Privatsphäre des Mitarbeiters, da er ja in seinen eigenen 4 Wänden ist und vielleicht nicht möchte, das der AG seine Wohnung sieht.
Nochmal, es geht mir nicht unbedingt um den Aspekt der Überwachung am Arbeitsplatz, sondern einfach um Privatsphäre des MA. Eine Suche hier im Forum zeigt alles nur bzgl. Überwachung am Arbeitsplatz bzgl. Kameras, so wie google auch.
Habt Ihr Erfahrung? Urteile? Greift §87BetrVG?
Danke schonmal
Community-Antworten (11)
24.04.2020 um 13:40 Uhr
also da seid ihr als BR doch voll in der MB, wenn ihr das nicht wollt dann gibbet dat net!
24.04.2020 um 13:41 Uhr
Eine Videokonferenz ohne "Video" Bild nennt sich Telefonkonferenz. *Spass beiseite.
Ja natürlich greift der 87er - also Mitbestimmung.
Aber das ganze ist doch technisch einfach zu lösen. In der Regel haben die Programme wie Skype, Teams o.ä.
- eine Weichzeichnungfunktion des Hintergrundes - da erkennt man "wenig bis nix" oder
- man kann ein selbstgewähltes Hintergrundbild einfügen - ich befinde mich bei jeder tätlichen Besprechung seid 4 Wochen woanders :)
24.04.2020 um 14:01 Uhr
Was ist denn das "berechtigte Interesse" des Arbeitgebers daran?
Wenn der Arbeitnehmer kein separates Arbeistzeimmer hat (und das dürfte momentan in der Mehrzahl der Fälle so sein), dann wird er (sofern er kein zurückgezogenes Einsiedlerleben führt) häufig nicht sicher verhindern können, dass auch mal eine andere Person im Bereich der Kamera auftaucht. Damit beginnen dann die rechtlichen Probleme.
Ferner: Wie stellt der Arbeitgeber sicher, dass keine unautorisierten Screenshots angefertigt werden (Recht am eigenen Bild)?
Aus verschiedenen Gründen ist es eigentlich empfehlenswert auf Video zu verzichten, wenn es nicht zwingend erforderlich ist. Zum Einen wegen der notwendigen Bandbreite, das sit zwar zu "Friedenszeiten" kein Problem, im Moment aber häufig schon (insbesondere wenn das über ein VPN geht). Da sich technisch nicht ausreichend sicherstellen lässt, dass die Kamera nicht remote angschaltet wird, sollte jeder Laptop mit einer Kameraabdeckung versehen sein. Der Zwang zur Benutzung der Kamera führt dann dazu dass nach der Benutzung u.U. vergessen wird, die Abdeckung wieder zu schließen.
Ich würde hier den Arbeitgeber bitten, mir das Sicherheitskonzept vorzulegen und dabei bitte auch z.B. zu klären, ob und wie lange diese Bilder irgendwo (zwische)gespeichert werden, wie die Anfertigung von Screenshots verhindert wird, wie verhindert wird dass Unbeteiligte gefilmt werden usw. Damit dürfte sich das Thema schnell erledigt haben...
Ein Verweis auf technische Möglichkeiten wie von Kjarriganvorgeschlagen halte ich für untauglich, aber vielleicht kann der Arbeitgeber ja dafür ein Konzept vorlegen welches sicher funktioniert. (Normalerweise würde ich jetzt hier einen Teufel-Smiley setzen)
24.04.2020 um 15:02 Uhr
alleine schon aus der BR-Arbeit heraus sind wir inzwischen großer Fan von solchen Videocalls. Wir organisieren unsere BR-Arbeit darüber inzwischen recht effektiv und daher kann ich den AG schon verstehen. Es ist was anderes, wenn man sich sehen kann und es geht nicht so viel an Details in der Kommunikation verloren. Dass man es verpflichtend macht, würde ich als BR sicher auch versuchen zu bekämpfen. Aber in der gegenwärtigen Situation würde ich den AG nicht stressen mit solchen typischen BR-Reflexen wie Sicherheitskonzept(muss man ja auch nicht, da man eh in der Mitbestimmung ist). Ich wäre da als BR an einer schnellen und pragmatischen Lösung interessiert, die den Geschäftsbetrieb maximal unterstützt. Denn wir sind froh, wenn es uns nächstes Jahr noch am Markt gibt.... aber das ist nur meine Meinung und ich weiß dass man das natürlich ganz anders sehen kann.
24.04.2020 um 15:20 Uhr
Einfach nein sagen. Gerade wenn man aus der Not heraus selbst BR Arbeit als Videokonferenz macht, müsste man eigentlich die Schwachstellen bestens kennen.
Und es gibt eine Zeit nach Corona. Was will man dann dem Arbeitgeber entgegen halten, wenn man nicht schon jetzt seine Bedenken vorgetragen hat und diskutiert hat.
24.04.2020 um 15:48 Uhr
Also ich arbeite in einem Unternehmen in dem schon seit mindestens 20 Jahren der größte Teil der Kommunikation über Telefon bzw. TelCo läuft. Ich sehe da in der Regel keinerlei Zusatznutzen der Bewegtbildübertragung. Häufig berät man ja sowieso über irgendwelche Dokumente die dann "geshared" werden und damit sind die Bilder der Beteiligten quasi nicht mehr existent. Da habe ich auch noch nicht feststellen können, dass da irgendwelche Details in der Kommunikation verloren gingen. Vor einigen Jahren wurde auch sauteures Equipment angeschafft und Büroraum frei gemacht damit man bei Videokonferenzen gefühlt miteinander an einem Tisch sitzt. Nach anfänglicher Begeisterung stehen diese Räume jetzt mehr oder minder rund um die Uhr leer.
Ein Sicherheitskonzept braucht es nicht, weil man eh in der Mitbestimmung ist? Das ist nun ein Gedankengang dem ich überhaupt nicht folgen kann. Wie kann Mitbestimmung ein Sicherheitskonzept ersetzen?
Und Du meinst ernsthaft dass sich die Frage ob es Euch nächstes Jahr noch gibt daran entscheidet ob man die Gesichter der Teilnehmer in einem Skype-Meeting sehen kann?
Wenn ein Arbeitgeber sich dezeit darüber den Kopf machen kann, dass er die Arbeitnehmer anweisen möchte, bei VVideokonferenzen die Benutzung der Kamera anzuweisen, dann hat dieser Arbeitgeber offensichtlich keine wichtigen Probleme die er zu lösen hätte.
24.04.2020 um 16:24 Uhr
will der MA verhindern, dass der Chef die Wohnung sieht ... Regenschirm. Problem gelöst!
24.04.2020 um 18:15 Uhr
mir war schon klar dass du jetzt dagegen schießt. Ich habe meine Meinung gesagt und du sagst Deine. Im Gegensatz zu dir verkneife ich mir aber das nun so wie du zu werten, da ich finde die Unternehmen haben gerade sehr unterschiedliche Probleme. Gegenwärtig braucht es schnelle Lösungen. Unser Unternehmen auch wenn es groß ist hat innerhalb von 6 Wochen einen großen 3-stelligen Millionenbetrag an Abschreibungsbedarf. Da geht es um die Wurst. AG und GBR/BR tun gegenwärtig alles, damit wir besser aus der Krise raus kommen als unsere Mitbewerber, denn dann werden wir im Gegensatz zu vielen anderen nächstes Jahr vielleiht noch da sein. Wir haben eine sehr dezentrale Struktur und uns hilft alles was der Zusammenarbeit nutzt. Daher stehen wir dem Thema sehr aufgeschlossen gegenüber. Du darfst es gerne anders sehen
"Ein Sicherheitskonzept braucht es nicht, weil man eh in der Mitbestimmung ist? Das ist nun ein Gedankengang dem ich überhaupt nicht folgen kann. Wie kann Mitbestimmung ein Sicherheitskonzept ersetzen?" Dem kannst du nicht folgen? OK... der AG will jetzt was kurzfristig. Da muss ich ihn doch nicht in die Schleife mit Sicherheitskonzept schicken, wenn ich es eh nicht will. Der BR muss ja keinen Grund nennen beim 87 I Nr. 6.... jetzt verstanden?
24.04.2020 um 18:48 Uhr
Ich bin da auch eher der Prakmatiker. Ich denke in vielen Berufen ist Videokonferenz schon längst Regel geworden und die Welt ist dabei nicht untergegangen. Gerade die jüngeren Mitarbeiter haben damit auch überhaupt keine Probleme. Früher oder später werden wir uns wohl alle mit dem Thema befassen müssen und eine Lösung finden. Wenn ich nicht will, dass jemand meine Wohnung sehen kann, dann dreh ich mich halt so, dass im Hintergrund eine weiße Wand ist. Dann weiß mein Chef, der hat zuhause eine weiße Wand. Glückwunsch und viel Spass mit der Information! Ich sehe in Videokonferenzen sehr wohl einen Vorteil. Aus meiner Erfahrung ist es eben doch ein großer Unterschied, nur zu telefonieren, ober dem Gegenüber in die Augen sehen zu können. Das mit dem Dokumente "sharen" und gleichzeitig den Teilnehmer sehen ist wohl eher eine Frage der Technik. Man kann Bildschirme auch teilen, und wir haben im Homeoffice jeweils 2 Bildschirme, okay ein Vorteil. Aber jeder wie er meint. Themen wie Datensicherheit muss der AG sicherstellen. Dafür sollte er ein entsprechendes Konzept erstellen. Zumindest meine IT sagte uns, kein Problem durch irgendwelche Verschlüsselungen. Und da ist es völlig egal, ob ich in der Firma in meinem Büro sitze, zuhause auf dem Sofa, oder auf Teneriffa am Strand.
27.04.2020 um 16:11 Uhr
"Gegenwärtig braucht es schnelle Lösungen." Die Gelegenheit, des zu sagen nutzen Arbeitgeber immer wieder gerne.
"AG und GBR/BR tun gegenwärtig alles, damit wir besser aus der Krise raus kommen als unsere Mitbewerber, denn dann werden wir im Gegensatz zu vielen anderen nächstes Jahr vielleiht noch da sein." Und die Frage ob Ihr nächstes Jahr "noch da seid" entscheidet sich tatsächlich daran, ob die Kollegen in Videokonferenzen ihr Gesicht zeigen müssen oder nicht? Wenn Euer Arbeitgeber eine Prioritätenliste aufstellen müsste, was getan werden muss, um die Krise zu überstehen, an wievielter Stelle würde wohl "Die Arbeitnehmer müssen verpflichtet werden, bei Videokonferenzen ihr Gesicht zu zeigen!" stehen? Unter den TOP 10?
Die "Schleife" mit dem Sicherheitskonzept hilft dem Arbeitgeber aber zu erkennen dass er noch eine Menge Hausaufgaben zu machen hätte Das erspart dem BR den lapidaren Vorwurf "Der BR stellt sich quer!"
"Aus meiner Erfahrung ist es eben doch ein großer Unterschied, nur zu telefonieren, ober dem Gegenüber in die Augen sehen zu können." Schön und gut! Aber reicht dieser Vorteil aus, sich deshalb über die Bedenken der Mitarbeiter hinwegzusetzen und sie zur Kameranutzung zu verpflichten? Gerade jetzt, wo es doch immer wieder darauf ankommt, die Mitarbeiter auch bei unpopulären Entscheidungen mitzunehmen, würde ich mir als Arbeitgeber das Vertrauenskapital gerade an dieser Stelle doch nicht kaputtmachen. Und ein BR der sich über die Bedenken der Mitarbeiter mit einem flapsigen "Ich wäre da als BR an einer schnellen und pragmatischen Lösung interessiert, die den Geschäftsbetrieb maximal unterstützt." hat seine Aufgaben noch nicht ganz verstanden.
"Man kann Bildschirme auch teilen". Natürlich kann man das. Wenn ich aber beispielsweise daheim nur den Laptop nutze (mangels externem Screen), dann bin ich froh über jeden nutzbaren Quadratzoll damit ich die Texte lesen kann.
"und wir haben im Homeoffice jeweils 2 Bildschirme," Okay! Das ist aber nicht überall so, und schon gar nicht dort wo die Kollegen relativ plötzlich ins Homeoffice gebeten wurden. Außerdem lösst das das Kameraproblem auch noch nicht. Die Kamera ist (zumindest bei mir) im LapTop integriert. Soll ich den jetzt vor den Monitor stellen, damit ich frontal gefilmt werden kann? Ein BR der diese Verpflichtung mit dem Arbeitgeber vereinbart lässt seine Kollegen mit den Problemen im Regen stehen.
"Zumindest meine IT sagte uns, kein Problem durch irgendwelche Verschlüsselungen." Und diese Antwort ist ausreichend?
27.04.2020 um 16:36 Uhr
Vielen Dank für Eure Antworten und Denkanstöße. Ich denke vor dem Hintergrund Privatssphäre, Sicherheitsbedenken und was sich der AG für einen zusätzlichen Nutzen davon erhofft, wenn er die MA zwingen möchte die WebCam einzuschalten, können wir uns sehr schnell und einfach auf die Freiwilligkeit einigen ;)
Euch allen vielen Dank
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