Hallo zusammen,

Unser AG plant, bei Videokonferenzen im HomeOffice die MA zu verpflichten, die WebCam einzuschalten.
Ich halte das noch nichtmal aus Gründen der Überwachung am Arbeitsplatz für fraglich, sondern als Eingriff in die Privatsphäre des Mitarbeiters, da er ja in seinen eigenen 4 Wänden ist und vielleicht nicht möchte, das der AG seine Wohnung sieht.

Nochmal, es geht mir nicht unbedingt um den Aspekt der Überwachung am Arbeitsplatz, sondern einfach um Privatsphäre des MA.
Eine Suche hier im Forum zeigt alles nur bzgl. Überwachung am Arbeitsplatz bzgl. Kameras, so wie google auch.

Habt Ihr Erfahrung? Urteile? Greift §87BetrVG?

Danke schonmal