Betriebsruhe an Feiertagen
Hallo
wir sind ein Betrieb der 24/7 läuft. Nun möchte unser AG an Weihnachten nicht produzieren. Jetzt sind die Verhandlungen mit dem BR.
Muss man an den Feiertagen Urlaub nehmen oder kann da Lohnfortzahlung in Anspruch nehmen?
Bei uns gibt es auch eine Reglung Frühschluss, heisst ab 13 Uhr vor Weihnachten ist, Feierabend. Kann man das als Schichtler auch in Anspruch nehmen, da ja der AG meine Leistung nicht in Anspruch nehmen!!!
Community-Antworten (5)
04.09.2024 um 14:39 Uhr
Ich bin zwar bei Schichtregelungen nicht so Firm aber ich würde es so sehen das Feiertage in den Betriebsferien wie Feiertage zu behandeln sind also kein Urlaub dafür zu nehmen ist. Der Feiertag fällt ja auch außerhalb der Betriebsferien nicht einfach weg sondern muss soweit ich weiß mit Freizeit ausgeglichen werden.
04.09.2024 um 14:40 Uhr
Was sagt denn euer BR? Wie weit sind die Verhandlungen denn schon?
Wir würden als BR erst mal mit den Kolleg*innen sprechen und deren Meinung dazu anhören.
04.09.2024 um 14:47 Uhr
wenn man an Feiertagen frei haben will und der Betrieb läuft muss man Urlaub nehmen. aber jetzt will der AG ja meine Leistung nicht am Feiertag!
der BR hört sich gerade um, wie die rechtliche Regelung ist.
05.09.2024 um 08:26 Uhr
Feiertage sind Feiertage - auch für Schichtarbeiter ... da muss man keinen Urlaub nehmen
05.09.2024 um 09:58 Uhr
Gibt es schon einen Schichtplan für die Zeit? Dann muss man für jede geplanten Arbeitstag auch Urlaub nehmen, wenn Betriebsruhe vereinbart wird.
Häufig haben MA in Vollkonti einen höheren Urlaubsanspruch, weil auch an Feiertagen gearbeitet wird.
Ansonsten ist vieles Verhandlungssache zwischen AG und BR.
So wie es sich für mich anhört, möchte der Arbeitgeber Betriebsruhe vereinbaren, das ist angeordneter Urlaub.
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