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Kann Mitarbeiter zur Arbeit gezwungen werden trotz Urlaub und BV Betriebsruhe Weihnachten?

B
blues
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

in unserer Firma gibt es jährlich eine neue BV zur Betriebsruhe. Unter anderm ist hier auch die Betriebsruhe über Weihnachten /Neu Jahr geregelt. Wir haben also vom 24.12. bis 06.01 Betriebsruhe.

Jetzt haben wir seit letztem Monat einen neuen "Besitzer". Der verlangt jetzt unseren Monatsbilanz zum 4.01.2010

Meine Frage, kann der Mitarbeiter aus der Buchhaltung gezwungen werden, jetzt zwischen den Jahren zu arbeiten um das fertig stellen zu können. (war bisher nicht notwendig, da intern anders geregelt war)

Danke für Eure Hilfe Gruß Blue

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Community-Antworten (8)

T
TROISDORFER

16.12.2009 um 13:17 Uhr

Eure BV gilt selbstverständlich weiter,es hat sich ja nur der "Besitzer" geändert, auch er muß sich an die BV halten ...Oder mit euch etwas Aushandeln. MFG Troisdorfer

B
blues

16.12.2009 um 13:27 Uhr

Hallo Troisdorfer,

also kann der MA nicht "gezwungen" werden zu arbeiten?

Gruß blues

T
TROISDORFER

16.12.2009 um 13:31 Uhr

Wenn es in der BV geregelt ist und für alle MA gilt !

Du schreibst das es bisher nicht notwendig war,da intern anders geregelt ? Wurde der MA der Buchhaltung nicht in die BV einbezogen ? MFG Troisdorfer

I
Immie

16.12.2009 um 13:35 Uhr

...in unserer Firma gibt es jährlich eine neue BV zur Betriebsruhe... Ist diese BV jedesmal befristet? Gibt es für dieses Jahr schon eine?

B
blues

16.12.2009 um 13:36 Uhr

Es war bisher nicht nötig zwischen den Tagen rein zu kommen, da wir intern eine Quartals-Regelung für den Monatsabschluss hatten und der auch erst bis zum 10. eines Monates erstellt sein musste.

Danke schön

B
blues

16.12.2009 um 13:38 Uhr

@Immie

Die BV wird immer zum Ende des Jahres für das nächste Jahr beschlossen. Die BV für die Betriebsruhe 2010 ist also auch schon unterschrieben. Wird jedes Jahr neu gemacht, da wir auch an Brückentagen frei haben.

Gruß blues

D
DeWalt

16.12.2009 um 13:41 Uhr

Na wenn diese BV für den MA der da kommen soll gilt, kann euer neuer Besitzer da wohl nix machen außer euch zu fragen ob ihr noch etwas anderes regelt.

T
TROISDORFER

16.12.2009 um 13:41 Uhr

Ja da hat sich der AG auch dieses jahr dran zu halten, seid ihr schon in den Verhandlungen für die BV 2011 ? Ich könnte wetten der neue AG möchte keine abschließen.

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